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Autor Thema: Laufende kosten von Immobilie nach Freigabe des IV aus dem Insolvenzbeschlag  (Gelesen 1405 mal)

hurts


Hallo Zusammen,

nun, 2 Wochen vor Ende der WVP knirscht es nochmal ein wenig

Die Gemeinde schickt einen Vollstreckungsbescheid für Abwassergebühren 2009-2010, zzgl. horrenden Verzugskosten.
Mein IV wurde in 7.2010 eröffnet, zeitnah gab der IV die Immobilie frei, in 3.2011 kam es zur
Inbeschlagnahme und Zwangsverwaltung der Immobilie durch die Bank.

Die Gemeinde wand damals bereits ein, dass ich  ab Freigabe der Immobilie wieder für die Kosten hafte.
Ist das richtig? Kann das richtig sein?

Vielen Dank für Eure Kommentare .
Gespeichert
Regelinsolvenz seit Mitte 2010.
WVP seit Mitte 2012.
 

eidechse


Die Gemeinde wand damals bereits ein, dass ich  ab Freigabe der Immobilie wieder für die Kosten hafte.
Ist das richtig? Kann das richtig sein?

Das ist zwar richtig, aber nicht mit dem Ergebnis, das sich die Gemeinde vorstellt. Was Insolvenzforderung ist bleibt nämlich Insolvenzforderung. Dafür tritt nicht auf einmal nur aufgrund der Freigabe durch den IV eine erneute Zahlungspflicht ein.

Da es bei Ihnen um Abwassergebührten 2009-2010 geht und das Verfahren im Juli 2010 eröffnet wurde, wird die Gemeinde den Großteil der Forderung bezahlt verlangen können. Sie sollten also schnell handeln und die notwendigen Rechtsmittel einlegen inkl. Eilmaßnahmen, mit denen die Vollziehung erstmal ausgesetzt wird.
Gespeichert
 
 

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