"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Kündigung oder Teilzeitstelle  (Gelesen 6266 mal)

DarkAngel35

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 103
Kündigung oder Teilzeitstelle
« am: 19. Dezember 2013, 13:59:12 »

Hallo Forum  :hi: ,

ich habe mal ne Frage. Ich hatte gestern ein Gespräch mit meiner Chefin. Sie teilte mir mit das sie ab 2.1.14 eine neue einstellt die meinen Job (Bürokauffrau) übernimmt und Sie mir entweder kündigt zum Ende Januar oder ggf. meinen Vertrag auf 20 Std. runtersetzt da ja für mich dann keine/kaum noch Arbeit da wäre. Toll, sowas kurz vor Weihnachten... Kann mir einer sagen ob das mit der Teilzeitstelle geht oder ich mir über kurz oder lang eh ne Vollzeitstelle suchen muss. Was ich natürlich auch möchte. Ich gehe davon aus das mein zu erwartendes ALG I höher wäre als die Teilzeitstelle. Bin ziemlich fertig deswegen. :neutral:

Vielen Dank schonmal für euere Antworten.

LG DarkAngel 
Gespeichert
Endlich schuldenfrei...
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Kündigung oder Teilzeitstelle
« Antwort #1 am: 19. Dezember 2013, 14:32:46 »

Wer sich in der WVP befindet, für den gilt
Zitat
§ 295 InsO - Obliegenheiten des Schuldners
(1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung
1. eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben....(oder) sich um eine solche zu bemühen..

Darunter fällt regelmäßig, soweit keine besonderen Gründe dagegenstehen (Kinderbetreuung, Krankheit..)
die Vollzeiterwerbstätigkeit.

Zu beachten ist hier einerseits die Intensität der "Bemühungen",
andererseits ggf. die Frage, ob durch Vollzeit pfändbare Einkommensanteile überhaupt erwirtschaftet werden können.
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

DarkAngel35

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 103
Re: Kündigung oder Teilzeitstelle
« Antwort #2 am: 19. Dezember 2013, 19:41:04 »

Hallo Insoman,

Danke für die Antwort. Die Frage ist wie verhalte ich mich richtig?  :dntknw: möchte meine Inso nicht gefährden. Hatte im September Halbzeit. Was antworte ich meiner Chefin wenn sie mir die Teilzeitstelle anbietet? Wenn ich nein sage bekomm ich vielleicht Probleme mit TH. Auf Dauer brauch ich eh ne volle Stelle. Auch vom Geld her schon. Aber es ist halt allgemein schwierig nen Job zu finden. Echt übel die Situation.

Lg DarkAngel
Gespeichert
Endlich schuldenfrei...
 

tomwr

Re: Kündigung oder Teilzeitstelle
« Antwort #3 am: 19. Dezember 2013, 22:42:54 »

Was antworte ich meiner Chefin wenn sie mir die Teilzeitstelle anbietet? Wenn ich nein sage bekomm ich vielleicht Probleme mit TH. Auf Dauer brauch ich eh ne volle Stelle.

Na ganz einfach, antworte, dass Du ein Vertrag über eine Vollzeitstelle hast und eine Vollzeitstelle brauchst. Ggf. soll er kündigen (das aber nicht in seiner Gegenwart als Option anbieten !!!), dann bekommst Du ALG I (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind resp. Anwartschaft) und kannst Dich in Ruhe neu bewerben. Möglicherweise wird die Kündigung auch nach einem sich möglicherweise anschließenden Kündigungsschutzprozess zurückgenommen oder es gibt eine Abfindung. Vielleicht kommt es aber auch gar nicht zu einer Kündigung wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen. Im Moment ist es ja nur eine Drohung ähhhh Ankündigung. Genau genommen kann er eine Änderungskündigung aussprechen, die aber letztlich zur Kündigung wird wenn die neuen Bedingungen nicht angenommen werden.

Aus Sicht des TH wird eine Teilzeitstelle sowieso nicht befriedigend sein weil die vermutlich nur mit der Hälfte des Gehaltes vergütet wird und deutlich geringere oder gar keine Beträge mehr abgeführt werden. Ganz im Gegenteil könnte eine freiwillige Reduzierung der Stundenzahl dann zum echten Problem werden weil man seine Erwerbsobliegenheit nicht mehr erfüllt.

Wenn ich mit einer Reduzierung der Arbeit nicht einverstanden wäre, würde ich das sagen. Und auf Einhaltung des Arbeitsvertrages bestehen, in dem eine Vollzeitstelle vereinbart ist.
« Letzte Änderung: 19. Dezember 2013, 22:44:36 von tomwr »
Gespeichert
 

DarkAngel35

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 103
Re: Kündigung oder Teilzeitstelle
« Antwort #4 am: 20. Dezember 2013, 07:50:43 »

Hallo tomwr,

Vielen dank für die ausführliche Antwort. Genau das gleiche habe ich mir auch überlegt. Die Teilzeitstelle wird zu wenig abwerfen um davon auch noch was an den TH zu zahlen und gleichzeitig davon zu leben. Da ich ein für mein Empfinden recht gutes Netto verdiene würde ich wenigstens etwas mehr ALG I bekommen als die Teilzeitstelle abwirft. So komm ich wenigstens die nächsten 12 Monate besser über die Runden, sofern ich nicht ne neue Stelle finde die auch einigermaßen was abwirft. Also von daher ist es besser ihr zu sagen das ich die Teilzeitstelle nicht annehme. Meine Bedenken sind eben nur das sie mir quer kommt und dem TH vielleicht sagt: "ich habe ihr eine Teilzeitstelle angeboten und sie wollte nicht."und ich dann Probleme bekomme. Aber davon gehe ich nicht aus da die Stelle eh zu wenig abwerfen wird und der TH damit auch nicht zufrieden sein wird. Dann auch ich lieber direkt was neues.

Lg DarkAngel
« Letzte Änderung: 20. Dezember 2013, 07:53:19 von DarkAngel35 »
Gespeichert
Endlich schuldenfrei...
 

Insokalle

Re: Kündigung oder Teilzeitstelle
« Antwort #5 am: 20. Dezember 2013, 19:25:48 »

mehr als 10 AN (halbe Stelle zählt nur halb usw.)?
Gespeichert
 

DarkAngel35

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 103
Re: Kündigung oder Teilzeitstelle
« Antwort #6 am: 20. Dezember 2013, 22:17:07 »

Hallo insokallle,
Mittlerweile sind nur noch 5  Angestellte  in der Firma.

Lg
Gespeichert
Endlich schuldenfrei...
 

Insokalle

Re: Kündigung oder Teilzeitstelle
« Antwort #7 am: 21. Dezember 2013, 12:15:03 »

Irgendwie habe ich das schon vermutet. So richtig gut scheint das Unternehmen nicht zu laufen. Das sieht alles nach Kosteneinsparungen aus.
Bei derart geringen Mitarbeiterzahlen ist das KSchG nicht anwendbar, was man aber unbedingt noch genau nachprüfen muss. Wenn das KSchG nicht anwendbar sein sollte, ist die Kündigung von Arbeitsverhältnissen etwas einfacher, was meines Wissens bis zu einer Beweislast in bestimmten Bereichen bei dem Arbeitnehmer reicht. Das wiederum dürfte die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage schmälern und damit auch die Aussicht auf eine Abfindung erschweren.

Bei Ihrem weiteren Vorgehen stellt sich mE auch die Frage, ob und wie schnell Sie einen neuen Job finden können. Dementsprechend könnte es auch sinnvoll sein, das Angebot anzunehmen und sich gleichzeitig anderweitig umzusehen.

Ich weiß, die Entscheidung ist sehr schwierig und hinterher hätte man es doch lieber anders gemacht. Sie sollten sich dann keine Vorwürfe machen, in die Zukunft schauen kann keiner.

Wenn möglich, lassen Sie sich Bedenkzeit geben. Vielleicht lassen Sie sich arbeitsrechtlich beraten.

Gespeichert
 

DarkAngel35

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 103
Re: Kündigung oder Teilzeitstelle
« Antwort #8 am: 22. Dezember 2013, 09:02:18 »

Hallo Insokalle,

Meine Cousine hat vorgestern kurz mit dem Rechtsbeistand ihres Chefs diesbezüglich telefoniert und dieser sagte ich solle die Teilzeitstelle auf keinen fall annehmen. Das Problem ist ja u.a das ich mit ziemlicher Sicherheit weniger ALG bekomme als die Stelle abwirft. Wenn es ca. 100-150 € weniger sind komme ich nicht rum. Muss ja auch miete etc zahlen. Und wenn sie mich dann kündigt kommt kaum was raus. Ich denke nicht das ich so schnell was neues finde. Würde evtl. Auch ne Weiterbildung in Buchhaltung machen wenn ich das vielleicht vom Arbeitsamt finanziert bekäme. Ansonsten sagte der Rechtsbeistand auch das ich keine Chance habe.

Lg DarkAngel
Gespeichert
Endlich schuldenfrei...
 

DarkAngel35

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 103
Re: Kündigung oder Teilzeitstelle
« Antwort #9 am: 22. Dezember 2013, 14:36:24 »

Hallo,

Kan mir noch jemand sagen ob ich den Teilzeitjob annehmen muss oder wer das entscheidet? Inwieweit kann sich der TH einmischen?

Lg DarkAngel
Gespeichert
Endlich schuldenfrei...
 

Insokalle

Re: Kündigung oder Teilzeitstelle
« Antwort #10 am: 23. Dezember 2013, 17:27:42 »

Der TH kann sich nicht einmischen. Ob und wo Sie arbeiten, ist Ihre Entscheidung. Ob Sie die Obliegenheiten in der WVP beachten, ist auch Ihre Entscheidung.
Der TH schreibt aber jährlich einen Bericht und es soll sogar vorkommen, dass den irgendein Gläubiger liest, der dann auf die Idee kommen könnte, einen Antrag auf Versagung der RSB zu stellen. Über diesen Antrag entscheidet das Insolvenzgericht.

Die andere Frage, ob Sie die Stelle annehmen müssen, ist ungleich schwieriger. Die Entscheidung liegt bei Ihnen s.o.
Ein klares „ja“ oder „nein“ werden Sie von mir nicht hören. Das liegt daran, dass solche Begriffe in § 295 InsO wie „angemessene“ oder „zumutbare“ Tätigkeit nicht im Gesetz definiert sind und daher letzten Endes von den Gerichten ausgelegt werden müssen. Und weil die gesamte Situation nicht genau bekannt ist, die bei der Entscheidung des Gerichts zugrunde gelegt wird.

Ich habe folgende Überlegungen: Man wird wohl davon ausgehen müssen, dass Sie sich wieder um eine Vollzeitstelle bemühen müssen, wenn Sie die Teilzeitstelle annehmen. Die Annahme dieser Teilzeitstelle könnte möglicherweise zumutbar sein, wenn es keine anderen Stellen gibt. Ich weiß nicht, ob letztere Theorie zutrifft.

Der Ausstieg aus dem Problem kann leichter fallen, wenn Sie – wie bereits oben gefragt – ohnehin kein pfändbares Einkommen erzielen (werden).

Gespeichert
 

tomwr

Re: Kündigung oder Teilzeitstelle
« Antwort #11 am: 08. Januar 2014, 22:25:18 »

Kan mir noch jemand sagen ob ich den Teilzeitjob annehmen muss oder wer das entscheidet? Inwieweit kann sich der TH einmischen?

Der TH kann und wird sich da in aller Regel gar nicht einmischen und auch nicht das Insolvenzgericht. Ggf. eher ein Gläubiger. Die Entscheidung ist nicht unbedingt einfach wie bereits Insokalle richtig geschrieben hat. Natürlich spielt es eine Rolle, ob das Arbeitsverhältnis generell unter dem Kündigungsschutz fällt. Auch spielt es eine Rolle, wie lange man beschäftigt war und ob Anspruch auf ALG I besteht und in welcher Höhe.

Kommt ALG I nicht in Frage oder ist es zu niedrig, muss man mit ALG II ggf. aufstocken. Wenn man aufstocken muss, muss man sich bemühen, die Inanspruchnahme von Leistungen aktiv zu verringern, durch Bewerbungen etc. Hier kann das Ausschlagen eines neuen (Teilzeit)Angebotes vom Arbeitgeber theoretisch bereits sanktioniert werden, praktisch jedoch nur wenn man sich durch die Annahme der TZ Beschäftigung besser stellen würde. D.h. die ausgezahlten Leistungen (Arbeitslohn) müsste größer sein als der ALG I Anspruch. Bei einer Reduzierung auf die Hälfte der Arbeitszeit scheint das aber fraglich.

Zäumen wir das Pferd doch einfach mal von hinten auf:

Fühlst Du Dich in dem Job oder bei dem Arbeitgeber (noch) wohl ?

Wenn man Anspruch auf ALG I hat, sollte man ggf. diese Leistungen auch beziehen und sich voll (mit aller Kraft) auf eine neue Arbeitsstelle konzentrieren und entsprechend bewerben. Das kann man m.E. besser wenn man parallel keine Teilzeitbeschäftigung hat (die ja auch mögliche Zeiten für Bewerbungsgespräche blockiert). Insbesondere, wenn man von dem ALG I leben kann oder zumindest wenn es höher wäre als der ausgezahlte Arbeitslohn der Teilzeitstelle (also netto) würde ich dieser Konstellation den Vorrang geben. Sanktion bei zusätzlichem ALG II wäre dann nicht möglich.

Zur Frage der RSB sehe ich für den Ausschlag der Teilzeitstelle auch kein Verschulden, da hier vermutlich noch nicht einmal pfändbare Beträge durch die Änderung anfallen würden. Insofern muss man sich da sowieso zusätzlich bewerben. Und das ist m.E. erfolgversprechender wenn man den Rücken frei hat. Also keine Verpflichtungen. Im Übrigen kann man von den Jobcentern auch unter Umständen beruflich gefördert werden, z.B. durch Teilnahme an Sprachkursen, Bewerbungskursen usw. Diese Leistungen sind zwar Ermessensleistungen aber wenn man mit dem Mitarbeiter über seine beruflichen Perspektiven spricht und klares Interesse signalisiert, ist es durchaus möglich hier gefördert zu werden durch entsprechendes Coaching. Die setzen auch durchaus auf recht moderne Konzepte. Wenn man denen zeigt, dass man will, kann man durchaus in den Genuss interessanter Kurse kommen.

Wichtig ist aus Sicht der RSB, dass man entsprechende Bewerbungsaktivitäten nachweist. Und selbstverständlich ist man in der Berufswahl weitestgehend frei. Zumindest glaube ich, dass die Insolvenzgerichte hier im Zweifel durchaus Spielraum lassen und man nicht jedes beliebige Angebot annehmen muss. Zumindest ist der Gläubiger in der Beweispflicht, dass eine solche Beschäftigung möglich gewesen wäre. In aller Regel wird der Gläubiger ohne entsprechende Informationen diesen Nachweis kaum führen können. So bleibt es bei den notwendigen Bemühungen des Schuldners. Man muss die Jobsuche nur ernsthaft betreiben und sollte das vor allem dokumentieren. So als Größenordnung sollte man um die 20 Bewerbungen pro Monat über einen längeren Zeitraum nachweisen können.
« Letzte Änderung: 08. Januar 2014, 22:29:10 von tomwr »
Gespeichert
 

DarkAngel35

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 103
Re: Kündigung oder Teilzeitstelle
« Antwort #12 am: 09. Januar 2014, 19:03:57 »

Hallo Tomwr,
erstmal vorab vielen Dank für den Beitrag  :respekt:

Kan mir noch jemand sagen ob ich den Teilzeitjob annehmen muss oder wer das entscheidet? Inwieweit kann sich der TH einmischen?

Der TH kann und wird sich da in aller Regel gar nicht einmischen und auch nicht das Insolvenzgericht. Ggf. eher ein Gläubiger. Die Entscheidung ist nicht unbedingt einfach wie bereits Insokalle richtig geschrieben hat. Natürlich spielt es eine Rolle, ob das Arbeitsverhältnis generell unter dem Kündigungsschutz fällt. Auch spielt es eine Rolle, wie lange man beschäftigt war und ob Anspruch auf ALG I besteht und in welcher Höhe.

@tomwr: Also Kündigungsschutz besteht nicht, das ist schon geprüft. Die Firma beschäftigt weniger als 10 Mitarbeiter. Da habe ich keine Chance.

Kommt ALG I nicht in Frage oder ist es zu niedrig, muss man mit ALG II ggf. aufstocken. Wenn man aufstocken muss, muss man sich bemühen, die Inanspruchnahme von Leistungen aktiv zu verringern, durch Bewerbungen etc. Hier kann das Ausschlagen eines neuen (Teilzeit)Angebotes vom Arbeitgeber theoretisch bereits sanktioniert werden, praktisch jedoch nur wenn man sich durch die Annahme der TZ Beschäftigung besser stellen würde. D.h. die ausgezahlten Leistungen (Arbeitslohn) müsste größer sein als der ALG I Anspruch. Bei einer Reduzierung auf die Hälfte der Arbeitszeit scheint das aber fraglich.

Ich bin am 2. Mai 2014, 3 Jahre angestellt. Also steht mir ALG I zu. Und das ist nach meinen Recherchen relativ viel. Bei einem Teilzeitjob würde ich mit Sicherheit weniger verdienen. Und wenn Sie mich dann z.b. nach 6 Monaten kündigen würde weil ihr wieder was nicht passt dann bekäme ich noch weniger ALG I als der aktuelle ALG II Satz.


Zäumen wir das Pferd doch einfach mal von hinten auf:

Fühlst Du Dich in dem Job oder bei dem Arbeitgeber (noch) wohl ?

Mometan geht es einigermassen. Habe noch keine Kündigung erhalten. Aber gesagt hat Sie es ja. Ist wohl nur ne Frage der Zeit. Ich denke die Kündigung wird entweder noch diesen oder aber nächsten Monat kommen. Sie wird warten bis ich die neue eingearbeitet habe.

Wenn man Anspruch auf ALG I hat, sollte man ggf. diese Leistungen auch beziehen und sich voll (mit aller Kraft) auf eine neue Arbeitsstelle konzentrieren und entsprechend bewerben. Das kann man m.E. besser wenn man parallel keine Teilzeitbeschäftigung hat (die ja auch mögliche Zeiten für Bewerbungsgespräche blockiert). Insbesondere, wenn man von dem ALG I leben kann oder zumindest wenn es höher wäre als der ausgezahlte Arbeitslohn der Teilzeitstelle (also netto) würde ich dieser Konstellation den Vorrang geben. Sanktion bei zusätzlichem ALG II wäre dann nicht möglich.

Das sehe ich genauso.

Zur Frage der RSB sehe ich für den Ausschlag der Teilzeitstelle auch kein Verschulden, da hier vermutlich noch nicht einmal pfändbare Beträge durch die Änderung anfallen würden. Insofern muss man sich da sowieso zusätzlich bewerben. Und das ist m.E. erfolgversprechender wenn man den Rücken frei hat. Also keine Verpflichtungen. Im Übrigen kann man von den Jobcentern auch unter Umständen beruflich gefördert werden, z.B. durch Teilnahme an Sprachkursen, Bewerbungskursen usw. Diese Leistungen sind zwar Ermessensleistungen aber wenn man mit dem Mitarbeiter über seine beruflichen Perspektiven spricht und klares Interesse signalisiert, ist es durchaus möglich hier gefördert zu werden durch entsprechendes Coaching. Die setzen auch durchaus auf recht moderne Konzepte. Wenn man denen zeigt, dass man will, kann man durchaus in den Genuss interessanter Kurse kommen.

Einmal bekam ich schon ALG II und war dort in nem EDV Kurs den ich machen wollte. War auch eigentlich sehr gut muss ich sagen. Besser als irgendwelche unnötigen Kurse wo man "lernt" sich richtig zu bewerben. Für manche mag es ja gut sein aber nicht für jeden. Da finde ich eben solche EDV Kurse etc. besser.

Wichtig ist aus Sicht der RSB, dass man entsprechende Bewerbungsaktivitäten nachweist. Und selbstverständlich ist man in der Berufswahl weitestgehend frei. Zumindest glaube ich, dass die Insolvenzgerichte hier im Zweifel durchaus Spielraum lassen und man nicht jedes beliebige Angebot annehmen muss. Zumindest ist der Gläubiger in der Beweispflicht, dass eine solche Beschäftigung möglich gewesen wäre. In aller Regel wird der Gläubiger ohne entsprechende Informationen diesen Nachweis kaum führen können. So bleibt es bei den notwendigen Bemühungen des Schuldners. Man muss die Jobsuche nur ernsthaft betreiben und sollte das vor allem dokumentieren. So als Größenordnung sollte man um die 20 Bewerbungen pro Monat über einen längeren Zeitraum nachweisen können.

Natürlich möchte ich ja dann wieder einen Vollzeitjob machen. Werde mich wohl jetzt schon nach ner Stelle umschauen und hoffen das ich was adäquates finde...
Gespeichert
Endlich schuldenfrei...
 

tomwr

Re: Kündigung oder Teilzeitstelle
« Antwort #13 am: 09. Januar 2014, 20:52:14 »

Gute Einstellung und so klappt es sicher auch bald mit einer neuen Stelle.  :wink:  :thumbup:
Gespeichert
 

DarkAngel35

  • öfter hier
  • ****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 103
Re: Kündigung oder Teilzeitstelle
« Antwort #14 am: 09. Januar 2014, 21:09:24 »

Hallo tomwr,

Dein Wort in Gottes gehör  :wink:

Arbeitslos zu sein ist nur bedingt und für ne gewisse zeit ok. Aber sonst überhaupt keine Option.

Gruß
DarkAngel
Gespeichert
Endlich schuldenfrei...
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz