Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Medion am 23. Oktober 2008, 19:46:36
-
Hallo miteinander,
ich habe eine Frage. Meine WVP endet am 14.11.2008.
Welchen Betrag muss ich nun nach Lohnzahlung Ende November an den Insolvenzbeauftragten bezahlen?
Nach einem heutigen Telefonat bekam ich die Info, dass trotz Termin 14.11.2008 noch eine komplette Zahlung
(sprich vom Komplettlohn November gerechnet) pfändbar ist.
Ist das richtig?
Danke für eure Hilfe
Medion
-
Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen.
Ich denke, eine anteilige Berechnung bis zum 15.11. wäre o.k.
-
Hallo Paps,
danke für deine Antwort.
Gibt es da zufällig Fallbeispiele?
MfG
Medion