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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Letzte Pfändung bei beendener Wohlverhaltensphase  (Gelesen 15158 mal)

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Letzte Pfändung bei beendener Wohlverhaltensphase
« am: 16. November 2011, 21:01:33 »

Hallo, hallo!  :cheesy:

endlich, endlich sind die 6 jahre rum und mein mann und ich haben ordentlich unseren lohn an den insolvensverwalter abgetreten.  :thumbup:

und nun ist der stichtag der 22.11. dann endet unsere wohlverhaltensphase.

meine frage ist, welche lohnabrechnung ist nun die letzte, welche wir dem insolvensverwalter vorlegen müssen (wir schicken diese immer zu ihm und er teilt uns den pfändbaren betrag mit, welchen wir dann überweisen)? ist es die aktuelle, welche wir am 1.11.(für den monat oktober)bekamen, oder ist es die am 1.12, welche ja den lohn für den monat november nachweist?

vielen dank für die antwort  :cheesy:
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Der schlimmste aller Fehler ist, sich keines solchen bewußt zu sein.
Thomas Carlyle
 

Mekki

Re: Letzte Pfändung bei beendener Wohlverhaltensphase
« Antwort #1 am: 17. November 2011, 01:16:46 »

die für Dezember (anteilig 22/30 November) wird anteilig berechnet
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Der_Alte

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Re: Letzte Pfändung bei beendener Wohlverhaltensphase
« Antwort #2 am: 17. November 2011, 10:16:51 »

Da die Abtretung am 22.11.2011 endet, steht dem TH nach diesem Zeitpunkt keine Zahlung mehr zu. Das zum Novemberultimo gezahlte Gehalt gehört in voller Höhe Ihnen.
Die von Mekki angenommene Aufteilung trifft deshalb nicht zu, da der Zeitpunkt der Abtretung entscheidend für die Zahlung ist. So ist ja seinerzeit bei Insolvenzeröffnung auch nicht für den Eröffnungsmonat anteilig die Pfändung berechnet worden, sondern für das gesamte Monatsgehalt.
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Mekki

Re: Letzte Pfändung bei beendener Wohlverhaltensphase
« Antwort #3 am: 17. November 2011, 12:35:23 »

Hallo,
ich habe in verschiedenen Foren nachgelesen. Auch die TH, RPf und RA sind sich nicht einig. Auch Gerichte urteilen unterschiedlich. Weiß jemand, wo es festgelegt ist?
Es wäre interessant, wie ihr TH dieses dann berechnen wird.
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Der_Alte

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Re: Letzte Pfändung bei beendener Wohlverhaltensphase
« Antwort #4 am: 17. November 2011, 12:56:16 »

BGH, Beschluss vom 22. 4. 2010 - IX ZB 196/09, Randziffer 14:
"Der Insolvenzbeschlag des Neuerwerbs des Schuldners entfällt ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Abtretungserklärung, wenn dem Schuldner im laufenden Insolvenzverfahren entsprechend den vorstehenden Grundsätzen Restschuldbefreiung erteilt wird."

Wenn also, wie im oben genannten Beschluss dargestellt, im noch laufenden Verfahren der Zeitpunkt des Ablaufs der Abtretungserklärung den Schlusspunkt der Zahlung darstellt, kann es in der WVP nicht anders sein. Nach dem Tag x, in diesem Fall dem 22.11.2011, ist die Abtretungserklärung nichtig und der Treuhänder nicht mehr berechtigt, Zahlungen entgegen zu nehmen. Sollten dennoch Zahlungen auf dem Treuandkonto landen muss er diese an den ehemaligen Schuldner zurückerstatten.
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kadojo

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Re: Letzte Pfändung bei beendener Wohlverhaltensphase
« Antwort #5 am: 19. November 2011, 21:11:25 »

Hallo,

bin nun seit 10.2010 durch.Bei mir wurde im Oktober2010 die RSB erteilt und auch genau bis zum Datum 13.10.2010 musste ich mein Einkommen abtreten.

Bei Eröffnung wurde auch nur anteilig gepfändet.

Also an alle , durchhalten es ist einfach nur super es geschafft zu haben und wieder normal leben zu können ohne Mahnbescheide und so weiter.


Ach nochmals bei der Gelegenheit Dank an Paps und die anderen Moderatoren die mich hier begleitet haben bzw. immer mit Rat und Tat da waren. :respekt: :biggrin:
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Steffen67

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Re: Letzte Pfändung bei beendener Wohlverhaltensphase
« Antwort #6 am: 29. November 2011, 22:53:04 »

Hallo, habe dazu auch eine frage:

Habe vom AG ein Beschluss bekommen:

1. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt, es entfällt ein Anhörungstermin.

2. Die WVP des Schuldner (also mir) endet am 09.10.2011. Es ist daher über den Antrag der RSB zu befinden.

3. Evtl. Anträge auf Versagung der RSB sind bis zum 09.12.11 ...   zu stellen.


Bedeutet dieses Schreiben jetzt, das die WVP beendet ist und ich dem TH keine weiteren Zahlungen meines Lohnes (Pfändungstabelle) zahlen muss?
Oder wird darüber gesondert ein Beschluss angefertigt? Da es ja dieser Tage Weinhnachtsgeld gibt, bin ich mir nicht sicher, ob ich nur max. 500 Euro davon behalten darf.
Sollte ich dem TH vorsichtshalber Angaben machen? Ich Verdiene sonst unterhalb der Pfändungsgrenze, daher führe ich sonst keine Beträge an den TH ab.

Danke und Gruß
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Der_Alte

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Re: Letzte Pfändung bei beendener Wohlverhaltensphase
« Antwort #7 am: 30. November 2011, 16:24:33 »

Alles, was nach dem 9.10.11 an den TH abgeführt würde, müsste er Ihnen zurückzahlen.
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Steffen67

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Re: Letzte Pfändung bei beendener Wohlverhaltensphase
« Antwort #8 am: 30. November 2011, 20:04:07 »

Danke für Info :)
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valiant

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Re: Letzte Pfändung bei beendener Wohlverhaltensphase
« Antwort #9 am: 13. September 2014, 18:19:05 »

Hallo Der Alte mir wurde hier im selben Forum erklärt es würde anteilig gepfändet.. meine endete am 8.9.2014 wird am 1.10.2014 nun noch für acht Tage gepfändet??

Danke
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Der_Alte

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Re: Letzte Pfändung bei beendener Wohlverhaltensphase
« Antwort #10 am: 14. September 2014, 22:45:27 »

Das ist leider ein sehr strittiges Thema und wegen der geringen Summen hat es, nach meiner Kenntnis, noch niemand geschafft, ein obergerichtliches Urteil zur Frage, ob anteilig oder gar nicht mehr zu pfänden ist, geschafft.
Kommt wohl tatsächlich auf das Gericht an.
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valiant

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Re: Letzte Pfändung bei beendener Wohlverhaltensphase
« Antwort #11 am: 15. September 2014, 14:55:42 »

Danke Dir.
Ja ich zahle halt einfach für die 8 Tage noch Scheiß drauf :cheesy:
Habe insgesamt 97% zurückgezahlt habe ich ausgerechnet!
Gruß
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Inso-was-nun

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Re: Letzte Pfändung bei beendener Wohlverhaltensphase
« Antwort #12 am: 15. Dezember 2015, 13:47:49 »

Klasse was gerade da bei mir abläuft!  :fuchsteufelswild:

Hilfääää ....

Meine Inso endet zum 10.12.15 und mein Arbeitgeber will die gesamte Pfändung für den Monat Dezember noch an den IV überweisen. Morgen soll wegen der Weihnachtsfeiertage die Zahlung rausgehen ...  :mad2:

Begründung:

Zitat
Hallo Herr Schuldner,

nach Rücksprache mit Frau X von der Anwaltskanzlei Y am 15.12.2015 müssen wir den ganzen Monatsgehalt als Berechnungsgrundlage zur Pfändung nehmen.

Warum sagt die das wohl ...? Was der IV überwiesen bekommt, hat er unter Beschlag und ich kann muss es mir dann gerichtlich zurückholen. Da sind wir dann am Punkt, dass das Geld verloren ist, wegen der Kosten des Verfahrens etc.

So versäbelt mir grade das Lohnbüro meines Arbeitgebers einen kompletten Monat und ich werde 6 Jahre plus 1 Monat gepfändet. Die Aussage des IV hat doch System, der weiß das doch, dass es dazu keine Grundsatzurteile gibt und nützt diese nicht vohandene Definition zu Ungunsten des Schuldners aus.

Ich könnte ...  :wallbash:
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waldi

Re: Letzte Pfändung bei beendener Wohlverhaltensphase
« Antwort #13 am: 16. Dezember 2015, 12:35:47 »

Zitat
plus 1 Monat gepfändet
Korrekt müsste es heißen: "... plus 2/3tel Monat"

Von welchem Betrag reden wir hier?
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Re: Letzte Pfändung bei beendener Wohlverhaltensphase
« Antwort #14 am: 16. Dezember 2015, 15:35:52 »

Zitat
plus 1 Monat gepfändet
Korrekt müsste es heißen: "... plus 2/3tel Monat" Von welchem Betrag reden wir hier?

Hallo Waldi, vielen Dank für's Mitdenken!  :thumbup:

Leider nix mit korrekt. Der IV erhält von meinem Arbeitgeber am 27.12.2015 einen weiteren Pfändungsbetrag in Höhe von rund 900 Euro. Das Verfahren ist aber am 10.12.2015 abgeschlossen. Den Bescheid werde ich im Januar dazu erhalten.

Also, er pfändet weiter über das Verfahrensende hinaus. Warum? Es wird vom IV so begründet, er hätte den ersten Monat nicht gepfändet, also rechnet er mit 6 x 12 Monate ergibt 72 Monate und damit will er den 72.ten Monat sich holen. Für diesen IV dauert ein Verfahren über 72 Pfändungsmonate und nicht über den Zeitraum der gerichtlich verfügten Termine.

So geht's doch wirklich nicht?  :gruebel:
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waldi

Re: Letzte Pfändung bei beendener Wohlverhaltensphase
« Antwort #15 am: 16. Dezember 2015, 19:06:01 »

Dass es so geht, steht ja ausgiebig geschrieben.

Diese Lösung (72 Monate) halte ich persönlich von allen Möglichkeiten für die gerechteste. Aber bitteschön, das ist meine persönliche Ansicht.

Wer eine andere Ansicht vertritt, muss halt bei Gericht entsprechend klagen.
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Re: Letzte Pfändung bei beendener Wohlverhaltensphase
« Antwort #16 am: 16. Dezember 2015, 20:24:37 »

Diese Lösung (72 Monate) halte ich persönlich von allen Möglichkeiten für die gerechteste. Aber bitteschön, das ist meine persönliche Ansicht.

Persönliche Ansichten darf jeder haben, ausser er ist Insolvenzverwalter. Der soll sich bitte an geltendes Recht halten. Aber mithin bekomme ich den Eindruck, mein IV weiss, dass er hier kein herrschendes Urteil zu befürchten hat und fährt dreist die letzte Pfändung bei sich ein. Eben, Zwickmühle. Entweder man verliert das Geld druch Pfändung oder noch mehr durch gezahlte Gerichtskosten.

Wer eine andere Ansicht vertritt, muss halt bei Gericht entsprechend klagen.

Geht da nicht ein anderer Weg erst mal? Muss alles mit der Tür ins Haus und mit der Brechstange sein? Die Frage an das Insolvenzgericht schicken, mit der Bitte um Feststellung, ob der pfändbare Betrag von dem Dezembereinkommen noch an den TH abzuführen ist oder nicht - oder auch nur anteilig. Das werde ich auf jeden Fall machen!


Ihre Begründung der Aussage, der Arbeitgeber mache sich strafbar, steht noch aus. Gibt es die noch?
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Inso-was-nun

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Re: Letzte Pfändung bei beendener Wohlverhaltensphase
« Antwort #17 am: 16. Dezember 2015, 20:29:31 »

Diese Lösung (72 Monate) halte ich persönlich von allen Möglichkeiten für die gerechteste. Aber bitteschön, das ist meine persönliche Ansicht.

Ich teile diese Ansicht nicht. aber persönliche Ansichten darf jeder haben, ausser er ist Insolvenzverwalter. Der soll sich bitte an geltendes Recht halten. Aber mithin bekomme ich den Eindruck, mein IV weiss, dass er hier kein herrschendes Urteil zu befürchten hat und fährt dreist die letzte Pfändung bei sich ein. Eben, Zwickmühle. Entweder man verliert das Geld druch Pfändung oder noch mehr durch gezahlte Gerichtskosten.

Wer eine andere Ansicht vertritt, muss halt bei Gericht entsprechend klagen.

Geht da nicht ein anderer Weg erst mal? Muss alles mit der Tür ins Haus und mit der Brechstange sein? Die Frage an das Insolvenzgericht schicken, mit der Bitte um Feststellung, ob der pfändbare Betrag von dem Dezembereinkommen noch an den TH abzuführen ist oder nicht - oder auch nur anteilig. Das werde ich auf jeden Fall machen!

Das ist leider ein sehr strittiges Thema und wegen der geringen Summen hat es, nach meiner Kenntnis, noch niemand geschafft, ein obergerichtliches Urteil zur Frage, ob anteilig oder gar nicht mehr zu pfänden ist, geschafft.Kommt wohl tatsächlich auf das Gericht an.

Unglaublich. Es gibt zigtausende von Verfahren die mit dieser Unsicherheit beendet werden? Wo sind wir hier? Timbuktu?  :mad2:
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