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Autor Thema: Lohnerhöhung und Abtretung  (Gelesen 5307 mal)

buzze07

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Lohnerhöhung und Abtretung
« am: 22. Januar 2008, 10:44:58 »

Hallo,

ich bin seit 2004 in der WVP. Ich habe bis heute einen Netto-Lohn von 995 Euro.
Damals wurde ein Pfändungsbetrag von 42,00 errechnet ( Lt. Pfändungstabelle von 2002 ).
Diese 42 Euro habe ich bis heute jeden Monat bezahlt, obwohl die Sätze zum 01.07.2005 angepasst wurden.

Nun soll ich endlich eine Lohnerhöhung bekommen. Mein Chef ist sehr sehr menschlich und ich will hier bis zur Rente bleiben.
Ich soll nun knappe 1049 Euro Netto bekommen. Daraus ergibt sich ein Pfändungsbetrag von 38,40 Euro.

Nun meine Frage:

Kann ich die Summe automatisch anpassen oder muss ich jemanden um "Erlaubnis " bitten oder informieren ? Reicht es, wenn ich der Schuldnerberatung ( die haben es in die Wege geleitet ) Bescheid gebe oder muss ich es auch dem Gläubiger mitteilen ?
Immerhin sind es monatlich 3,60 Euro weniger für den Gläubiger.

Danke für Eure Antwort.

Grüße aus Bochum

Mike
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smallville

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Re: Lohnerhöhung und Abtretung
« Antwort #1 am: 22. Januar 2008, 11:11:37 »

Ich würde dem TH einen aktuellen Gehaltsnachweis schicken mit einem Schreiben in dem Du mitteilst, dass sich Dein Lohn erhöht hat und Du gem. Pfändungstabelle ab dem 01.xx.08 nun 38,40 Euro auf das angegebene Konto überweist.

Die Gläubiger musst Du nicht informieren.

Die werden doch vom TH bedient. Oder läuft das bei Dir anders?
Hast Du ein Insoverfahren oder die Geschichte mit der AE ?

An wen überweist Du?

lg
Smallville
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Feuerwald

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Re: Lohnerhöhung und Abtretung
« Antwort #2 am: 22. Januar 2008, 11:12:34 »

ich bin seit 2004 in der WVP.

- dann wurde vom Insolvenzgericht ein Treuhänder bestimmt, der den pfändbaren betrag beim Arbeitgeber einzuziehen hat. Der Arbeitgeber ist dabei verpflichtet, den Pfändungsbetrag richtig zu berechnen.

Mir ist unklar, was hier abgelaufen ist ?! Überweisen Sie den pfändbaren Betrag selbst ? Wenn ja, an wen ?  Sie schreiben "oder muss ich es auch dem Gläubiger mitteilen ?" Welchen Gläubiger meinen Sie ? Haben Sie nur einen Gläubiger ? Da ist irgendwo noch der Wurm drin. Bitte mal genau schreiben, wie der Sachverhalt bei Ihnen ist.

Es könnte sich bei "dem Gläubiger" auch um einen Insolvenzgläubiger mit einer vorrangigen Abtretung handeln. OK, aber wenn 2004 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder Sie tatsächlich bereits seit 2004 in der WVP befinden, wäre diese Abtretung max. 2 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu bedienen, dann würde der Treuhänder den pfändbaren betrag beanspruchen.

Gleich wie es ist, es ist immer nur so viel pfändbar, wie gesetzlich vorgesehen.
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buzze07

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Re: Lohnerhöhung und Abtretung
« Antwort #3 am: 22. Januar 2008, 11:26:37 »

Hallo,

danke für die schnellen Antworten.

Ich habe nur einen Gläubiger.
Die Schuldnerberatung hat diesem Gläubiger einen Reinigungsplan ( ich glaube so nennt man das ) geschickt. Ich würde demnach 6 Jahre lang 42 Euro monatlich zahlen und danach schuldenfrei sein.

Damit erklärte sich der Gläubiger einverstanden. Es ist nichts über das Gericht gelaufen.
Die 42 Euro zahlt mein Arbeitgeber direkt auf das Konto der Schuldnerberatung.
Also reicht es, wenn der Steuerberater meines Arbeitgebers den Satz automatisch anpasst ?
Ich werde sicherheitshalber die Schuldnerberatung informieren.
Kann ja nicht schaden, oder ?

Danke

Mike
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smallville

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Re: Lohnerhöhung und Abtretung
« Antwort #4 am: 22. Januar 2008, 11:33:35 »

Ok, habe ich mir dann doch gedacht.
Die "außergerichtliche Einigungs"-Geschichte.

Ja, ich würde die SB sicherheitshalber informieren.

Schaden tut es in jedem Fall nichts  :wink:

lg
smallville
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Feuerwald

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Re: Lohnerhöhung und Abtretung
« Antwort #5 am: 22. Januar 2008, 11:52:36 »


Die Schuldnerberatung hat diesem Gläubiger einen Reinigungsplan ( ich glaube so nennt man das ) geschickt. Ich würde demnach 6 Jahre lang 42 Euro monatlich zahlen und danach schuldenfrei sein.


- Ok,. dann befindet Sie sich nicht in der sog. Wohlverhaltensphase eines Insolvenz-/Restschuldbefreiungsverfahrens sondern in einer außergerichtlichen Einigung mit einem Gläubiger. Da kommt es nun sehr darauf an, was genau mit dem Gläubiger vereinbart wurde (flexibler Plan nach § 850c ZPO oder ein Plan mit monatlich festen und gleichbleibenden Raten)


Die 42 Euro zahlt mein Arbeitgeber direkt auf das Konto der Schuldnerberatung.

- ja dann würde ich den SB mal anrufen ...


Also reicht es, wenn der Steuerberater meines Arbeitgebers den Satz automatisch anpasst ?

- Siehe oben, es kommt auf den Plan an und was da vereinbart wurde.

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