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Autor Thema: Kreditaufnahme während der Wvp  (Gelesen 4305 mal)

Gunni

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Kreditaufnahme während der Wvp
« am: 27. Dezember 2012, 12:12:30 »

Darf ich ein Darlehn aufnehmen ohne den Insov.. zu fragen bzw. müsste ich es an ihn abführen ?
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Kreditaufnahme während der Wvp
« Antwort #1 am: 27. Dezember 2012, 12:27:31 »

Sie dürfen eine Kredit aufnehmen, müssen aber den gesamten Betrag zzgl. einer geringen Bearbeitungsgebühr an den TH/ IV abführen.    :lollol:
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Gunni

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Re: Kreditaufnahme während der Wvp
« Antwort #2 am: 27. Dezember 2012, 12:43:05 »

Vielen dank für die schnelle Antwort aber wo steht das denn?
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Kreditaufnahme während der Wvp
« Antwort #3 am: 27. Dezember 2012, 13:04:27 »

sorry, aber darauf antworte ich jetzt nicht mehr
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Gunni

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Re: Kreditaufnahme während der Wvp
« Antwort #4 am: 27. Dezember 2012, 14:09:06 »

Entschuldige habe ich etwas falsches geschrieben?
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Kreditaufnahme während der Wvp
« Antwort #5 am: 27. Dezember 2012, 14:24:40 »

Mal ein Tip: Was für einen Sinn würde es machen, wenn sie einen Kredit aufnehmen und diesen dan an den TH / IV abführen müssten? Das macht keinen Sinn! Sie können soviel Kredite aufnehmen wie sie wollen..nur ob sie einen bekommen ist die Frage.
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Gunni

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Re: Kreditaufnahme während der Wvp
« Antwort #6 am: 27. Dezember 2012, 16:48:20 »

Sorry, aber ich wurde Strafrechtlich verurteilt wegen zweier Darlehn die ich nach 5 Jahren aufgenommen habe.
Vorwurf Kreditbetrug § 97
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Gunni

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Re: Kreditaufnahme während der Wvp
« Antwort #7 am: 27. Dezember 2012, 16:50:44 »

Entschuldigung Bankrottbetrug
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Die_Anderen_waren_es

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Re: Kreditaufnahme während der Wvp
« Antwort #8 am: 27. Dezember 2012, 16:56:54 »

§ 97 bezieht sich auf die
Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Schuldners !!!!!!

...und nicht auf die Aufnahme von Darlehen
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Der_Alte

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Re: Kreditaufnahme während der Wvp
« Antwort #9 am: 27. Dezember 2012, 16:59:06 »

@Gunni

Worum geht es in Ihrer Frage?

Kreditbetrug ist eine Straftat nach § 265 b StGB, Bankrott nach § 283 StGB. Was soll der § 97 in Ihrem Beitrag bedeuten?
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Gunni

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Re: Kreditaufnahme während der Wvp
« Antwort #10 am: 27. Dezember 2012, 17:48:48 »

Verurteilung nach §§ 283 Abs. 1 Nr.1, Abs. 6, 13 StGB
Nach § 97 Abs. 1 Satz  2 InsO . Ich hätte durch die Darlehn einen Vermögenswert nicht angegeben.
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Der_Alte

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Re: Kreditaufnahme während der Wvp
« Antwort #11 am: 27. Dezember 2012, 18:06:08 »

Wenn ich es recht sehe, sind Sie nicht wegen einer Kreditaufnahme verurteilt worden, sondern weil die Kredite nicht (ordnungsgemäß) in den Geschäftsunterlagen vermerkt waren und dadurch Vermögen verschleiert wurde. Darlehen / Kredite, die Sie erhalten , gehören im Insolvenzverfahren zur Masse und müssen daher an den Insolvenzverwalter herausgegeben werden. Tun Sie dies nicht, verschleiern Sie damit Vermögen und sind entsprechend haftbar.
Mit der Verurteilung wegen Bankrotts ist die Restschuldbefreiung gefährdet; sobald ein Gläubiger die Versagung beantragt, wird die RSB nach § 290 Abs. 1 Nr. 1 InsO versagt werden.
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Gunni

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Re: Kreditaufnahme während der Wvp
« Antwort #12 am: 28. Dezember 2012, 05:25:48 »

Es geht um eine privat Insolvenz. Der Richter behauptet, die Darlehn würden einen Vermögenswert darstellen.
Demnach hätte ich Sie, an den Iv. auszahlen lassen müssen. Kann mir jemand sagen, ob irgendwo steht, das
eine Darlehnsaufnahme erlaubt bzw. verboten ist.
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Der_Alte

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Re: Kreditaufnahme während der Wvp
« Antwort #13 am: 28. Dezember 2012, 09:08:04 »

Wann haben Sie denn den Kredit aufgenommen, noch im eröffneten Verfahren oder erst nach Ankündigung der Restschuldbefreiung?
Im eröffneten Verfahren gilt § 35 Inso; danach ist alles Vermögen (und dazu gehört auch durch Kredit erlangtes Vermögen) an den Treuhänder herauszugeben.

In der WVP dürfte das meiner Meinung nach nicht mehr gelten.
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Gunni

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Re: Kreditaufnahme während der Wvp
« Antwort #14 am: 28. Dezember 2012, 11:27:25 »

Es war 5 Jahre nach Eröffnung
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Insokalle

Re: Kreditaufnahme während der Wvp
« Antwort #15 am: 28. Dezember 2012, 11:47:05 »

Und wie war da der Stand des Insolvenzverfahrens? Aufgehoben oder nicht?
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Gunni

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Re: Kreditaufnahme während der Wvp
« Antwort #16 am: 28. Dezember 2012, 16:03:47 »

ich war in der Wvp
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Insokalle

Re: Kreditaufnahme während der Wvp
« Antwort #17 am: 28. Dezember 2012, 16:39:23 »

Wie jetzt? Nochmal, Sie haben in der WVP nach Verfahrensaufhebung ein Darlehensvertrag unterschrieben, das Geld wurde ausgezahlt und deswegen wurden Sie nach § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB verdonnert? Mit welcher Begründung denn? Das hätte ich ja noch nie gehört.
Es kann doch nur so sein, wie vom Alten oben beschrieben. In der WVP gilt nur noch die Abtretungserklärung nach § 287 InsO und die Obliegenheit wegen des hälftigen Erbes. Es ist außerdem sehr fraglich, ob § 97 InsO in der WVP überhaupt anwendbar ist.
Hier stimmt doch was nicht.
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Gunni

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Re: Kreditaufnahme während der Wvp
« Antwort #18 am: 28. Dezember 2012, 17:03:41 »

Ja genau das sehe ich auch so zur Klarstellung die Kreditaufnahme war während meiner Insolvenz
diese lief bereits 5 Jahre also während der Wvp
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Der_Alte

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Re: Kreditaufnahme während der Wvp
« Antwort #19 am: 28. Dezember 2012, 18:09:20 »

Wenn es bis zu diesem Zeitpunkt keinen Aufhebungsbeschluss gegeben hat, waren Sie noch nicht in der WVP. Von wann datiert denn der Aufhebungsbeschluß?
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