"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: lohnsteuerausgleich in WVP  (Gelesen 2075 mal)

Momo72

lohnsteuerausgleich in WVP
« am: 15. Januar 2016, 00:55:58 »

hallo liebe foris

ich weiß das ist ein leidiges thema und bestimmt schon öfter angesprochen, aber ich möchte einfach nur sichergehen das ich richtig informiert bin
mein mann ist seid 04/14 in der WVP (PI)
darf er jetzt beim aktuellen lohnsteuerausgleich wirklich die gesammte erstattung behalten??? ich kann´s irgendwie noch gar nicht recht glauben.

lg
momo
Gespeichert
 

waldi

Re: lohnsteuerausgleich in WVP
« Antwort #1 am: 15. Januar 2016, 08:29:51 »

Wenn nicht explizit eine Nachtragsverteilung für 2014 bzw. 2015 beschlossen wurde, steht ihm eine eventuelle Rückzahlung für diese Jahre zu.
Gespeichert
 

HausH

Re: lohnsteuerausgleich in WVP
« Antwort #2 am: 15. Januar 2016, 08:43:41 »

 :hi:,

und...wenn er beim FA keine Schulden hat...also dieses Amt darf nicht einer der Gläubiger sein. Ist bei mir so, dann erhältst du von denen eine Nachricht das sie umgebucht haben von z.B. Lohnsteuer 2015 auf Umsatzsteuer 2009.

Dafür brauchen die dann keinen Beschluss, machen sie einfach.

gruß HausH
Gespeichert
Restschuldbefreiung erhalten am 6.12.2017
 

Momo72

Re: lohnsteuerausgleich in WVP
« Antwort #3 am: 15. Januar 2016, 23:06:09 »

für das jahr 2014 gab es für eine keine auszahlung weil er da eine umschulung gemacht hat. da hat er vom arbeitsamt nur 960 euro im monat bekommen

seit july 2015 arbeitet er aber wieder. eine nachtragsverteilung gab  es nur für das jahr 2013. das FA ist keine gläubiger

also können wir uns auf die rückerstattung einstellen  :thumbup:
das erste mal seit vier jahren wieder  :juchu:

Gespeichert
 

Momo72

Re: lohnsteuerausgleich in WVP
« Antwort #4 am: 27. Februar 2016, 00:07:29 »

hallo
ich muß nun das thema nochmal aufgreifen weil wir anfang nächster woche die lohnsteuer fertig machen wollen.
erstmal wegen der nachtragsverteilung, damit ich da auch alles richtig verstehe. es gab einen beschluß vom gericht darin steht wörtlich
im verfahren zur erteilung der restschuldbefreiung des ....... treuhänder.... wird hinsichtlich des anspruchs auf erstattung von einkommenssteuerzahlungen, soweit der die erstattung begründende sachverhalt vor oder während des insolvensverfahrens verwirklicht worden ist, die nachtragsverteilung angeordnet. § 203 abs. 1 InsO

das verfahren wurde im april 2014 nach vollzug der schlußverteilung aufgehoben. also betrifft diese nachtragsverteilung nicht mehr die lohnsteuer vom jahr 2015 die mein mann gezahlt hat?
wenn dies so ist  kann mein mann die erstattung ja behalten. sollten trotzdem die beträge, erstattung für meinen mann und meine, getrennt aufgelistet werden und eine abschrift an den TH gehen? oder können wir den da jetzt ganz raushalten? hat ihn das nicht mehr zu interessieren?

lg
momo
Gespeichert
 

waldi

Re: lohnsteuerausgleich in WVP
« Antwort #5 am: 27. Februar 2016, 09:21:36 »

Wenn eine Nachtragsverteilung angeordnet ist explizit für Ansprüche, die aus dem Zeitraum des Verfahrens stammen, dann heißt dies im Umkehrschluss, dass Ansprüche, die nach Aufhebung des Verfahrens entstanden sind, nicht unter diesen Beschluss fallen.

Das Geld vom Finanzamt - falls es welches gibt - verbleibt also alleine Euch.
Gespeichert
 

Momo72

Re: lohnsteuerausgleich in WVP
« Antwort #6 am: 28. Februar 2016, 18:18:09 »

danke  :juchu:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz