"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Steuerrückzahlung  (Gelesen 3131 mal)

kobold04

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 98
Steuerrückzahlung
« am: 10. Dezember 2008, 18:11:16 »

Hallo!
Ich hab da noch mal ne Frage.
Und zwar geht es um Steuerrückzahlungen durch das Finanzamt.
Ich weiß zwar dass ich das Geld in der Wohlverhaltenperiode komplett an meinen Treuhänder abtreten muss, aber was ist mit einer Rückzahlung vom letzten Jahr (durch die Pendlerpauschale) die ja eigentlich vor der Insolvenzeröffnung war.
Ist das dann persönliches Pech? :gruebel:
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Steuerrückzahlung
« Antwort #1 am: 10. Dezember 2008, 22:26:42 »

Im Verfahren geht die Rückzahlung zur Masse

Die WVP beginnt nach Aufhebung des Verfahrens und dann verbleibt die Erstattung in der Regel bei ihnen.

Gleiches trifft für die Erstattungen für Zeiträume vor der Eröffnung zu.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

kobold04

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 98
Re: Steuerrückzahlung
« Antwort #2 am: 11. Dezember 2008, 23:37:16 »

Das heißt im Klartext das ich das Geld behalten könnte da die Erstattung ja rückwirkend für Anfang des Jahres wäre, wo das Verfahren noch nicht eröffnet war.Eröffnung 09/2008) Richtig?
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Re: Steuerrückzahlung
« Antwort #3 am: 12. Dezember 2008, 00:04:17 »

Hallo,

falsch. Nach Eröffnung geht es zur Masse, es spielt keine Rolle für wann die Erstattung gezahlt wird.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

kobold04

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 98
Re: Steuerrückzahlung
« Antwort #4 am: 12. Dezember 2008, 19:19:26 »

Na super, wäre auch zu schön gewesen.
Gespeichert
 

MASKIM

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22
Re: Steuerrückzahlung
« Antwort #5 am: 02. Januar 2009, 22:43:51 »

Hallo,
bin seit 10.2008 inWVP, aber habe von IV einen Brief erhalten, wo ich Abtretungen den Steuerrückzahlungen für 3 Jahre voraus unterschreiben sollte. Habe ich auch gemacht. Hat mein IV mich reingelegt? Darf ich Steuerrückzahlungen ab 2009 behalten? wie fordere ich diese Abtretung zurück?

Danke für die Antwort.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz