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Autor Thema: Lohnsteuer in der WVP  (Gelesen 1965 mal)

Lutz1

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Lohnsteuer in der WVP
« am: 08. Juli 2011, 15:42:33 »

Hey.
Nun habe ich noch ein anderes Thema.
Meine Anwältin sagte mir, da ich jetzt in der WVP bin, kann ich die Lohnsteuer (wenn ich denn eine Rückerstattung bekomme), die ich jetzt zu machen habe, für mich einbehalten.

Ist das tatsächlich so?

LG Lutz1
« Letzte Änderung: 08. Juli 2011, 15:45:17 von Lutz1 »
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Der_Alte

  • Gast
Re: Lohnsteuer in der WVP
« Antwort #1 am: 08. Juli 2011, 16:04:39 »

ja
Gespeichert
 

paps

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Re: Lohnsteuer in der WVP
« Antwort #2 am: 08. Juli 2011, 18:10:58 »

Zumindest für den zeitraum nach Aufhebung des verfahrens (§200InsO)
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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