Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Gypsy am 10. September 2009, 13:06:17
-
Hallo zusammen,
ich hab eine sehr aktuelle Frage:
Ich arbeite hier in ungekündigter Stellung. Zum einen ist der Arbeitsplatz hier nicht sehr "gesundheitserhaltend" und zum Zweiten ist der Inhaber vor einigen Monaten gestorben und man weiß nicht, wie und ob es weitergeht.
Nun hätte ich die Chance auf eine Stelle im öffentlichen Bereich, in meinem Wohnort, die jedoch "vorläufig befristet" ist. Der Zeitpunkt hierbei liegt 7 Monate VOR Ende der WVP.
Dürfte/darf ich zugunsten dieser Stelle meine jetzige kündigen oder muß ich mit Schwierigkeiten rechnen?
Liebe Grüße
Gypsy
-
werden derzeit pfändbare Beträge abgeführt?
Werden künftig pfändbare Beträge abzuführen sein?
-
Hallo und guten Morgen Paps,
erstmal danke für die rasche Antwort!
Ja und ja.
Es wäre so, daß sich am Pfändungs-Betrag nichts ändern würde. Es bliebe derselbe als er jetzt ist.
Ich denke eher daran, wenn der schlechteste Fall eintreten würde und die Stelle tatsächlich NICHT weiterlaufen würde und ich eben nicht gleich eine Anschluß-Stellung finden würde....
LG
Gypsy
-
Grundsätzlich spricht ja nichts dagegen, wenn Sie wechseln, weil der alte Arbeitsplatz bald nicht mehr zur Verfügung steht.
Da der neue aber befristet ist, sollten Sie dies mit dem TH besprechen.
-
Guten Morgen,
vielen Dank, Paps!
Das entspricht meinen Gedanken, die ich hatte.
Grüße
Gypsy