Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: sealjet am 10. Januar 2008, 15:45:16
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Hallo,
wie werden Leistungsprämien, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld in der WVP auf das Einkommen angerechnet?
Gruß sealjet
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Hallo, soweit ich das weiß, bleibt es genau so wie es vorher war. Bis zum Ende der WVP.
Gruß Peg.
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D.h. alles wird voll angerechnet oder wie? Sind beim Weihnachtsgeld nicht 500 € frei?
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Das ist für das Verfahren die Wohlverhaltensphase und darüber hinaus auch im normalen Pfändungsprozess einheitlich geregelt.
§ 850a
Unpfändbar sind
1. zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;
2. die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
3. Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
4. Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro; 5. Heirats- und Geburtsbeihilfen, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Heirat oder der Geburt entstandenen Ansprüche betrieben wird;
6. Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge;
7. Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen;
8. Blindenzulagen.
Prämien, egal welcher Art, sind voll pfändbar
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Und wo kann ich Leistungsprämien einordnen? Wie werden diese gehandhabt?
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Prämien, egal welcher Art, sind voll pfändbar
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Sie werden aber auf das Einkommen angerechnet oder? z.B.: normaler Weise 1582 € netto, mit Prämie 2275 € netto, 3 Unterhaltberechtigte = 150 € pfändbar oder?
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ja, das "voll" pfändbar ist hier etwas irreführend.
Es wird zugeschlagen, dann gem. Tabelle ....
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Und wie geht das mit dem Wheinachtsgeld? 500€ darf man doch behalten. Wenn ich aber normalerweise 1580 € netto habe und mit WG 2670 €, wieviel wird denn dann gepfändet.
3 Unterhaltsberechtigte.
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2670 Netto abzüglich 500
2170 aus tabelle bei 3 UHB = 120 pfändbar
Auszahlung also 2550