Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: PleiteCGN am 01. März 2013, 14:42:09

Titel: Lohnpfändung von welchem Netto?!
Beitrag von: PleiteCGN am 01. März 2013, 14:42:09
Hallo zusammen,

vergangene Woche erhielt ich 13 Monate nach meinem Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze einen Beschluß des Landgerichtes, dass meinen Pfändungsfreibetrag um 200 € netto erhöht.

Ich war Angestellter des öffent. Dienstes bis mein Arbeitgeber zum 01.01.2013 insoweit privatisiert wurde, dass die Lohnabrechnungen nun ein Steuerberater macht.
Als Angestellter im ÖD nahm ich automatisch am LBV (Rentenkasse des ÖD) teil. Nach der "Privatisierung" musste mein Arbeitgeber die LBV weiterführen.
Allerdings weisst der Steuerberater die Beiträge zur LBV anders aus.

Die Landesbesoldungstelle zog die LBV Beiträge vom Brutto ab und nannte mir dann einen Auszahlungsbetrag.
Der Steuerberater weist ein Netto aus und zieht von diesem Netto die Zusatzcersorgung, aus der ich ja nicht heraus komme, ab, so dass ich das ausbezahlt bekomme, was ich immer bekommen habe.
Der TH berechnet den Pfändungsbetrag nun aber vom höheren Netto.
Also mit Geld, dass ich nicht ausgezahlt bekomme.

Bsp: Netto vor Abzug: 1780 € 
     Abzug Zusatzversorgung ca. 150 € AG Anteil, 35 € AN Anteil
     Auszahlungsbetrag: 1595 €

Pfändungsbetrag wird von 1780 € berechnet.
Damit hat sich die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages durch das Landgericht eliminiert.

Ist das so i.O.?

Gruß
PleiteCGN