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Autor Thema: Kündigung - Arbeitslosmeldung an TH und Gericht?  (Gelesen 2457 mal)

Brittipelinda

  • Gast
Kündigung - Arbeitslosmeldung an TH und Gericht?
« am: 04. September 2014, 10:35:10 »

Guten Morgen,
mein Mann befindet sich in der WVP.
Er wurde im März zu Ende Juni betriebsbedingt gekündigt. Seinem TH hat er natürlich sofort Bescheid gesagt und auch dann den ALG I-Bescheid geschickt.
Er hat bereits seit zwei Jahren (obwohl er nicht gemusst hätte Verdienst unter Pfändungsfreigrenze) freiwillig jeden Monat einen Betrag gezahlt. Auch während seiner Arbeitslosenzeit, obwohl nochmal deutlich weniger Geld zur Verfügung stand (aber es waren ja zum glück nur zwei Monate).
Nun habe ich gerade mal wieder hier ein bisschen gelesen und festgestellt, dass er hätte auch dem Gericht mitteilen müssen, das er arbeitslos ist? Kriegt er nun Ärger, wenn er das nicht gemacht hat und kann daraus ein nachhaltiger Schaden entstehen.
Er hat nämlich bereits wieder seit 1.September einen neuen Job, wo er auch deutlich mehr verdient, sodass er auch mehr abführen könnte.
Mir stellen sich nun zwei Fragen und vielleicht können mir die Experten hier mal wieder auf die Sprünge helfen:

1. Müssen wir nun noch im Nachhinein dem Gericht Bescheid sagen, wegen der zwei Monate?
2. Mein Mann hat –eigentlich- drei unterhaltsberechtigte Personen. Mich, unseren gemeinsamen Sohn (8Jahre) und eine Tochter (aus erster Ehe) – 24 Jahre und in Ausbildung. Seine Tochter ist von Anfang an bei dem TH anerkannt und wir schicken immer alle Ausbildungsnachweise hin.
Mich und unseren gemeinsamen Sohn hat der TH von Anfang an abgelehnt mit der Begründung ich verdiene genug für uns beide.
Es wurde noch nie bei Gericht ein Antrag gestellt eine Person auszuschließen.
Nun will mein Mann von seinem Gehalt freiwillig so viel abführen an den TH wie er bei einer unterhaltsberechtigten Person muss.
Nun steht ihm nach der Probezeit nochmal eine deutliche Gehaltserhöhung bevor. Und dann würde er gern bei den laufenden Raten bleiben und warten ob der TH sich dann nach Eingang der Gehaltsabrechnung meldet. Und sollten wir uns dann auf neuerlich Diskussionen mit dem TH einlassen und darauf bestehen, das der TH wenn er mehr Geld haben will und meinen Sohn ausschließen lassen will erst ein Antrag bei Gericht stellen soll? Wir wollen es uns natürlich nicht verscherzen mit ihm. Über mich würden wir nie diskutieren, denn ich verdiene wirklich sehr gut.
Die Probezeit geht bis 03/15 und die PI bis 10/16.
Sind nun ein bisschen ratlos und wollen natürlich keinen Ärger, aber ein bisschen mehr im Geldbeutel würde auch uns gut tun.  :rougi:
Über ein paar Tipps/Ratschläge wären wir dankbar.
Brittipelinda
 
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KarlPaul

Re: Kündigung - Arbeitslosmeldung an TH und Gericht?
« Antwort #1 am: 04. September 2014, 11:00:44 »

1.) Schreiben Sie dem Gericht ( und auch dem TH) das Ihr Mann ab dem 01.09. eine neue Stelle hat und ergänzen Sie dem Gericht das er zuvor von ... bis 2 Monate arbeitslos war.

2.) Stellen Sie um "Gottes Willen" die freiwilligen Zahlungen an den TH ein. Das nutzt Ihnen in einem
Konfliktfall garnichts. Führen Sie nur das ab, wozu Sie verpflichtet sind. Bitte berücksichtigen Sie korrekt dabei alle Unterhaltsverpflichtungen.
Sollte der TH damit so nicht einverstanden sein, dann muss er es beim Gericht klären lassen. Rückwirkend
geht da aber nichts.



Gespeichert
 

Brittipelinda

  • Gast
Re: Kündigung - Arbeitslosmeldung an TH und Gericht?
« Antwort #2 am: 04. September 2014, 11:42:52 »

Danke für die schnelle Antwort.

zu 1.) Der TH weiß natürlich schon längst Bescheid, sowohl über die Arbeitslosigkeit als auch über die neue Arbeit. Er wurde immer zeitnah über alles informiert. Einfach formlos ans Gericht schreiben? mit den entsprechenden Unterlagen oder nur als Info?

zu 2.) Warum "um Gottes Willen" einstellen. Der TH hat uns damals gesagt, wir sollten doch wenigstens versuchen einen Teil zu bezahlen, damit "seine" Kosten die wir am Ende egal wie zahlen müssen nicht so hoch sind und damit das Verfahren unnötig weiter in die Länge ziehen würde, zu begleichen. Denn mein Mann wäre so immer unter dem Freibetrag geblieben und bei 2 bzw. mit mir 3 Unterhaltspflichtigen nie zahlungsfähig gewesen.
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KarlPaul

Re: Kündigung - Arbeitslosmeldung an TH und Gericht?
« Antwort #3 am: 04. September 2014, 12:05:02 »

1.) Formlos ans Gericht reicht.

2.) Das war ein nicht bindender Vorschlag des TH und zu Beginn des Verfahrens sich Sorgen um die Kosten zum Ende in 6 Jahren zu machen ist übertrieben. Davon hängt nichts bis Verfahrensende ab. Und wenn die Rechnung nach dem "glücklichen Ende" kommen wird ist es Zeit genug sich damit zu beschäftigen. Und wenn Sie ganz große Angst davor haben sollten können Sie diese Summe in der WVP doch selbst ansparen.  

Bei mir gab es zum Ende des IV und Beginn der WVP einen Gerichtsbeschluß das ich 119 € Mindestvergütung an den TH pro Jahr zu zahlen habe wenn ich kein pfändbares Einkommen habe. Anscheinend gab es dies bei Ihnen nicht?

Die neue Stelle ist doch einer guter Grund ab jetzt korrekt abzurechnen. Teilen Sie dem AG die korrekte Zahl der unterhaltsberechtigten Personen mit, damit er entsprechend mit dem TH abrechnen oder auch nichts überweisen wird. Oder wenn Sie den TH mit den Abrechnungen selbst versorgen dann entsprechend selbst.
« Letzte Änderung: 04. September 2014, 12:12:38 von KarlPaul »
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Brittipelinda

  • Gast
Re: Kündigung - Arbeitslosmeldung an TH und Gericht?
« Antwort #4 am: 04. September 2014, 12:55:30 »

Danke nochmal,
habe das Schreiben ans Gericht schon fertig gemacht.

Bei meinem Mann stand in der Veröffentlichung zum Schlusstermin drin wie viel der Treuhänder bekommt und das waren deutlich über 1200,00€ plus Auslagen.
Und das haben wir -in Absprache mit dem TH- nun in kleinen Raten schon mal beglichen. Dann ist der Haufen am ende nicht mehr so groß.
Und nein wir bezahlen in Absprache selbst, damit der AG es nicht unbedingt mitbekommt. Mein Mann wollte das so, damit er den Job behält. (hat sich ja leider nicht ausgezahlt)
Und nun bei dem neuen AG möchte er es auch weiter so machen.
Zumal es da einfacher wird, da er Festgehalt und keine Provision mehr bekommt.
Es war keine weiter Verteilmasse außer dem laufenden Gehalt da.

So nun ist guter Rat teuer???  :Oh_no: Was tun? Zahlen oder es drauf ankommen lassen?
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KarlPaul

Re: Kündigung - Arbeitslosmeldung an TH und Gericht?
« Antwort #5 am: 04. September 2014, 13:20:37 »

Mein privater Rat ist nun einfach korrekt abzurechnen.
Dagegen kann es ja keine guten Gründe geben.
Wozu ist dann ansonsten die Pfändungstabelle da?

(Und ehrlich, ich habe nicht viel Geld für mich und sollte mal
ein kleiner Betrag übrig sein, dann wäre der TH so ziemlich der
Letzte dem ich das freiwillig zukommen lassen würde. Ganz ehrlich gesagt.) 

Ich rechne auch selbst ab. Von Anfang an.
Am Anfang meiner WVP hat mein TH mal versucht meine Tochter nicht zu berücksichtigen.
Nach meiner Antwort auf dieses Ansinnen kam da nie mehr was.
« Letzte Änderung: 04. September 2014, 13:24:29 von KarlPaul »
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Brittipelinda

  • Gast
Re: Kündigung - Arbeitslosmeldung an TH und Gericht?
« Antwort #6 am: 04. September 2014, 14:03:50 »

Hallo,

@ karlpaul:  Danke nochmal für deine Meinung.


Vielleicht meldet sich ja noch jemand und kann mir einen Rat geben.

Ob und wie wir noch reagieren könnten/sollten. Mein Mann hat einfach Angst, dass er die RSB nicht bekommt, wenn er den TH "verärgert". 
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waldi

Re: Kündigung - Arbeitslosmeldung an TH und Gericht?
« Antwort #7 am: 04. September 2014, 20:54:02 »

Im Prinzip mag ich die Meinung von KarlPaul unterstützen.

Allerdings - so ist das, wenn man mehrere Meinungen hören will:
Wenn Sie wirklich so gut und soviel verdienen, dann wäre mit den Sonderzahlungen zum einen das Gewissen beruhigt, und zum anderen die Verfahrenskosten nach sechs Jahren vom Tisch und Platz für einen kompletten Neubeginn.
Mehr als für die Verfahrenskosten nötig, würde ich allerdings auf keinen Fall freiwillig einzahlen.
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Brittipelinda

  • Gast
Re: Kündigung - Arbeitslosmeldung an TH und Gericht?
« Antwort #8 am: 05. September 2014, 07:51:39 »

Vielen Dank Waldi,

genau so sehen wir es eigentlich auch.
Mit Ende der PI wollten wir auf jeden Fall die Verfahrenskosten vom Tisch haben, daher auch die "freiwilligen" Raten.
Aber mit dem nicht Anerkennen unseres gemeinsamen Sohnes werden wir uns mal auf eine neuerliche Diskussion einlassen. Mal sehen was kommt und ob der TH es vor Gericht versuchen wird den Sohn ausschließen zu lassen, :nono: mit der Begründung ich würde genug für uns Beide verdienen  :cool:

Danke für eure Meinungen.
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