Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Marcin28 am 17. August 2009, 21:07:09
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Hallo
ich hoffe ihr könnt mir helfen
ich bekomme vom meinen arbeitgeber farhgeld und auslösegeld
ist das pfändbar ??
danke
mfg marcin
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Andere Frage :Führt Dein AG den pfändbaren Teil direkt an den TH ab ?
Bei mir führt mein AG diesen Teil an den TH ab...und zwar nur berechnet nachdem was unten Netto steht
Wie sich das zusammensetzt ist meinen TH egal....den ganzen Firlefanz mit dem auseinanderklabustern wie Aufwandsentschädigung und Schichtzulagen und Überstundenzulagen kenn ich gar nich....
Ich bekomme rein nach der Pfändungstabelle das was mir zusteht
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ne der arbeitgeber weist das nicht weil er sonst mich nicht genommen hätte
hab das aber mit dem th so abgeklärt das ich ihn das überweise
mfg
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...also mein Mann bekommt seine Spesen zu 100% und unepfändet ausgezahlt. Gepfändet wird nur aus dem Lohn (netto).
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@ Katerkazimir
wie gesagt is bei mir auch so....von dem was netto ist wird der pfändbare Teil nach Tabelle abgezogen....
Wie sich das Netto zusammensetzt ist egal.
Hab immer eine Menge Überstunden usw was eigentlich zu 50% pfändbar ist.....interessiert meinen TH nicht............. :juchu:
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Auch der TH hat sich an §§850 ff ZPO zu halten.
Überstunden sind zur Hälfte, Aufwandsentschädigungen gänzlich unpfändbar.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/850a.html (http://dejure.org/gesetze/ZPO/850a.html)
Notfalls hilft eine Anfrage bei Gericht, wieso abweichend von dieser gesetzesgrundlage doch gepfändet wird.
Ich würde den korrekten Betrag überweisen.
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Mein AG wird schon wissen was er macht.....der ist dafür verantwortlich.......... :coffee:
Ich hab ja keinen Nachteil daraus....