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Autor Thema: Letztmalige Pfändung  (Gelesen 1861 mal)

spoon48

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Letztmalige Pfändung
« am: 14. Dezember 2009, 13:56:22 »

Hallo,

meine Wohlverhaltensperiode endet konkret am 14.07.2010. Die Obliegenheiten wurden bis jetzt und werden bis dahin erfüllt. Zumndest ist das mein Ziel. In  verschiedenen Foren habe ich gelesen, dass der Beschluss (Bescheid vom Amtsgericht) zur  Erteilung der Restschuldbefreiung  dann auf sich warten läßt.

Wie ist das mit der letztmaligen Pfändung? Mein Gehaltstag  ist in 07/2010 der 15.07.2010. Demnach dürfte letztmalig am 15.06.2010 gepfändet werden? Ist das richtig? Gibt es hier für konkret Vorschriften oder Pragraphen die in Betracht kommen? Ist der Treuhänder verpflichtet  kurz vor Ende der Pfändungen mein AG als Drittschuldner anzuschreiben ?

Gruß spoon48
Gespeichert
 

paps

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Re: Letztmalige Pfändung
« Antwort #1 am: 14. Dezember 2009, 17:45:06 »

Eigentlich nähern sich die Kommentare zur Pfändung ehr der anteiligen Berechnung.
Sie würden also bis zum 14. pfändbare Beträge abführen müssen.

Der Arbeitgeber wird meist zu Beginn der Pfändung über den Zeitraum unterwiesen.
Es schadet aber nichts, wenn Sie rechtzeitig vorher ihren Aufhebungsbeschluß nochmals vorlegen.
Darin sollte die Rechtsbelehrung zu 295 InsO stehen, mit Daten der 72 Monate.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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