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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: LG in Insolvenz und Wohnung läuft auf seinen Namen...  (Gelesen 2799 mal)

antoniahh

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LG in Insolvenz und Wohnung läuft auf seinen Namen...
« am: 18. Februar 2011, 18:09:58 »

Ich kenne mich so gar nicht aus und hoffe die Fragen sind nicht zu dumm...
Kurz unsere Situation:
Mein LG steckt in einer Insolvenz, wir wohnen zusammen und haben ein gemeinsames Kind. Ich bin geschieden und habe aus der Ehe noch zwei Kinder, die bei uns wohnen.
Ich bin in Elternzeit und mein LG ist arbeitslos, so das wir H4 beziehen.
Nun die Fragen:
Mein LG hat eine gut bezahlte Stelle in Aussicht.
Bei der Pfändung würden aber doch nur er und das eigene Kind berücksichtigt werden, oder?
Wenn wir heiraten, wie sieht es dann aus?
Laut Arge würden uns kein H4 mehr zustehen, da die das Gehalt vor Pfändung rechnen. Ist das richtig?
Und wie ist es mit unserer Wohnung?
Ich stehe nicht mit im Mietvertrag, und der TH hat wohl gesagt die Wohnung sei zu groß und zu teuer. Ich habe dies nur erzählt bekommen, da es am Telefon gesagt wurde. Der TH will auch den Vermieter über die Insolvenz in Kenntnis setzen...
Was kann das bedeuten?
Ich hoffe, jemand kann die eine oder andere Frage beantworten:)
LG

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bertino

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Re: LG in Insolvenz und Wohnung läuft auf seinen Namen...
« Antwort #1 am: 18. Februar 2011, 19:29:17 »

Guten Abend antoniahh,

ich habe Sie so verstanden, dass Sie berufstätig und momentan in Elternzeit sind. Ihr LG rechnet zwar bald mit einer gutbezahlten Stelle, ist jedoch momentan arbeitslos, bezieht er allein H4 und nur nur er allein ist im IV als InsoSchu beteiligt.

Zitat
Bei der Pfändung würden aber doch nur er und das eigene Kind berücksichtigt werden, oder?

Da Ihr LG ein gemeinsames Kind mit Ihnen hat, sind Sie und das gemeinsame Kind gegenüber Ihrem LG unterhaltsberechtigt. Allerdings kann der TH beim IG einen Antrag stellen, damit Ihre Unterhaltsberechtigung aufgrund Ihres eigenen Einkommens ganz oder teilweise unberücksichtigt bleibt.

Zitat
Wenn wir heiraten, wie sieht es dann aus?

Nach der Heirat wird Ihrem LG insgesamt vier Unterhaltsberechtigten zugerechnet. Dies würde bedeuten, dass ihm einen Freibetrag in Höhe von 1.979,99 Euro für vier bzw. 1.769,99 Euro für drei Unterhaltsberechtigten als Minimum zustehen wird, je nachdem ob TH gegen Ihre Berechtigung einen Antrag stellen wird.

Zitat
Laut Arge würden uns kein H4 mehr zustehen, da die das Gehalt vor Pfändung rechnen. Ist das richtig?

Das ist richtig.

Wohnung ?

Wie groß ist die Wohnung? Wie hoch ist die Miete?

MfG

bertino
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antoniahh

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Re: LG in Insolvenz und Wohnung läuft auf seinen Namen...
« Antwort #2 am: 19. Februar 2011, 12:54:12 »

Also ich bin nicht von Insolvenz betroffen, aber bekomme zur Zeit auch H4, weil ich erst ab August wieder arbeite.

Unsere Wohnung ist 138m2 und kostet kalt ca. 950€.

Wir suchen ja auch seit einem Jahr eine billigere, aber in HH mit Insolvenz+H4 und dann noch 5 Personen...Das ist so gut wie die Stecknadel im Heuhaufen zu suchen:(
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antoniahh

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Re: LG in Insolvenz und Wohnung läuft auf seinen Namen...
« Antwort #3 am: 19. Februar 2011, 14:09:16 »

Zur Wohnungssuche muss ich sagen, dass es in HH fast immer nötig ist, eine Schufaabfrage zu bewilligen.
Selbt die Genossenschaften wollen das und auch Saga/GWG obwohl die viele Sozialwohnungen haben und es da ja eigentlich nicht ungewöhnlich sein sollte.
Meine Schufa ist sauber, aber das reicht unter den Umständen nicht.
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bertino

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Re: LG in Insolvenz und Wohnung läuft auf seinen Namen...
« Antwort #4 am: 19. Februar 2011, 16:11:18 »

Guten Tag antoniahh,

da der InsoSchu die Miete aus seinem unpfändbaren Einkommen erbringen soll, hat die Sache m. E. nicht direkt mit InsO zu tun. Weshalb sich der TH in diese Problematik einmischen möchte, kann ich nicht nachvollziehen. Er sollte eher bedenken, dass der damit einhergehende psychische Druck evtl. sogar negativ auf berufliche Leistungsfähigkeit Ihres LG auswirken würde.

Anders sieht es aus, wenn es um H4 geht. Eine angemessene Wohnung für ALG II-Empfänger ist so geregelt: (http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/angemessene-wohnung.html).

Zitat
45m² sind für eine, 60m² für zwei Personen angemessen. Jeder weitere in der Wohnung lebende Person kann einen zusätzlichen Wohnraum von 15m² beanspruchen; das gilt allerdings nicht für Kinder im Babyalter.

D. h. für 5 Personen (nicht im Babyalter) in etwa 105m².

Mir ist bewusst, dass die von Ihnen genannte Miete für eine Wohnung dieser Größe in einer Stadt wie HH nicht besonders hoch ist. Aber die Miete ist ja fast die Hälfte des Freibetrages, falls Ihr LG überhaupt vier Personen als Unterhaltsberechtigten zugerechnet bekommen würde. Sie werden allerdings auch 550 Euro Kindergeld bekommen. Ob das ganze für 5 Personen ausreicht!?

Es gibt andererseits die Möglichkeit, sich lt. § 7 SGB I auch helfen zu lassen.

§ 7 SGB I Zuschuß für eine angemessene Wohnung (http://dejure.org/gesetze/SGB_I/7.html):

Zitat
Wer für eine angemessene Wohnung Aufwendungen erbringen muß, die ihm nicht zugemutet werden können, hat ein Recht auf Zuschuß zur Miete oder zu vergleichbaren Aufwendungen.  

Sie sollten sich erkundigen, in wieweit Sie dann hierauf Anspruch haben, sei es als Zuschuss zur Miete, sei es als Kostenübernahme für einen Makler.

MfG

bertino
« Letzte Änderung: 19. Februar 2011, 16:19:58 von bertino »
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antoniahh

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Re: LG in Insolvenz und Wohnung läuft auf seinen Namen...
« Antwort #5 am: 19. Februar 2011, 16:56:50 »

Bei der Arge stellt die Wohnung kein großes Problem dar. Sie wird voll bezahlt, wir müssen nur unsere Bemühungen dokumentieren. Sie ist wohl etwa 90€ zu teuer..., aber die bei der Arge wissen um das Problem günstigen Wohnraum in der Größe zu finden.

Schon mal vielen Dank für die Antworten!
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Der_Alte

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Re: LG in Insolvenz und Wohnung läuft auf seinen Namen...
« Antwort #6 am: 19. Februar 2011, 17:30:18 »

Weshalb sich der TH in diese Problematik einmischen möchte, kann ich nicht nachvollziehen.

Weil er die gezahlte Mietkaution zur Masse ziehen muss. Der Vermieter darf diese, sollte das Mietverhältnis während der Insolvenz enden, dann nur an den Insolvenzverwalter zahlen.
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antoniahh

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Re: LG in Insolvenz und Wohnung läuft auf seinen Namen...
« Antwort #7 am: 19. Februar 2011, 18:22:45 »

Wir haben keine Kaution nur ne Bankbürgschaft...
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