Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Trauriger Hamburger am 24. August 2008, 22:51:37
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Hallo an Alle.
Ich habe eine Frage, irgendwie verstehe ich nun etwas nicht.
Es kam vor einem Monat ein Schreiben vom Amtsgericht in dem Schreiben wurde mir mitgeteilt, das die Laufzeit der Abtretungserklärung, die sog. Wohlverhaltenszeit am 14.07.2008 abgelaufen ist. Nun soll ich auf die Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung warten.
Wie lange kann so etwas dauern? Und muss ich in dieser Zeit weiterhin den monatlichen Betrag an meinen Truhändler überweisen?
Ich will nichts falsches machen. Könnt ihr mir helfen? Danke
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Hallo und herzlichen Glückwunsch.
Ich denke, da dauert die Bearbeitungszeit bei den Gerichten unterschiedlich lang, der Beschluß bzw. die Entscheidung über die Restschuldbefreiung wird kommen und was die Überweisungen an TH anbelangt, ich denke mal, solange diese alles noch nicht endgültig abgeschlossen ist, wirst Du zahlen müssen/dürfen und bekommst dann den Überschuß von TH zurück.
LG
MissTraut
P.S.: Hab gerade hier noch einmal ein bißchen gesucht und nun doch etwas verunsichert wegen der Abtretung. Sofern ich die anderen Beiträge richtig verstanden habe, endet die Abtretungserklärung mit Ende der WVP.
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Hallo,
nein Sie müssen nichts mehr zahlen.
MfG
ThoFa
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Hallo, danke für die Info, ist das ganz sicher das ich nichts mehr zahlen muss=?
lg
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Ja - vgl. Thofa bzw. Deine Abtretungserklärung ... " trete für den Fall,dass das Gericht meine Befreiung von den Restschulden ankündigt, hiermit meine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge für die Zeit von sechs Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den vom Gericht bestellten Treuhänder ab". Wie lange Du ansonsten noch auf die Erteilung der RSB warten mußt ist wohl gerichtsabhängig. Bedenke es ist zum Teil derzeit Ferienzeit/Gerichtsferien.