Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: benny0123 am 01. Januar 2013, 11:52:15
-
Hallo
muß ich meinem TH bescheid geben das ich mehr lohn bekomme
-
Schicke es ihm doch, insbesondere wenn sich ein pfändbarer Betrag ändern sollte oder neu ergibt.
Ich schicke meine Lohn (oder Ersatzabrechnung in der Vergangenheit) ohnehin jeden Monat an den TH, auch wenn es noch nie etwas zu pfänden gab.
Damit die Sachbearbeiterin auch was zutun hat.
Und dieses Verfahren wird sich vermutlich in den verbleibenden 23 Monaten wohl kaum noch ändern.
-
bei deinen 23 monaten
-
Normalerweise brauchen Sie weder Treuhänder noch Gericht darüber zu informieren. Das Gericht interessiert es nicht und der Treuhänder merkt es, wenn er vom Arbeitgeber eine andere Summe überwiesen bekommt.
Sofern der Treuhänder Sie aufgefordert hat, die Lohnabrechnung an ihn zu übersenden, sieht er es mit einem Blick in dieselbe. Also ist auch dann keine gesonderte Unterrichtung erforderlich.
-
Danke
für die Antwort dann ist alles klar
-
@ Der Alte:
wenn der zu pfändende Betrag jedoch nicht vom Arbeitgeber sondern vom Schuldner selbst abgeführt wird, denke ich schon, dass eine Meldung den Obliegenheitspflichten entsprechen würde, da sich der abzuführende Betrag auch ändert.
-
Auch dann erkennt der Treuhänder am geänderten Betrag, dass sich etwas getan haben muss. Gerade in diesem Fall wird sich der Treuhänder wohl immer die Abrechnung vorlegen lassen und hat dann alle erforderlichen Informationen. Ein "Ich-habe-eine-Gehaltserhöhung-bekommen-Schreiben" braucht es definitiv nicht.