Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Lutz1 am 08. Juli 2011, 15:42:33
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Hey.
Nun habe ich noch ein anderes Thema.
Meine Anwältin sagte mir, da ich jetzt in der WVP bin, kann ich die Lohnsteuer (wenn ich denn eine Rückerstattung bekomme), die ich jetzt zu machen habe, für mich einbehalten.
Ist das tatsächlich so?
LG Lutz1
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ja
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Zumindest für den zeitraum nach Aufhebung des verfahrens (§200InsO)