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Autor Thema: Kreditaufnahme während der Wvp  (Gelesen 4306 mal)

Gunni

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Re: Kreditaufnahme während der Wvp
« Antwort #20 am: 28. Dezember 2012, 18:58:45 »

Dann habe ich etwas falsch verstanden. Ich habe gelesen die Wvp beginnt mit der Eröffnung des Insov. und endet normaler weise nach 6 Jahren
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Insoman

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Re: Kreditaufnahme während der Wvp
« Antwort #21 am: 28. Dezember 2012, 20:27:14 »

Leider kann der Umgang mit der Begrifflichkeit "Wohlverhaltensphase" immer wieder falsch verstanden/gedeutet werden.
Immerhin ist es weitgehender Konsens, dass vom Insolvenzschuldner "Wohlverhalten" zu fordern ist... und zwar beginnend mit Eröffnung des Verfahrens.
Die Frage nach der Wiedererlangung der Verfügungsberechtigung über das eigene Vermögen, bzw. die Frage nach dem Ende des Insolvenzbeschlags, um die es hier geht, lässt sich eben nur an der "Aufhebung des Insolvenzverfahrens" (§ 200 InsO) festmachen.
Ich fürchte, Sie haben (wegen eines Missverständnisses?) einen groben Fehler begangen..
Die durch das Darlehen erlangte Summe stellt, eben bis zur Aufhebung (§ 200 InsO), ein (Neu-) vermögen dar und hätte der Insolvenzmasse zugeführt werden müssen.

Sollten Sie bei der Kreditantragstellung falsche Angaben gemacht haben, droht i.Ü. auch aus dieser Richtung noch eine Strafanzeige... :sad:
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Gunni

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Re: Kreditaufnahme während der Wvp
« Antwort #22 am: 28. Dezember 2012, 20:48:17 »

wenn dies bedeutet, dass ich während der Insolvenz ein neues Darlehn abführen müsste würde es mir doch keiner geben. Wo kann ich diesen Fall denn nachlesen?
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Insokalle

Re: Kreditaufnahme während der Wvp
« Antwort #23 am: 29. Dezember 2012, 17:20:06 »

Als hätten wir nicht schon sowas geahnt. Missverständnis und grober Fehler ist noch gelinde ausgedrückt.
Wo nachlesen? Was ist denn Sinn und Zweck eines Insolvenzverfahrens?
Haben Sie nie den Eröffnungsbeschluss gelesen? Da steht mit ziemlicher Sicherheit der Satz: Dem Schuldner wird gemäß § 80 InsO verboten, sein Vermögen zu verwalten und über sein Vermögen zu verfügen.

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sinagirl

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Re: Kreditaufnahme während der Wvp
« Antwort #24 am: 29. Dezember 2012, 20:58:06 »

ganz ehrlich für sowas habe ich echt kein verständnis.das klingt nach geldwäsche.man verschuldet sich wieder erneut?andere sind froh wenn sie ein neues leben anfangen können! :fuchsteufelswild:ich als th würde dir die rote karte geben weil du nicht gelernt hast damit umzugehen und schön den rest auf staatskosten bis zur nächsten inso.
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Gunni

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Re: Kreditaufnahme während der Wvp
« Antwort #25 am: 29. Dezember 2012, 22:52:21 »

Was hat das mit meinem Vermögen zu tun? Ich habe ein Darlehn für ein Geschäft aufgenommen aus dem ich die
Gewinne an den  Insolvenzverwalter abführe. Die sinnlosen Kommentare bzgl. mir helfen nicht wirklich.
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Insokalle

Re: Kreditaufnahme während der Wvp
« Antwort #26 am: 30. Dezember 2012, 11:01:26 »

Wird das Darlehen ausgezahlt, landet das Geild es im eigenen Vermögen. Da es dann pfändbar ist, gehört es zur Masse. Anscheinend war der Geschäftsbetrieb ja nicht freigegeben, sonst wäre es mögl. anders.

Was übrigens ebenso gar nicht weiterhilft, ist
a) die Geschichte in kleinen Bröckchen zu präsentieren anstatt mal vollständig die Karten auf den Tisch zu legen
b) das Problem zu überdenken, wenn das Kind schon im Brunnen liegt?
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