Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Zippo am 30. März 2016, 09:45:37
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Hallo Usergemeinde,
in meinem Betrieb wurde kurzfristig, ab April 16 Kurzarbeit gekanntgegeben, allerdings ohne Zeitraumangabe.
Muß ich das meiner Treuhänderin mitteilen?
Nach meinem Wissen bin ich bisher der Einzige, der zugestimmt hat, weil ich der Meinung bin, lieber eine zeitlich begrenzte finanzielle Einbuße hinzunehmen, als entlassen zu werden.
Kann man mir daraus, bezüglich Insolvenz, einen Strick drehen, zumal der Verfahren, lt. Gerichtsbescheid, bereits abgeschlossen ist?
Gruß
Zippo
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Erst einmal ist es als Arbeitnehmer nicht notwendig der Kurzarbeit zuzustimmen.
Würde das zurückziehen.
Kurzarbeit ist ohnehin nur möglich wenn 1.) der Betriebsrat, 2.) das Arbeitsamt dem zustimmt und 3.) auch der Tarifvertrag es gestattet.
Also abwarten und freiwillig auf nichts verzichten woraus ein schlecht gelaunter TH etwas bauen kann.
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Ich würde auf jeden Fall das Gericht und den TH darüber informieren.
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Ja sobald die Kurzarbeit eintritt den TH /Gericht informieren.