"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Einstellen neuer Themen:
bitte wählt eine aussagekräftige Überschrift! Titel wie "Bitte helft mir!", "Ich habe Schulden!", "WICHTIG!", "Was meint Ihr?" o. ä. werden erfahrungsgemäß seltener beachtet / aufgerufen und sind nicht erwünscht. Ebenfalls nicht erwünscht sind Überschriften, die ausschließlich neugierig machen sollen und gegenteiligen Inhalt aufweisen. Dies schließt auch den Einsatz von durchgehender Großschreibung in Überschriften ein.

Autor Thema: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?  (Gelesen 8053 mal)

Prinz Eisenherz

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 368
Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
« Antwort #20 am: 03. Februar 2013, 20:21:29 »

Also habe ich doch recht, dass ganze Insorecht ist so wie es ist mit verlaub Sch...e.
Ich stelle mir gerade vor, was kommt, wenn Seitens unserer Bundesjustizministerin beim Bund tatsächlich die Prozesskostenhilfe gestrichen würde. Ob es dann noch Stundungen der Verfahren aber auch was die Gebühren und Rechnungen anbetrifft die schuldner ja während aber auch am Ende des Verfahrens zu tragen haben.
Ich meine damit, die Kosten die jetzt bei einem Hartz vierer sicherlich im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen weil bei einem solchen Personenkreis ja in den seltesten Fällen etwas zu holen ist. Die müssten ja am Ende auch zahlen.
ODER ?
Gespeichert
 

TotalBanane

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 30
Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
« Antwort #21 am: 03. Februar 2013, 21:09:43 »

Überflüssig? Mag in deinen Augen ja sein...aber es ist trotzdem die Wahrheit! Das deutsche Insolvenzrecht ist eine große verdammte Lüge und ich wünsche denen, die wie die Frau zurecht Angst haben, dass das irgendwann mal erkannt wird.


Gespeichert
JO
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
« Antwort #22 am: 04. Februar 2013, 08:08:46 »

Das Insolvenzrecht ist weder eine Lüge noch ist man dem System total ausgeliefert.

Ja, das Thema ist komplex und die Fortentwicklng des Rechts nimmt manchmal merkwürdige Züge an. Aber es ist der Versuch eines gerechten Ausgleichs zwischen Schuldnern und Gläubiger.
Und dazu kommen noch Treuhänder, die ihren Job nicht immer gut machen und Gerichte, die das Gesetz anders verstehen, als es gemeint ist. Alles das sind aber menschliche Fehler, die passieren, obwohl sie nicht passieren sollten.

Aber daraus eine solche Pauschalkritik abzuleiten ist verfehlt und mithin überflüssig.
 
Gespeichert
 

Prinz Eisenherz

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 368
Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
« Antwort #23 am: 04. Februar 2013, 14:51:24 »

Die Krux der Geschichte ist auch noch, wenn man solche Dinge geklärt haben möchte und Ruft deswegen bei Greicht den zuständigen Sachbearbeiter oder Rechtspfleger an um auskunft darüber zu bekommen ob eine Steuerrückerstattung oder der Kaution nach einem Umzug uva mehr in der WVP gerechtfertigt und im Sinne des Gesetzes ist dann braucht man dafür erst einmal viel Glück um in den Gerichten überhaupt mal jemanden ans Telefon zu bekommen.
Hat man es dann geschafft, und sein Anliegen berichtet verweist man dann wie bei mir an den TH.
 Insolvent
Hier schreibt dann jemand, dass man sich besser gleich an einem Anwalt wenden sollte der dann die Intressen des Verschuldeten vertritt.
Nur frage ich mich, wenn die meisten in der Inso stecken wovon Anwalt dafür bezahlen?
Prozesskostenhilfe ? bekommt nicht jeder der in Inso lebt.
Ja und dann muss es ja ein Anwalt sein der sich ebenfals mit dem Insollvenzrecht auskennt.

Der aber verfährt im Zweifel mit seinen Mandanten sprich Schuldner die er wiederum Betreut ähnlich.
 :dntknw:.
Von mir verlangt mein TH ab April auch ersmalig diese 120,00 € Gebühr.
Ich weiß wie Ihr alle nicht, wie meine bisherigen gepfändete Beträge sich aufteilen und was Gläubiger davon tatsächlich persönlich sehen.
Man wird doch während des ganzen Verfahrens in Unkenntniss darüber gelassen.
Man erfährt doch nur solche Dinge was man als Schuldner wissen darf.
Das ist die Pfändungstabelle, die Höhe der Pfändung die sich dann aus den jeweiligen Familienstand und dem Einkommen abliest und den Verpflichtungen die man hat. Aber das selber ist ja Wiedersprüchlich zu dem was sich dann hinter den Kulissen abspielt.Ich selber muss ein jedes Jahr trotz Inso mir beim Lohnsteuerhilfeverein die Einkommensteuer machen lassen. Das macht mein TH nicht.Ich zahle auch dafür meinen Beitrag sprich Entlohnung für Steuerberater.
Ja und dann finde ich es ein UNDING,dass TH neben der Pfändung auch noch eine Erstattung kassieren darf.
Ich verstehe sowas nicht und ist mir auch nicht klar zu machen warum man sowas seitens der Regierung sowas Unsoziales bei zunehmend mehr Bürgern die in Armut Rutschen bzw Insollvenz lebend sind sowas überhaupt nicht angeht und dem einen Riegel vorschiebt.
Ich frage mich ob dies nicht ein Riesengroßer Schwindel ist den man da mit Insollventen kleinen Bürgern veranstaltet.
Mittlerweile ist es ja so, dass man zwar gesagt bekommt, dass man mit der Inso in sechs Jahren fertig ist oder sein soll aber ich lese hier so viele Dinge die auf viele noch zukommen nach sechs Jahren das es mir die Sprache verschlägt.
Naja wir sind eben keione konzerne die auf der Kippe :smoke: :gruebel: stehen.
Wer sind wir dann schon ! :bye2:
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
« Antwort #24 am: 04. Februar 2013, 17:11:03 »

Die Krux der Geschichte ist auch noch, wenn man solche Dinge geklärt haben möchte und Ruft deswegen bei Greicht den zuständigen Sachbearbeiter oder Rechtspfleger an um auskunft darüber zu bekommen ob eine Steuerrückerstattung oder der Kaution nach einem Umzug uva mehr in der WVP gerechtfertigt und im Sinne des Gesetzes ist dann braucht man dafür erst einmal viel Glück um in den Gerichten überhaupt mal jemanden ans Telefon zu bekommen.
Hat man es dann geschafft, und sein Anliegen berichtet verweist man dann wie bei mir an den TH.

Weder das Gericht noch der TH sind die Berater des Schuldners. Und man telefoniert auch nicht mit Gericht und Treuhänder, sondern verkehrt ausschließlich schriftlich mit denen. Denn nur was man schwarz auf weiß besitzt ...

Von mir verlangt mein TH ab April auch ersmalig diese 120,00 € Gebühr.

Das ist keine Gebühr, sondern die Mindestvergütung für seine Tätigkeit. Und diese 100 € Umsatz machen den TH auch nicht reich.

Ich weiß wie Ihr alle nicht, wie meine bisherigen gepfändete Beträge sich aufteilen und was Gläubiger davon tatsächlich persönlich sehen.
Man wird doch während des ganzen Verfahrens in Unkenntniss darüber gelassen.

Das Gericht ist nicht Ihre Bank, die Ihnen regelmäßig Kontoauszüge zu schicken hat. Wenn Sie wissen wollen, wie sich das Verfahren entwockelt hat, fahren Sie zum Gericht und nehmen Einblick in Ihre Akte. Dann sind Sie nicht mehr unwissend, sondern wissend - was auch immer Ihnen diese Erkenntnis bringen mag.

Ich selber muss ein jedes Jahr trotz Inso mir beim Lohnsteuerhilfeverein die Einkommensteuer machen lassen. Das macht mein TH nicht.Ich zahle auch dafür meinen Beitrag sprich Entlohnung für Steuerberater.

Selbst schuld, denn dafür ist der Treuhänder zuständig. Der kann gern einen Steuerberater beauftragen.


Wer sind wir dann schon ! :bye2:

Schuldner, die ihr bestes geben, um später ein schuldenfreies Leben zu haben. Das ehrt uns im Gegensatz zu Strolchen.
Gespeichert
 

Prinz Eisenherz

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 368
Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
« Antwort #25 am: 04. Februar 2013, 18:33:00 »

 :respekt: und gut ist :respekt:

es grüßt prinz eisenherz der gerade :coffee: trinkt.
Gespeichert
 

TotalBanane

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 30
Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
« Antwort #26 am: 04. Februar 2013, 19:20:02 »

Prost, Prinz Eisenherz!  :cheesy:
Gespeichert
JO
 

Prinz Eisenherz

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 368
Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
« Antwort #27 am: 05. Februar 2013, 08:04:27 »

Guten Morgen.

Habt Ihr schon Gelesen, unser Bundespräsident setzt sich für die armen unserer Gesellsxchaft ein[/b ?
Nur folgt unserer Politikergarde dem ?Nach dem Motto, die Würde des Menschen ist Unantastbar und zum Wohle des Deutschen Volkes frage ich mal in die Runde.
Jedenfalls wenn ich alles das verfolge was hier an Sorgen und Nöte drin steht für mich ein ganz klares :nono:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz