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Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: sealjet am 10. Januar 2008, 15:45:16

Titel: Leistungsprämien, Urlaubsgel und Weihnachtsgeld in der WVP
Beitrag von: sealjet am 10. Januar 2008, 15:45:16
Hallo,
wie werden Leistungsprämien, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld in der WVP auf das Einkommen angerechnet?
Gruß sealjet
Titel: Re: Leistungsprämien, Urlaubsgel und Weihnachtsgeld in der WVP
Beitrag von: pegasus am 10. Januar 2008, 16:21:03
Hallo, soweit ich das weiß, bleibt es genau so wie es vorher war. Bis zum Ende der WVP.

Gruß Peg.
Titel: Re: Leistungsprämien, Urlaubsgel und Weihnachtsgeld in der WVP
Beitrag von: sealjet am 11. Januar 2008, 17:23:28
D.h. alles wird voll angerechnet oder wie? Sind beim Weihnachtsgeld nicht 500 € frei?
Titel: Re: Leistungsprämien, Urlaubsgel und Weihnachtsgeld in der WVP
Beitrag von: paps am 11. Januar 2008, 18:19:05
Das ist für das Verfahren die Wohlverhaltensphase und darüber hinaus auch im normalen Pfändungsprozess einheitlich geregelt.
Zitat von: ZPO
§ 850a
Unpfändbar sind 
 1.  zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;
 2.  die für die Dauer eines Urlaubs  über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge, Zuwendungen aus Anlass eines besonderen Betriebsereignisses und Treugelder, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
 3.  Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;
 4.  Weihnachtsvergütungen bis zum Betrag der Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens aber bis zum Betrag von 500 Euro;   5.  Heirats- und Geburtsbeihilfen, sofern die Vollstreckung wegen anderer als der aus Anlass der Heirat oder der Geburt entstandenen Ansprüche betrieben wird;
 6.  Erziehungsgelder, Studienbeihilfen und ähnliche Bezüge;
 7.  Sterbe- und Gnadenbezüge aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen;
 8.  Blindenzulagen.

Prämien, egal welcher Art, sind voll pfändbar
Titel: Re: Leistungsprämien, Urlaubsgel und Weihnachtsgeld in der WVP
Beitrag von: sealjet am 11. Januar 2008, 18:34:37
Und wo kann ich Leistungsprämien einordnen? Wie werden diese gehandhabt?
Titel: Re: Leistungsprämien, Urlaubsgel und Weihnachtsgeld in der WVP
Beitrag von: paps am 11. Januar 2008, 18:54:05
Zitat von: paps
Prämien, egal welcher Art, sind voll pfändbar
Titel: Re: Leistungsprämien, Urlaubsgel und Weihnachtsgeld in der WVP
Beitrag von: sealjet am 11. Januar 2008, 19:16:08
Sie werden aber auf das Einkommen angerechnet oder? z.B.: normaler Weise 1582 € netto, mit Prämie 2275 € netto, 3 Unterhaltberechtigte = 150 € pfändbar oder?
Titel: Re: Leistungsprämien, Urlaubsgel und Weihnachtsgeld in der WVP
Beitrag von: Feuerwald am 11. Januar 2008, 19:23:13
ja, das "voll" pfändbar ist hier etwas irreführend.
Es wird zugeschlagen, dann gem. Tabelle ....

Titel: Re: Leistungsprämien, Urlaubsgel und Weihnachtsgeld in der WVP
Beitrag von: sealjet am 12. Januar 2008, 10:42:18
Und wie geht das mit dem Wheinachtsgeld? 500€ darf man doch behalten. Wenn ich aber normalerweise 1580 € netto habe und mit WG 2670 €, wieviel wird denn dann gepfändet.
3 Unterhaltsberechtigte.
Titel: Re: Leistungsprämien, Urlaubsgel und Weihnachtsgeld in der WVP
Beitrag von: paps am 12. Januar 2008, 12:49:18
2670 Netto abzüglich 500

2170 aus tabelle bei 3 UHB = 120 pfändbar

Auszahlung also 2550