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Autor Thema: Kurz vor Ende der PI meldet Gläubiger Forderung an von 2006 im April 2014  (Gelesen 2998 mal)

Neslo

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Hallo,

ich bin jetzt kurz vor Ende meiner PI,ich habe eine Schufa-Auskunft mir schicken lassen von der Schufa, und ich war sehr überascht da steht eine Forderung drin aus dem Jahr 2006 und hat sich von 105€ Stand 2006 auf 720€ Stand April 2014 erhöht. Nun wurden alle Gläubiger angeschrieben nach § 300 Inso sollen sich bis zum 04.06.2014 äussern ob es Versagungsgründe gibt. Jetzt habe diesen Eintrag in der Schufa und der wurde erst im April 2014 eingetragen.Ich habe meine Inso über eine SB laufen lassen, und ich denke im Jahre 2007 da haben doch bestimmt hoffe ich auch nee Schufa-Auskunft gemacht? Ich hatte damals eine gemacht und da waren keine Einträge zusehen von diesen Gläubiger der Eintrag kam vom Zyklop-Inkasso.Nun falle ich jetzt durch die Inso? Ich habe damals alle von mir bekannte Amtsgerichte angeschrieben ob Titel bei dennen bestehen von mir, das gab ich auch ab bei der SB. Ich habe nie einen MAhnbescheid bekommen bin seit 2007 3 mal umgezogen und es war nie ein schreiben eines Inkasso Büros wegen dieser Forderung in meinen Briefkasten!
Meine Frage und ich hoffe ihr könnt mir helfen, muss ich diese Forderung überhaupt bezahlen, ist sie nicht verjährt? Was kann ich dagegen tun? Sollte ich meinen IV informieren? Meine SB rufe ich heute an und frag nach, das ist eigentlich eine sehr gute SB.
Ich würde mich freuen auf Antworten, bin total durch den Wind im Moment wegen dieser Sache, ich habe meine ganzen Unterlagen gewälzt und nix gefunden von den Gläubiger, habe Angst das mir ausgelegt wird ich hätte diesen Gläubiger verschwiegen, gibts keine Gründe dafür.

Gruß Neslo
« Letzte Änderung: 22. Mai 2014, 08:00:54 von Neslo »
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Der_Alte

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Wenn die Forderung vor Eröffnung der Insolvenz entstanden ist, dann wird sie auch von der RSB erfasst. Hat der Gläubiger nicht angemeldet, dann ist er auch nicht berechtigt, einen Antrag im Insolvenzverfahren zu stellen. Er geht schlichtweg leer aus.

Sobald die RSB erteilt ist der Schufa schreiben, dass auch diese Forderung von der RSB erfasst ist und daher gelöscht werden muss.
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Neslo

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Danke für Deine Antwort,das heißt ich warte nun ab bis die RSB im Briefkasten liegt und dann schreibe ich die Schufa an das die Forderung mit der RSB erfasst ist um bitte um Löschung...ok...was habe ich mich verrückt gemacht das jetzt alles in die Hose geht.

Gruß Neslo
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