Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: ADM-Logistik am 29. September 2008, 22:22:49

Titel: Krankenkassen -> Geld zurück
Beitrag von: ADM-Logistik am 29. September 2008, 22:22:49
Hallo,

viele Krankenkassen bieten seit geraumer Zeit Betragsmodelle mit Prämienrückerstattung an.
D.h. nur zur Vorsorge und Prophylaxe gehen und es gibt 1/12 von der Jahresprämie (AG und AN) zurück.

Wer bekommt das Geld? Muß ich so etwas meinem TH anzeigen?

Gruß
ADM
Titel: Re: Krankenkassen -> Geld zurück
Beitrag von: ThoFa am 30. September 2008, 10:33:02
Hallo,

in der WVP können Sie das behalten und den TH nicht anzeigen.

MfG

ThoFa
Titel: Re: Krankenkassen -> Geld zurück
Beitrag von: paps am 02. Oktober 2008, 18:57:13
Vorsichtig sollten aber alle freiwillig in der GKV versicherten sein, wenn sie bei Wegfall des Krankentagegeldes zum 01.01.2009 einen solchen "Ersatztarif" wählen.
Dann beginnt natürlich die 3 Jährige Bindefrist von neuem.