Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Insegro am 23. November 2010, 18:27:45
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Hallo an alle,
Geschichte:-2006 Regelinsolvenz angemeldet
-Frühjahr 2010 wurde eine nachträgliche Forderung einer
Krankenkasse angemeldet Forderungsgrund (ein Teil) aus
vorsätzlich
begangener unerlaubter Handlung (Arbeitnehmeranteil vom Monat
vor
Anmeldung der Insolvenz)
-ich habe Widerspruch erhoben weil die Summe nicht stimmt!
-Beschluss zur Prüfung der Schlussunterlagen angeordnet
-Schlussverzeichniss bestätigt
-Verteilung der Masse nach Schlussverzeichniss angekündigt (38%)
Jetzt meine Frage: In welcher Höhe muß ich die Forderungen an die Krankenkasse noch zahlen, welche aus der vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung stammt? 100 % oder 62% und zzgl. Zinsen ab wann ???
Über eine Antwort wäre ich recht dankbar, Euer Insegro
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-ich habe Widerspruch erhoben weil die Summe nicht stimmt!
da lässt sich viel raten. Was genauen haben Sie widersprochen? Einer Teilsumme, der gesamten Summe oder (nur) dem Attribut a.v.b.H.?
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Ich habe der Forderung a.v.b.u.H. insgesamt widersprochen.
Und im gleichen Zug habe ich mich mit der Krankenkasse in Verbindung gesetzt welche die Forderung auf ein drittel etwa reduzierte! Eine Kopie der reduzierten Forderungsanmeldung an den IV erhielt ich von der Krankenkasse.