Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: sek am 17. Dezember 2008, 11:32:35

Titel: Kündigung des Arbeitsplatzes
Beitrag von: sek am 17. Dezember 2008, 11:32:35
Guten Tag,

wie verhalte ich mich richtig um mit meinen Insolvenzverwalter und dem zuständigen Inso-Gericht keine Probleme zu bekommen?

Mein Arbeitgeber hielt mir am gestrigen Tage einen Auflösungsvertrag unter die Nase  :rougi:

Sollte ich dies vorher von einem Anwalt überprüfen lassen. Wir haben zwar einen Betriebsrat in der Firma, jedoch möchte ich diesen nicht aufsuchen.

Wie schaut es aus, wenn ich diesen Auflösungsvertrag unterschreibe. Werde dann zum 31.12.2008 entlassen, leider habe ich bisher keine neue Arbeitsstelle in Aussicht und eine Unterhaltsverpflichtung besteht ebenfalls.

Viele Fragen, was muß ich tun ???

1. Gericht und Treuhänder benachrichtigen (oder gibt dies der Treuhänder an das Gericht weiter?) Muß ich diesen beiden Stellen den Grund des Auflösungsvertrag mitteilen  :shock:

2. Was wird aus den Unterhaltszahlungen für Ex und mein Kind ?

3. Da mich das Arbeitsamt "sperrt", wie soll ich meine laufenden Kosten bezahlen ?

4. Kann dies negative Auswirkungen auf meine Restschuldbefreiung haben?

5. Muß ich einen evtl. neuen Arbeitgeber mitteilen, daß ich mich in der Wohlverhaltensphase befinde?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen

sek
Titel: Re: Kündigung des Arbeitsplatzes
Beitrag von: smallville am 17. Dezember 2008, 19:18:00
Hallo sek,

zunächst einmal würde mich interessieren WARUM man Dir gekündigt hat bzw. Dir den Aufhebungsvertrag anbietet.
Wie lange bist Du schon dort und was ist die Begründung für diesen Vertrag?

Den Betriebsrat würde ich im Übrigen sofort aufsuchen - einfach um zu klären ob der AG im Recht ist bzw. ob er einfach ohne Zustimmung des BR solch einen Vertrag anbieten darf.

LG
small
Titel: Re: Kündigung des Arbeitsplatzes
Beitrag von: Ruhrgebiet am 17. Dezember 2008, 19:26:18
Mein Arbeitgeber hielt mir am gestrigen Tage einen Auflösungsvertrag unter die Nase  :rougi:

Weil er dich so schnell und ohne Kündigungsfristen entlassen kann. Desweiteren findet so keine Sozialauswahl statt.

NICHT UNTERSCHREIBEN!!!

Eine Aufhebung hat grundsätzlich nur Nachteile für DICH. Liegt kein schwerer Grund vor (wie zum Beispiel eine schwere Krankheit) droht dir eine Sperrfrist vom Arbeitsamt.

Wir haben zwar einen Betriebsrat in der Firma, jedoch möchte ich diesen nicht aufsuchen.

Weil er dir helfen könnte oder warum gehst du nicht dahin?

wie verhalte ich mich richtig um mit meinen Insolvenzverwalter und dem zuständigen Inso-Gericht keine Probleme zu bekommen?

Insolvenzverwalter anrufen (evtl. ist dein Insolvenzverwalter sogar Anwalt) Ihm von deinem Problem berichten. Denn er ist der letzte dem was daran liegt das du deine Arbeit verlierst ;)

MfG
Titel: Re: Kündigung des Arbeitsplatzes
Beitrag von: sek am 17. Dezember 2008, 19:54:22
Danke für eure Bemühungen,

Habe im Internet auch irgendwo gelesen, daß eine "soziale Auswahl" stattfinden sollte, u. a. da ich auch Unterhalt zahlen muß für meine Ex und meine 5jährige Tochter.

Zu meinem Insolvenzverwalter habe ich nicht wirklich den Draht. Ist eine größere Kanzlei und irgendwo ist er nicht mein Berater...
Werde morgen versuchen, jemanden vom Betriebsrat zu erreichen.

Wenn ich dieses Angebot nicht unterschreibe  wurde mir gesagt, werde ich eben betriebsbedingt gekündigt.
Durch den Auflösungsvertrag würde ich eine höhere Abfindung bekommen.
Die wollen mich irgendwo absägen, da durch meine Schicht- und Schmutzzuschläge, weiter die monatliche Unterhaltspfändung, dies ein Mehraufwand für die Damen im Büro sei. Auch kam es hier in der Vergangenheit häufig zu Fehlzahlungen und damit verbundenen Chaos.

Danke für eure schnelle Hilfe




Titel: Re: Kündigung des Arbeitsplatzes
Beitrag von: smallville am 17. Dezember 2008, 20:00:33
Hi Sek,

Du gehst am Besten direkt zum Arbeitsgericht und erkundigst Dich vor Ort.
Das was da abläuft ist nicht Rechtens.

Die Argumentation wenn Du nicht unterschreibst wird Dir betriebsbedingt gekündigt grenzt an Erpressung.
Die Betriebsbedingtheit muss nachgewiesen werden und hierzu kann Dir der Betriebsrat weiterhelfen.

Ansonsten: sofern Du Dir das irgendwie leisten kannst oder eine Rechtsschutz hast: Anwalt für Arbeitsrecht.

Auf keinen Fall unterschreiben.
Das ist mal klar wie Klossbrühe.

Wie lange bist Du schon dort?

Welche offizielle Kündigungsfrist hast Du?

lg
small
Titel: Re: Kündigung des Arbeitsplatzes
Beitrag von: Mausilein am 19. Dezember 2008, 23:29:11
Ich erlaube mir den Hinweis, dass der IV/TH kein "Berater" ist.

Er ist eine neutrale Person und darf beispielsweise wg. einer Kündigung etc. nicht beratend tätig werden.

Ich schlag vor, zum Amtsgericht zu gehen, einen Beratungshilfeschein zu beantragen und einen Anwalt Ihrer Wahl (aber nicht IV/TH) zu beauftragen, der Sie außergerichtlich berät.

Bitte nicht die 3-Wochen-Frist ab Zugang der Kündigung für die Kündigungsschutzklage vergessen
Titel: Re: Kündigung des Arbeitsplatzes
Beitrag von: firewire am 01. Januar 2009, 18:40:40
Definitiv nicht unterschreiben.
Denn damit hast du nachteile. Ausserdem hast du von der Abfindung nicht viel.
Lass dich dann Betriebsbedingt kündigen und gehst sofort vors Arbeitsgericht. Wenn es nur wegen deiner Pfändung ist hat dein AG sehr schlecht Chancen
vorm Arbeitsgericht. Darüberhinaus ist die Abfindung vor einen Arbeitsgericht wesentlich höher, wenn der AG merkt, dass er keine Chance hat um dich dann doch noch los zu werden.

Wenn es zu solchen Fehlberechungen in der Vergangenheit gekommen ist, solltest du vielleicht mit deinen Insoverwalter reden. Eventuell wäre es da möglich, dass du die Beträge errechnest und an den Insoverwalter das ganze überweist.

Ein Insolvenzberater ist eine Neutrale Person in Bezug auf dem Geldfluß, dennoch bist du derjenige der Ihn mit den Verfahrenskosten bezahlst und er hat auch gegenüber dir eine Beratungspflicht. Allerdings nicht im Arbeitgeberrecht sondern alles was sich um die Insolvenz dreht.