Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Olli_ED am 30. November 2011, 10:20:27
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Hallo liebe Leser, ich habe eine Frage die mich nicht in Ruhe läßt.
Am 16.11.2011 wurde mir mit Gerichtsbeschluß die RSB erteilt. Das bedeutet mal für mich ich bin Schuldenfrei und das auch beim Finanzamt der einer meiner Gläubiger war.
Bis dato wurde das Guthaben aus der Lohnsteuererklärung immer mit der Schuld beim Finanzamt verrechnet, die letzte Erklärung wurde für das Jahr 2009 abgegeben und auch das guthaben verrechnet.
Jetzt nach erteilter RSB möchte ich gern 2010 und wenn das Jahr vorbei ist auch 2011 abgeben. Beide Jahre sind in dem Zeitraum als ich noch insolvent war.
Ich habe in jedem Fall mit einer Rückerstattung zu rechnen, kann nun diese noch einbehalten werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Mfg. Olli
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Das Problem wurde in diesem Forum mehrfach ausgiebig und auch kontrovers dikutiert.