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Autor Thema: Lohnpfändung  (Gelesen 2585 mal)

wurm

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Lohnpfändung
« am: 01. August 2007, 02:28:34 »

erstmal ein herzliches Hallo an alle. . .

ich hoffe, es kann mir jemand bei meinem Problem helfen.

Ich befinde mich seit einem Jahr in der Wohlverhaltsphase und habe seit ca.  zwei Jahren eine Lohnpfändung (aktuell ca. 2100€)  einer Bank am Hals die auch jeden Monat auf meiner Gehaltsabrechnung erscheint.  Jetzt bin ich, wegen Urlaubsgeld, über meinen Pfändungsfreigrenze gekommen und mir wurden 100€ gepfändet. 
Ich dachte eigentlich, dass diese Pfändung der Bank nicht mehr "gültig" sei mit Beginn der Wohlverhaltsphase und wenn ich über meinen Pfändungsfreibetrag komme, dass überschüssige Geld meinem Insolvenzverwalter zusteht. 

Habe ich irgendwo einen Denkfehler?

Ich bin für Hilfe und Ratschläge jeglicher Art sehr dankbar.



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paps

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Re: Lohnpfändung
« Antwort #1 am: 01. August 2007, 12:05:00 »

Wurde die Abtretung (nur solche kann es sein) vor Eröffnung des Verfahrens offengelegt, wirkt diese noch 2 Jahrer nach Eröffnung weiter.

Pfändungen sind dagegen einzustellen.


Eine Frage am Rande, wenn bisher kein pfändbarer Betrag vorhanden war, dürfte es beim Urlaubsgeld erst recht keinen pfändbaren Betrag geben, da das Bruttourlaubsgeld vom gesetzlichen Netto abgezogen wird.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

wurm

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Re: Lohnpfändung
« Antwort #2 am: 01. August 2007, 21:08:15 »

danke erstmal für die antwort. . .

ich habe mich ein wenig ungenau ausgedrückt.  es handelt sich hierbei nicht um das urlaubsgeld, sondern um eine tarifliche einmalzahlung. 
an wen muss ich mich eigentlich wenden, wenn ich diese Pfändung von meinem Gehalt entfernen möchte? An meinen Arbeitgeber oder an meine Insolvenzverwalterin?

Noch eine kleine Frage: Wie sieht es eigentlich mit dem Wheinachtsgeld aus, welches es bei uns seit diesem Jahr als solches nicht mehr gibt, anstatt dessen jetzt aber eine sog.  Jahressonderzahlung, die ebenfalls einem 13. Monatsgehalt entspricht? Wird das gepfändet?

Vielen Dank schon mal für die Antworten javascript:void(0);
cheesy
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