Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Selli am 25. April 2014, 17:37:39
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Hallo,
ich befinde mich seid Mitte 2013 in der WHP! :juchu:
Da ich mein Gehalt immer zum 15. des Monats erhalte treibt mich jetzt die Frage um, ob damit im Januar 2017 garnichts mehr gefändet wird?
Hier ein paar Informationen die evtl. für den Beantworter hilfreich sein können:
Die Restschuldbefreiung wird erteilt werden, wenn der Schuldner für die Zeit von 6 (sechs) Jahren ab dem 05.01.2012 seine Obliegenheiten erfüllt und von den Insolvenzgläubigern oder dem Treuhänder Versagungsgründe nicht wirksam geltend gemacht werden.
Danke! :hi:
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Also, um erst einmal den Rechenfehler aufzulösen:
Im Januar 2017 wird noch voll abgetreten, denn die sechs Jahre sind erst im Januar 2018 um.
Ob die letzte Zahlung an den TH im Dezember 2017 geht oder er für Januar 2018 noch anteilige Rechte hat, ist umstritten.