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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: letzte Gehaltsabtretung in der WVP  (Gelesen 5617 mal)

jokel

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letzte Gehaltsabtretung in der WVP
« am: 21. Juli 2012, 13:00:53 »

Hallo zusammen.

Ich hab schon viel hier geclickt und gelesen, und muss sagen, alle Achtung, was ihr hier leistet für unsereiner, kompliment! Allerdings finde keine eindeutige, rechtssichere Auskunft zum letzten Monat der WVP.
Konkret:
-Verbraucherinsolvenz Verfahren Eröffnung 02.08.06
-Beginn des Verfahrens sowie der WVP incl. Abtretungserklärung 10.08.2006
-Ende WVP 11.08.12 (bzw.folgender Werktag, also 13.08.12!)

Alles läuft relativ geordnet, bis auf den Unterton im Schriftverkehr des TH. Hab das Gefühl er verhält sich wie ein Zocker, nach dem Motto, "was Du nicht weißt, werd ich Dir auch nicht sagen".

Auf meine Frage, ob ich dennoch den Augustlohn abtreten muss, da dieser erst am 15.08.12 kommt, klare Antwort, ja muss ich. Soweit sogut, er verliert jedoch kein Wort über eine Quotelung od. Stückelung des pfändbaren Anteils.

Meine Frage:
auf welche gesetzliche und rechtssichere Regelung darf ich ihn hinweisen, bezügl. der Berechnung der für August abzuführenden pfändbaren Lohnanteile? Gibt es diese überhaupt? und wie kann ich ihm gegenübertreten ohne einen Nachteil für das weitere Verfahren zu erwarten?


Vielen Dank für eure Hilfe schon jetzt.
der Jokel
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ThoFa

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Re: letzte Gehaltsabtretung in der WVP
« Antwort #1 am: 21. Juli 2012, 13:23:01 »

Hallo,

der Augustlohn wird entsprechend geteilt, da die Abtretungerklärung taggenau abläuft. Acuh wenn der Lohn erst am 15.08.2012 (ergo nach Ablauf der Abtretungserklärung) ausgezahlt wird, ist der TH zum Einzug berechtigt (LG Duisburg 18.10.2010, 4 O 178/09).

MfG

ThoFa
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jokel

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Re: letzte Gehaltsabtretung in der WVP
« Antwort #2 am: 21. Juli 2012, 17:00:59 »

vielen Dank,ThoFa, für die Antwort.
Hab mir das Urteil einmal angesehen, Wenn ich das richtig verstehe, hat der TR weiterhin Anspruch auf pfändbare Lohnanteile über den Zeitraum der Abtretungserklärung hinaus, allerdings nur, wenn sein eigenes Einkommen, sprich die TR-Vergütung davon berührt ist. Das trifft in meinem Fall nicht zu.

Um meine Frage zu präzisieren:
-Muss ich dem TR die volle Summe der pfänbaren Anteile für den ganzen Monat überlassen? oder..
-muss/wird der TR die pfändbaren Anteile stückeln? hier 11/31.
-...und, da er mir selbst keine Mitteilung darüber gemacht hat (s.o), mit welchem Rechtsgrundsatz kann ich ihm entgegentreten, nur die Stückelung zu akzeptieren.

vielen Dank nochmal
LG der Jokel
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Claus123

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Re: letzte Gehaltsabtretung in der WVP
« Antwort #3 am: 23. Juli 2012, 08:37:47 »

Claus-seit 13 Tagen mit erteilter RSB

Meine WVP endete am 04.05.2012. Ich habe für den Monat Mai nichts mehr bezahlt.
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ThoFa

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Re: letzte Gehaltsabtretung in der WVP
« Antwort #4 am: 23. Juli 2012, 10:07:27 »

Hallo,

er muss stückeln, das schrieb ich auch oben.

Die Abtretung endet mit dem Tag, an dem die sechs Jahre um sind, da bedarf es keinen "Rechtsgrundsatz", was immer das sein mag.

Gruß

ThoFa
« Letzte Änderung: 24. Juli 2012, 13:43:03 von ThoFa »
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jokel

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Re: letzte Gehaltsabtretung in der WVP
« Antwort #5 am: 24. Juli 2012, 12:51:03 »

ok, Thorsten, das klingt sehr überzeugend. Es sind jetzt nur noch paar Wochen bis dahin. Ich werde dann hier reinposten, wie es ausging.
Vielen Dank nochmal an alle.
LG der Jokel
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ThoFa

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Re: letzte Gehaltsabtretung in der WVP
« Antwort #6 am: 24. Juli 2012, 20:30:01 »

Hallo,

nein nicht reinschreiben, wie es ausging. Sie sollen reinschreiben, wenn´s was neues gibt und der Insolvenzverwalter
ebentuell anderer Meinung ist, dann kann man nämlich noch etwas machen.

MfG

ThoFa
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jokel

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Re: letzte Gehaltsabtretung in der WVP
« Antwort #7 am: 16. August 2012, 17:26:03 »

Ich hab mal das Bundesminiterium für Justiz dazu angemailt. Hier die Antwort:

"Sehr geehrter Herr X,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. Juli 2012, in welcher Sie die genaue Berechnung des Zeitpunkts, zu welchem der Abtretungszeitraum gemäß § 287 Absatz 2 Satz 1 der Insolvenzordnung (InsO) endet, thematisieren.
Allgemein - eine einzelfallbezogene Rechtsberatung gehört nicht zu den Aufgaben des Bundesministeriums
der Justiz - darf ich zu der von Ihnen aufgeworfenen Frage Nachfolgendes mitteilen.
Das Gesetz bestimmt in § 287 Absatz 2 Satz 1 InsO für die Abtretung eine Zeit von sechs Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Im insolvenzrechtlichen Schrifttum, das sich mit der Frage der genauen Berechnung von Beginn und Ende dieses Zeitraums auseinandergesetzt hat, finden sich zur Fristbestimmung folgende Standpunkte:
Als Beginn des Abtretungszeitraums wird in der Kommentarliteratur der im Eröffnungsbeschluss
des Insolvenzgerichts genannte Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung angenommen (so Ahrens in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 6. Auflage 2011, § 287 Rn. 122 mit
Hinweis auf übereinstimmende und abweichende Kommentarmeinungen).
Für die Berechnung des Fristendes wird nach Maßgabe von § 4 InsO, § 222 Absatz 1 der
Zivilprozessordnung (ZPO) sowie §§ 187 Absatz 1 und 188 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
(BGB) auf den Tag abgestellt, der nach sechs Jahren durch seine Zahl dem Tag entspricht, an dem der Abtretungszeitraum begonnen hat. Ein Abtretungszeitraum, der z. B. am 15. Mai 2010 begonnen hat, endet dann am 15. Mai 2016. Für den Fall, dass die Abrechnung der Bezüge aus einem Dienstverhältnis zu einem anderen Termin – etwa zum Monatsbeginn oder zum Monatsende - erfolgt, wird eine taggenaue Abrechnung der abgetretenen Forderungen empfohlen (vgl. zum Ganzen - auch zu Einzelfällen und den dazu im Schrifttum vertretenen Ansichten - Ahrens in Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung,
6. Auflage 2011, § 287 Rn. 122-123).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Grüsse Jokel
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jokel

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Re: letzte Gehaltsabtretung in der WVP
« Antwort #8 am: 16. August 2012, 17:29:48 »

..und so sieht es ein TH  ... ich habs geahnt.. Er fordert den vollen Betrag für Aug.12
(Erinnerung: WVP endet am 10.08.12)

Ich poste mal den letzten Schriftverkehr. Damit sieht mal mit welcher Ignoranz hier vorgegangen wird...

Zuerst meine Mail:
"anbei letztmalig meine Bezügemitteilung für Aug.2012.
Ich gehe davon aus, das sie die Quotierungsregelung anwenden, und den pfändbaren Anteil der Abtretung bis 10.08.2012 berechnen.
In 08/12 wurden nochmal € 32,32 abgezogen, die den pfändbaren Anteil für Juli 2012 beeinflussen.
Vorab vielen Dank. Für heute verbleibe ich

mit freundlichen Grüssen"


und die Antwort des TH:
"in der vorgenannten Angelegenheit danke ich für die Zusendung der Lohnabrechnung für den  Monat August 2012.  Demnach haben Sie für den Monat August einen anrechenbaren Nettolohn in Höhe von 2.320,83 EUR erwirtschaftet. Unter Berücksichtigung Ihrer Pfändungsfreigrenze, die bei 1.420,00 EUR liegt, ergibt sich daher im Monat August 2012 ein pfändbarer Lohnanteil in Höhe von 451,95 EUR.

Ich darf Sie bitten, den vorgenannten Betrag innerhalb einer Woche auf Ihr Anderkonto bei der....usw."


Kein Wort übrigens auch zum Juli, denn das sind auch 6,72 € zuviel, nach dem Abzug im August.
Das meinte ich mit Rechtsgrundlage. Mir kommt und kam es die ganzen 6 Jahre so vor, als wäre der Schuldner dem TH ausgeliefert.

LG der Jokel
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Roja54

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Re: letzte Gehaltsabtretung in der WVP
« Antwort #9 am: 16. August 2012, 19:21:03 »

Hallo Jokel,

so wie sich das liest, überweist Du den pfändbaren Anteil selber, sonst würde der TH nicht schreiben,

"Ich darf Sie bitten, den vorgenannten Betrag innerhalb einer Woche auf Ihr Anderkonto bei der....usw", denn im Normalfall wird es vom AG überwiesen.

Vielleicht solltest Du mal fragen, wielange er schon die Tätigkeit als TH ausführt, da er offensichlich nicht mit dem Gesetzestext vertraut ist.

Ich vermute allerdings, dass er sich dann auf die recht schwammige Aussage im Gesetz "taggenaue Abrechnung der abgetretenen Forderungen empfohlen berufen wird und deshalb denkt, er kann, muss aber nicht!

Mag ja auch sein, dass er der Meinung ist, ein Schuldner könne das ohnehin nicht wissen oder gar ausrechnen.

Kannst Du denn das Gehalt bis zum Stichtag ausrechnen? Wenn ja, dann würde ich nur den Betrag überweisen, der nach dem errechneten Nettolohn lt. Pfändungstabelle, fällig wäre.

Denn wenn Du ihm den geforderten Betrag überweist und es stellt sich heraus, dass das falsch (zuviel) war, dann wird er Dir mit Sicherheit nichts zurücküberweisen. Er brauch ja nur zu sagen, dass er das an die Gläubiger verteilt hat.

Kostenlose Gehaltsrechner gibt es bei der Krankenkasse oder

http://www.focus.de/finanzen/karriere/berufsleben/gehalt/gehaltsrechner-2012-wie-viel-netto-bleibt-vom-brutto_aid_310739.html

und tage-wochenweise Pfändungstabellen gibt es im Inet auch...Hat mir mal ein netter Helfer in diesem Forum gesagt

Was Du jetzt machst ist Deine Entscheidung, aber wie gesagt, wenn Du im Recht bist, weils im Gesetz steht, kann der TH auch nicht viel dagegen machen.


liebe Grüße

Roja





 
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jokel

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Re: letzte Gehaltsabtretung in der WVP
« Antwort #10 am: 16. August 2012, 20:19:14 »

Danke Roja,

bin jetzt für jeden Hinweis dankbar. Nach 6 Jahren Sparflamme ist in diesen Zeiten ist jetzt jeder Cent wichtig.

Ich habe von Anfang abgelehnt meinen AG zu informieren, musste aber peinlich darauf achten, alle Infos über Bezüge dem TH sofort zu melden. Lief im Grunde die Jahre über ganz gut.

Ja, ich meine nach meinen Recherchen eben auch, das eine Quotelung, hier also 10/31tel des Pfändungsanteils, nicht wie Du meinst eine anteilige Gehaltsabrechnung,  rechtens wäre. Dein Vorschlag nur diesen Betrag (also 145,79 anstatt 451,95) zu überweisen, hab ich auch in Betracht gezogen.
Meine Angst ist jedoch, das er mir dann irgendwie noch einen Knüppel zwischen die Beine wirft, und ich meine RSB nicht erhalte, oder er plötzlich irgendwelche Rechnungen schreibt o.ä.
Ich werde noch darüber meditieren:) bzw. noch paar Antworten sammeln.
Vielen Dank nochmals.

LG der Jokel
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Roja54

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Re: letzte Gehaltsabtretung in der WVP
« Antwort #11 am: 17. August 2012, 13:06:19 »

Ich werde noch darüber meditieren:) bzw. noch paar Antworten sammeln.

Hallo Jokel,

genau...tu das, kann nicht schaden.

wünsche Dir und allen Anderen Insolvenzlern und tollen Helfern hier ein schönes WE.

liebe Grüße

Roja
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Claus123

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Re: letzte Gehaltsabtretung in der WVP
« Antwort #12 am: 17. August 2012, 13:14:52 »

Claus-seit 5 Wochen mit erteilter RSB

Meine WVP endete am 04.05.2012,ich habe,wie hier schon geschrieben,für Mai nichts mehr bezahlt.Ich kenne aber das Gefühl,so kurz vor Ultimo nichts mehr falschmachen zu wollen.Deshalb,mein Tipp,ich würde erstmal bezahlen-so wie der TH es will.Soll er's reinfressen oder sich den A...damit abwischen.Wenn ich dann die RSB vom Gericht habe,würde ich ihn nochmals anschreiben und das Geld umgehend zurückfordern. Nach der Erteilung der RSB bist Du in einer anderen Position,faktisch stehst Du mit dem TH auf Augenhöhe.
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Roja54

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Re: letzte Gehaltsabtretung in der WVP
« Antwort #13 am: 19. August 2012, 22:41:26 »

Claus-seit 5 Wochen mit erteilter RSB
 Nach der Erteilung der RSB bist Du in einer anderen Position,faktisch stehst Du mit dem TH auf Augenhöhe.

@Claus,

Faktisch vielleicht, praktisch Nein, soll heißen recht haben und recht bekommen, sind 2 paar Schuhe und ich erwähnte es schon einmal....

der TH muss nur sagen, er hätte es an die Gläubiger verteilt und weg isses.

Wenn ich das Anfangs richtig verstanden habe, dann hat Jokel einen TH erwischt, der es scheinbar nicht so mit Offenlegung oder Informationen für den Schuldner hat.

Ich mutmaße jetzt mal, dass ein derartiges Exemplar (Ignorant lt. Jokel) von TH sich eher den A...damit abwischt, wie Du es zu nennen beliebst, als etwas zurück zu überweisen.

Bei mir ist es egal, ob ich das anteilig ausrechne oder nicht, die Inso endet zum 23. des Monats und wegen 7 Tagen bis Monatsende wäre es echt unsinnig und sowieso keine große Ersparnis.

Aber bei Jokel geht es um über 300 €, das ist dann schon eine andere Größenordnung.

liebe Grüße

Roja

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Insokalle

Re: letzte Gehaltsabtretung in der WVP
« Antwort #14 am: 20. August 2012, 10:44:36 »

ich würd mal mit dem Gericht telefonieren
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jokel

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Re: letzte Gehaltsabtretung in der WVP
« Antwort #15 am: 29. September 2012, 09:25:01 »

Hallo Ihr Lieben,

so, es gibt Neuigkeiten.
Ich habe den pfändbaren Anteil für August eigenmächtig gestückelt!
Und... es kam keine Reaktion mehr, lediglich eine Urlaubsvertretung des TH hat versucht mich zum Aufheben des Restbetrages zu bewegen. Vor einigen Tagen kam dann das erste Schreiben des zuständigen AG´s mit dem Hinweis den weiteren Verlauf nach § 300 InsO und dem Hinweis auf die TH-Vergütung.
Hier mal der Wortlaut meiner "eigenmächtigen" Mail an den TH: (für alle die es auch so machen wollen)

"sehr geehrter Herr XXX,

wie bereits in meiner eMail vom 14.08.12 mitgeteilt, werde ich, der derzeit gültigen Rechtslage folgend, sowie der Empfehlung des BMJ u.a. Organen, den pfändbaren Lohnanteil für August 2012 anteilmäßig zu 10/31tel von € 451,95 stückeln und den Betrag in Höhe von € 145,79 fristgerecht auf das Anderkonto überweisen.
Vorab vielen Dank. Für heute verbleibe ich

mit freundlichen Grüssen"


Zur TH-Vergütung habe ich noch eine abschließende Frage. Ich habe von anfang eine Stundung der Verfahrenskosten beantragt, die wurde auch vom AG so festgesetzt.

Nun kommt vom AG der Hinweis im letzten Satz:
"Der Treuhänder hat beantragt, die Vergütung für seine Tätigkeit im Rahmen dieses Verfahrens auf insgesamt 620,35 € festzusetzen.
Sie erhaltene Gelegenheit zur Stellungnahme bis 04.10.2012."


Sind die Kosten nicht bereits im Rahmen der Stundung mit den pfändbaren Beträgen beglichen worden?

Vielen Dank nochmal, sowie auch im voraus.
LG der Jokel


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Insokalle

Re: letzte Gehaltsabtretung in der WVP
« Antwort #16 am: 29. September 2012, 13:07:21 »

Vor dem Begleichen kommt das Festsetzen der Vergütung durch das Insolvenzgericht.
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