Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: klaus5891 am 01. Mai 2015, 10:28:48
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Hallo an alle Experten hier,
ich bin seit 2011 in der Inso (privat und Firma). Ich habe während der Inso in 2012 geheiratet.
Beziehe seit Ende 2012 Harz 4. Hatte Ende 2012 Krebs (ist nach 1 Jahr aber wieder weg) und habe seit dem 100% Schwerbehiderung.
Bin z.Zt. in der Wohlverhaltensperioder (läuft noch bis Anfang 2017).
Bekam jetzt Schreiben von meinem InsoVerw. Unter anderem will der jetzt Lohnabrechnungen von meiner Frau. Was hat die denn damit zu tun?
Kann mir jemand helfen bzw. Infos geben?
Danke im Voraus.
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Hallo, wenn Sie Ihre Frau als unterhaltsberechtigte Person angegeben haben will der TH lediglich kontrollieren, ob Ihre Frau nicht auf Grund eines zu hohen Verdienstes als unterhaltsberechtigte Person ausgeschlossen werden kann!
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Was hat die denn damit zu tun?
Nichts.
Zumindest nicht, solange Du nicht angegeben hast, für sie unterhaltspflichtig zu sein, um damit Deinen pfändungsfreien Anteil zu erhöhen.
Wenn Du sie als unterhaltsberechtigt angegeben hast, musst Du dies natürlich auch nachweisen, wie schon erwähnt wurde.
Übrigens: Gratulation dafür, den Krebs besiegt zu haben.