Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: dari75 am 09. Januar 2010, 14:21:16
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Hallo
Meine Frage
Ich hab am 1.8.2006 Insolvenz geöffnet und seit 2 Jahren wohne ich mit meine Freundin zusammen.
Sie hat jetzt ein Kündigung bei Job bekommen
Sie wird kein Arbeitslosegeld bekommen sonder nur Hatz IV
Kann ich dadurch meine Pfändungsgrenze erhöhen `?
Ich verdiene Netto 1,650€ minus Pfändung bleibt mir 1.200€ Monatlich zu Leben aber nur die Miete kostet 800€ Warm mit Strom das heißt mir/uns bleibt ca 350 Euro zum Leben.
Meine Freundin wird von Harz IV ca 350 euro bekommen aber sie hat selber ein laufendes Ratenkredit wo sie Monatlich 300€ zahlt
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Bedarfsgemeinschaft?