Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Cola am 10. November 2013, 17:31:10

Titel: längere Krankheit, Abbruch der Wiedereingliederung
Beitrag von: Cola am 10. November 2013, 17:31:10
Hallo und guten Abend zusammen,

ich befinde mich noch bis nächstes Jahr Juni in Insolvenz, nun ist es so, das mein Arbeitsvertrag befristet ist bis Ende April 2014 und ich Vollzeit arbeiten gegangen bin, bis ich Ende Juni 2013 zusammengebrochen bin mit der Diagnose Burn Out. Am 4. November habe ich mit der Wiedereingliederung begonnen, trotz der mahnenden Worte von dem Psychiater und dem Pflegedienst der mich betreut. Nun stelle ich fest, das ich noch nicht so weit bin und spiele mit dem Gedanken die Wiedereingliederung abzubrechen. Wäre dann also weiter krank und beziehe weiterhin nicht pfändbares Krankengeld. Meine Fragen hierzu wären nun, kann mir die Restschuldbefreiung versagt werden, wenn ich jetzt abbreche? Die logische Konsequenz daraus wäre ja das mein Arbeitsvertrag nicht verlängert wird, wobei das nach bereits vier Monaten krank wohl sowieso nicht in Frage kommt.

Bin dankbar für hilfreiche Antworten.

Gruß

Cola