Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Fuego am 15. August 2010, 19:28:51
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Hallo, :wink:
befinde mich im vierten Jahr der Wohlverhaltensphase und war bis zum 31.07.2010 in einem Arbeitsverhältnis. Ich war vom 13.07.-31.07.10 arbeitsunfähig. Meine Frage ist:
Ist auch die Lohnfortzahlung, also die Kranktage abtretbar? Es geht um ein Nettogehalt von 1381,43 cent, davon wie üblich trete ich laut Tabelle 227,40 Euro schön brav ab. Ist dies auch im Krankheitsfall korrekt oder darf man mir an meinen arbeitsunfähigkeit Tagen nichts wegnehmen!?
Da ich nie krank war weiss ich dies nämlich nicht :dntknw:.
Mir stehen auch noch 6 uraubstage nach meinem Auscheiden dort zu. Wie sieht es damit aus? sind diese auch voll abtretbar oder nicht?
Wäre einer Antwort sehr dankbar schöne Grüsse aus Königswinter
:biggrin:
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Krankengeld, als Ersatzlohnleistung wird voll angerechnet.
Urlaubsabgeltung ist voll pfändbar.
Möglich wäre die Übertragung des Urlaubsanspruchs auf einen neuen Arbeitgeber.