Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Akasava am 07. April 2010, 20:11:48
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Ich habe eine allgemeine Frage zu Krankheit in der Wohlverhaltsphase
wenn eine Person, die sich bereits in der Wohlverhaltsphase befindet, psychisch erkrankt, so dass sie vorübergehend nicht mehr ihre vollen Arbeitsstunden nun 30 statt 39 Stunden für 6 Monate leisten kann, wie muss sich diese Person gegenüber dem Amtsgericht bzw. Treuhänder verhalten.?
Ein Ärztliches Attest liegt vor von Psychologe
Denn es könnte sein dass man für 30 Stunden unter die Pfändungsgrenze fällt.
Weiss jemand Rat? :neutral:
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Krank ist krank..... :coffee:
Da kann sich der Th drehen und winden wie er will............ :wink:
Kurieren Sie sich aus. :whistle:
Gute Besserung......