Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: ADM-Logistik am 29. September 2008, 22:22:49
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Hallo,
viele Krankenkassen bieten seit geraumer Zeit Betragsmodelle mit Prämienrückerstattung an.
D.h. nur zur Vorsorge und Prophylaxe gehen und es gibt 1/12 von der Jahresprämie (AG und AN) zurück.
Wer bekommt das Geld? Muß ich so etwas meinem TH anzeigen?
Gruß
ADM
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Hallo,
in der WVP können Sie das behalten und den TH nicht anzeigen.
MfG
ThoFa
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Vorsichtig sollten aber alle freiwillig in der GKV versicherten sein, wenn sie bei Wegfall des Krankentagegeldes zum 01.01.2009 einen solchen "Ersatztarif" wählen.
Dann beginnt natürlich die 3 Jährige Bindefrist von neuem.