Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Timme22 am 06. Juli 2007, 17:01:21

Titel: Kurzfristige Lohnerhöhung
Beitrag von: Timme22 am 06. Juli 2007, 17:01:21
Hallo ,

mein Insolvenzverfahren wurde Anfang 2003 eröffnet , seit Anfang 2006 befinde ich mich in der Wohlverhaltensphase. Ich seit 2004 wieder berufstätig , bislang lag mein Einkommen aber unter der Pfändungsgrenze. Ich bin unterhaltspflichtig für einen seit 2 Monaten 18 jährigen Sohn der sich in der Ausbildung befindet. Wie hoch liegt eigentlich mein Freibetrag , in diesem Fall ?
Da ich für den Zeitraum von drei Monaten , ab der nächsten Gehaltszahlung eine Prämie von 500 € brutto bekomme , stellt sich für mich diese Frage ?  Vielen Dank

Gruß Timme22
Titel: Re: Kurzfristige Lohnerhöhung
Beitrag von: paps am 06. Juli 2007, 20:16:10
Grundsätzlich besteht die Unterhaltsverpflichtung nach §1601 BGB ein Leben lang.
Der Feibetrag liegt somit bei 1 unterhaltsberechtigten Person. Wenn Sie verheiratet sind bei 2.
Ändern könnte dies nur ein Beschluß des Insolvenzgerichtes.

BGH Beschluss vom 04.10.2005 – VII ZB 24/05
-Die nach 850c Abs.4  ZPO mögliche Ermessensentscheidung setzt voraus, dass der unterhaltsberechtigte über berücksichtigungsfähige eigene Einkünfte verfügt.
- das Kindergeld ist kein Einkommen im diesem Sinne 

Darüber hinaus hat der BGH mit Beschluss vom 21.12.2004 IXa ZB 142/04
Dass 222 Unterhalt + Kindergeld für einen 11-jährigen nicht ausreichen einen angemessenen Lebensunterhalt zu sichern.
Demgegenüber hat das Interesse der Gläubigerin an geringfügig höheren Pfändungsbeträgen zurückzustehen