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Autor Thema: Krankenkassen -> Geld zurück  (Gelesen 2254 mal)

ADM-Logistik

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Krankenkassen -> Geld zurück
« am: 29. September 2008, 22:22:49 »

Hallo,

viele Krankenkassen bieten seit geraumer Zeit Betragsmodelle mit Prämienrückerstattung an.
D.h. nur zur Vorsorge und Prophylaxe gehen und es gibt 1/12 von der Jahresprämie (AG und AN) zurück.

Wer bekommt das Geld? Muß ich so etwas meinem TH anzeigen?

Gruß
ADM
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ThoFa

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Re: Krankenkassen -> Geld zurück
« Antwort #1 am: 30. September 2008, 10:33:02 »

Hallo,

in der WVP können Sie das behalten und den TH nicht anzeigen.

MfG

ThoFa
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paps

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Re: Krankenkassen -> Geld zurück
« Antwort #2 am: 02. Oktober 2008, 18:57:13 »

Vorsichtig sollten aber alle freiwillig in der GKV versicherten sein, wenn sie bei Wegfall des Krankentagegeldes zum 01.01.2009 einen solchen "Ersatztarif" wählen.
Dann beginnt natürlich die 3 Jährige Bindefrist von neuem.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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