"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Lohnpfändung - Verbraucherinsolvenz  (Gelesen 2819 mal)

mp24

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Lohnpfändung - Verbraucherinsolvenz
« am: 02. August 2010, 17:10:06 »

Hallo,

ich habe eine Frage zu meiner Lohnpfändung. Ich habe ein Kind und hab ca. 1350,00 Netto. Nun möchte mein Arbeitgeber die Gebühren für den Kindergartenplatz (120,00) meines Sohnes übernehmen. Werden die 120,00 Euro auf mein Nettogehalt drauf gerechnet?

LG Maik
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Lohnpfändung - Verbraucherinsolvenz
« Antwort #1 am: 02. August 2010, 17:49:34 »

Ja.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Lohnpfändung - Verbraucherinsolvenz
« Antwort #2 am: 02. August 2010, 19:12:38 »

Mein AG überweist die Kosten für den Kita Platz direkt an die Kita und schlägt den Betrag nicht auf mein Netto drauf!
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

mp24

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Lohnpfändung - Verbraucherinsolvenz
« Antwort #3 am: 02. August 2010, 19:22:13 »

Mein AG überweist die Kosten für den Kita Platz direkt an die Kita und schlägt den Betrag nicht auf mein Netto drauf!

ja das macht mein AG auch. Wir das dann nicht trotzdem angerechnet?
Gespeichert
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Lohnpfändung - Verbraucherinsolvenz
« Antwort #4 am: 02. August 2010, 19:25:49 »

Ich habe meinen TH darauf angesprochen und für Ihn war diese Vorgehensweise ok und er hat den Betrag nicht
zu meinem Netto gerechnet.
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

Insokalle

Re: Lohnpfändung - Verbraucherinsolvenz
« Antwort #5 am: 03. August 2010, 10:47:25 »

Ich sehe es so wie paps. Der Zuschuss erhöht das pfändbare Einkommen, denn er fällt m.E. nicht in eine der unpfändbaren Lohnteile, die in § 850a ZPO stehen.
Dabei ist egal, wohin gezahlt wird. Und es ist egal, ob steuer- oder sozialversicherungsrechtliche Begünstigungen bestehen.
Gespeichert
 

mp24

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Re: Lohnpfändung - Verbraucherinsolvenz
« Antwort #6 am: 03. August 2010, 14:26:27 »

Hallo, danke für die Antworten. Ich habe heute mit meinem IV gesprochen. Er würd auf jeden Fall die 120,00 Euro auf meinem Nettolohn drauf rechnen, egal ob der Arbeitgeber das Geld direkt an den Kitaplatz überweist. Es sei ein geldwerter Vorteil .
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Lohnpfändung - Verbraucherinsolvenz
« Antwort #7 am: 03. August 2010, 20:16:38 »

so sehe ich es eigentlich auch.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Fallera

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 6
  • Offline Offline
  • Beiträge: 1536
Re: Lohnpfändung - Verbraucherinsolvenz
« Antwort #8 am: 03. August 2010, 23:47:22 »

Letztendlich ist es wohl das selbe wie die Geschichte mit dem Essensgeld für den Sohn welches per LA überwiesen wurde und eigentlich auch vom TH zurückgeholt werden konnte. Nur macht das idr. niemand!

Die Zuzahlung des AG für den Kindergarten aufs Netto aufzurechnen ist (auch wenn gerechtfertigt) eine Frechheit.
Ich habe heute nochmals meinen TH angerufen weil ich mir selbst unsicher war. Es stimmt, der Zuschuss wird als
geldwerter Vorteil gewertet, jedoch sieht er diesen Zuschuss zweckgebunden und somit als nicht pfändbar an.

soviel mal wieder zu "die bunte welt der th -  jeder macht was er will".
Gespeichert
I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz