Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: TotalBanane am 27. April 2012, 13:18:00

Titel: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: TotalBanane am 27. April 2012, 13:18:00
Hallo,

bin im letzten Jahr der WVP. Einkomensteuererstattungen der Jahre 2007 und 2008 wurden vom Treuhänder eingefordert. Danach sollte die Erstattungen an mich gehen. War bisher auch so, die letzten Jahre ging alles an mich, aber dieses Jahr erhielt ich Bescheid über 380 Euro Erstattung. Einen Tag später ein erneutes Schreiben, dass dieses Geld ans vorherige Finanzamt überwiesen wird. Da blick ich jetzt nicht durch.
Hätte das Finanzamt nicht gleich die ersten beiden Erstattungen einbehalten müssen? Weiß da jemand näheres? Oder wo ich da nachschauen kann, wie das geregelt ist?
Ausserdem erneut die Frage: ich würde gerne wissen, wieviel ich bisher an den TH bezahlt habe und wie der das verteilt hat. Kann ich das beim TH anfordern oder beim Insogericht?
Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: mariacgn am 09. Mai 2012, 14:52:46
Hallo,

auch mir ist es so ergangen, zuerst bekam mein TH die Steuerrückerstattung und später dann ich.

Seit 2 Wochen bin ich aus der Wohlverhaltensperiode (WVP) raus und bekam ein paar Tage später die Mitteilung des Finanzamtes (FA) das sie meine Erstattungsansprüche aufrechnen.

Ich war erstmal total geschockt und dachte hört das ganze denn nie auf... Bei Nachfrage (FA) erhielt ich die Info, dass in der Zeit nach ende der WVP und vor Erteilung der RSB das FA die Möglichkeit hat Guthaben zu verrechnen allerdings nur für die Zeit vor (2011 und früher) der Erteilung der RSB, danach dann nicht mehr und laut TH dies sogar statthaft ist.

Da frage ich mich ob ich die Erklärung nicht besser erst nach der RSB mache
Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: TotalBanane am 09. Mai 2012, 20:19:29
Ganz genau. Die Steuererklärung hätte ich erst Ende des Jahres gemacht, wenn ich das gewusst hätte. Anders gesagt: Hätte das Finanzamt die Steuererstattung gleich aus den ersten beiden Jahren 2007 und 2008 einbehalten, statt dass sie der TH vereinamen durfte, dann gäbe es längst keine Steuerschuld mehr. So wurde ich, aus meiner Sicht, doppelt herangezogen.
Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: Roswitha am 10. Mai 2012, 05:12:43

Hallo,

leider habe ich meine Steuerrückerstattung nie erhalten, fünf Jahre lang. Eine einzige hätte mich schon glücklich gemacht. Die TH hat gesagt, dass ich zu viele Nebenkosten hätte (Aufwendungen für den Beruf u. ä.), so dass die Gläubiger sonst zu wenig bekämen. Alle Steuerrückerstattungen gingen in die Insolvenzmasse. So geht es offensichtlich auch. :sad:

Gruß
Roswitha
Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: TotalBanane am 10. Mai 2012, 10:09:23
...soweit ich weiß, ist das nicht zulässig. Ich denke die Profis hier können dir dazu einiges sagen.
Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: Roswitha am 11. Mai 2012, 08:39:37

> ...soweit ich weiß, ist das nicht zulässig. Ich denke die Profis hier können dir dazu einiges sagen.

Ich denke, es ist zulässig. Das sind irgendwelche Ausnahmeregelungen, wo der TH einen Zweizeiler ans Gericht schreibt, und das wars dann. Meine TH würde wegen mir bestimmt nicht ihren Job riskieren.

Es hängt wahrscheinlich davon ab, ob der TH nett ist oder nicht (wie in meinem Fall). Das sollte eigentlich nicht sein, dass man den Launen dieser Leute so ausgesetzt ist. Aber es ist so. Die können das ganze Sammelsurium an üblen Ausnahmen ausschöpfen oder auch nicht.  :heulen:

Gruß
Roswitha
Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: paps am 12. Mai 2012, 19:37:56
Wahrscheinlich rechnet das FA einfach nur mit alten Schulden auf.
Das ist solange möglich, bis die RSB für die Altschulden erteilt wurde.

Dies ist im Übrigen für alle GL möglich, die eine aufrechenbare Forderung haben.

@Roswitha.
Die Steuererstattungen für den Zeitraum nach Aufhebung des Verfahrens hätten ihnen zugestanden.
Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: Roswitha am 12. Mai 2012, 20:23:18

Hallo,

> @Roswitha.
Die Steuererstattungen für den Zeitraum nach Aufhebung des Verfahrens hätten ihnen zugestanden.

also dann haben sie 2010 wahrscheinlich eine relativ hohe Gebühr für die Einkommenserklärung genommen und außerdem ihre jährliche Insolvenzbearbeitungsgebühr abgezogen.

Ja, dann ist es gut, dass ich denen für 2011 noch nichts abgegeben habe. Da werde ich eine andere Lohnsteuerhilfe nehmen, nicht die TH.

Danke für die Aurklärung.

Gruß
Roswitha
Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: mariacgn am 14. Mai 2012, 16:56:47

Hallo,

leider habe ich meine Steuerrückerstattung nie erhalten, fünf Jahre lang. Eine einzige hätte mich schon glücklich gemacht. Die TH hat gesagt, dass ich zu viele Nebenkosten hätte (Aufwendungen für den Beruf u. ä.), so dass die Gläubiger sonst zu wenig bekämen. Alle Steuerrückerstattungen gingen in die Insolvenzmasse. So geht es offensichtlich auch. :sad:

Gruß
Roswitha

Hallo Roswitha

Wenn das Verfahren (Schlussverteilung vollzogen ist) aufgehoben ist, endet der Insolvenzbeschlag und somit stehen Dir in der WVP alle künftigen Steuerrückerstattungen zu.



Deswegen kann ich in meinem Fall nicht nachvollziehen, warum das Finanzamt jetzt Zugriff auf meine Steuerrückerstattung hat.


Gruß
Petra
Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: Roswitha am 14. Mai 2012, 20:02:31

Hallo Petra,

naja, eigentlich hätte mir das Geld für 2010 zugestanden. Ich habe aber nichts bekommen, auch nicht für 2009 (da bin ich aber im Zweifel, ob das Verfahren schon abgeschlossen war). Die Begründung der TH war aber, dass ich wegen Kosten für die Gesundheit, die ich beim Gericht beantragt hatte, und die vom Gericht gebilligt wurden (eine Vorrichtung wegen meiner Schwerbehinderung) kein Recht auf die Rückerstattung hatte.
Also es geht wohl irgendwie, dass die das behalten, obwohl ich die Begründung und die Rechtmäßigkeit noch nicht nachvollziehen kann.
 :cry:

LG
Roswitha
Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: paps am 14. Mai 2012, 21:02:10
Die Begründung des TH ist Bullshit.

Mögliche Ausnahme, die Kosten wurden als Darlehen im Vorgriff auf die Steuererstattung gewährt.

wie mariacgn bereits schrieb, ist es unerheblich aus welchen Gründen eine Rückerstattung erfolgte.
Für den Zeitraum nach Aufhebung des Verfahrens besteht kein Insolvenzbeschlag mehr.
Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: Roswitha am 15. Mai 2012, 08:34:36

Hallo paps,

> Die Begründung des TH ist Bullshit.
mit uns können sie es ja machen/sich trauen  :fuchsteufelswild:

> Mögliche Ausnahme, die Kosten wurden als Darlehen im Vorgriff auf die Steuererstattung gewährt.
So etwas gab es bei mir nie.

Fazit: Ich werde das Steuerbüro der TH demnächst verweigern, mir ein anderes suchen. Offensichtlich gibt es bei den THs welche, die nicht so ganz koschere Sachen machen  :gruebel:

Gruß
Roswitha
Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: Der_Alte am 15. Mai 2012, 18:19:10
Fordern Sie den Treuhänder auf, das Geld unverzüglich an Sie auszuzahlen. Da kein Beschluss einer Nachtragsverteilung vorliegt gehört das Geld in der Wohlverhaltensperiode Ihnen.
Sollte der Treuhänder nicht auszahlen stellen Sie bei Gericht einen Antrag, dass der Treuhänder zur Auszahlung angewiesen wird.
Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: Roswitha am 15. Mai 2012, 19:25:36

Hallo Der_Alte,

danke für die Antwort!

> Fordern Sie den Treuhänder auf, das Geld unverzüglich an Sie auszuzahlen.

Das ist leicht gesagt. Die hatten es fast geschafft, mich zu entmündigen. In einem anderen Fall, verweigerten sie mir eine gesundheitliche Vorrichtung, die ich zur Fortführung meiner Berufstägigkeit brauchte. Ich konnte deswegen monatelang nicht arbeiten und hätte fast meine Arbeit verloren. Schließlich half mir das Gericht. Das Gericht fand zum Glück heraus, dass die TH Lügen über mich erzählte ("die braucht die Vorrichtung erst nach 6 Jahren, sie lügt, wenn sie sagt, dass sie es jetzt braucht" und sowas haben die dem Gericht erzählt).

Das war alles so schlimm, dass ich mich nur wegen meiner Familie nicht umgebracht habe. Aber ich zittere immer noch vor denen. Wenn ich nicht muss, will ich nichts mit denen zu tun haben.   :Oh_no:

Erst vorgestern kam ein Brief, dass ich innerhalb von 2 Wochen 120 Euro an die TH zu zahlen hätte, für ihre Dienste. Dabei habe ich diesen Monat zu wenig bekommen und lerne gerade, was ein "Hungerkünstler" ist. Das reicht mir schon wieder, dass ich wieder mit denen zu tun habe.

Die sind der ablsolute Horror für mich! Dergleichen habe ich nur von Leuten gehört, die alte Menschen betreuen, diese gesetzlich ernannten Betreuer können auch entmündigen lassen, habe ich gehört.

Ich möchte gar nicht daran denken, was die sich einfallen lassen, wenn ich so einen Brief schreibe.

Gruß
Roswitha

Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: Der_Alte am 15. Mai 2012, 19:34:21
Sie haben Angst vor der Frau und das nutzt sie schamlos aus.

Die Treuhänderin hat gar nichts zu bestimmen ode zu befnden. Entscheidungen trifft ausschließlich das Gericht, nachdem es Sie vorhaer angehört hat.

Schreiben Sie Anträge entsprechender Art an das Gericht.
a) Auszahlung der zu Unrecht einkassierten Steuererstattung
b) Beantragen Sie einen klarstellenden Beschluss, dass die Treuhänderin durch die Pfändungen ausreichend vergütet ist und keinerlei weitere Vergütung zu beanspruchen hat.

Sie müssen nur hartnäckig bleiben und sich wehren.

Ansonsten können Sie den Spieß auch umdrehen und die Treuhänderin wegen Unterschlagung der Steuererstattung bei der Staatsanwaltschaft anzeigen. Wenn Sie nachweisen, dass Ihnen die Erstattung zustand und die Treuhänderin diese ohne Rechtsgrund einbehalten hat, dürfte sie darauf nicht sehr erfreut reagieren.
Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: Roswitha am 16. Mai 2012, 18:22:03
Hallöchen,

> Sie haben Angst vor der Frau und das nutzt sie schamlos aus.
Naja, ich habe den Eindruck, dass sie am längeren Hebel sitzt. Die Gerichte glauben zunächst, was die THs sagen. Da muss man ganz schön nachlegen, bis die Rechtspfleger sehen, dass die TH nicht die Wahrheit sagt.

> b) Beantragen Sie einen klarstellenden Beschluss, dass die Treuhänderin durch die Pfändungen ausreichend vergütet ist und keinerlei weitere Vergütung zu beanspruchen hat.

Haben die THs keine Tabellen, die das klar regeln? Das kann doch wohl kaum durch Würfel oder so ermittelt werden. Ich habe erst im Januar 2012 120 Euro zahlen müssen, für das vorletzte Jahr soll das gewesen sein. Für das letzte Jahr will sie es nun schon im Mai 2012. Ohne rechtliche Grundlage können die sowas doch nicht machen. Wo kann ich das nachlesen?  :coffee:

Gruß
Roswitha
Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: Der_Alte am 16. Mai 2012, 21:13:08
120 € ist die sogenannte Mindestvergütung, eigentlich 100 € plus 19 € Umsatzsteuer. Das bekommt sie aber nur, wenn in dem Jahr aus der Ab tretung kein Geld an sie geflossen ist. Da die Steuer bei der TH gelandet ist, ist ihre Vergütung bereits bezahlt.
Die Vergütung der Treuhänder regelt sich nach der InsVV
Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: Roswitha am 17. Mai 2012, 17:46:18

Hallo,

> 120 € ist die sogenannte Mindestvergütung, eigentlich 100 € plus 19 € Umsatzsteuer. Das bekommt sie aber nur, wenn in dem Jahr aus der Ab tretung kein Geld an sie geflossen ist. Da die Steuer bei der TH gelandet ist, ist ihre Vergütung bereits bezahlt.

O.K., die Steuer ist bei ihr gelandet, seit 2006, außerdem jeden Monat ca. 300 Euro, die direkt vom Arbeitgeber an die TH gehen, seit fünf Jahren. Dann werde ich mal so einen Brief schreiben, also einen klarstellenden Beschluss, dass die Treuhänderin durch die Pfändungen ausreichend vergütet ist, anfordern. Mal sehen, was passiert.

> Schreiben Sie Anträge entsprechender Art an das Gericht.
a) Auszahlung der zu Unrecht einkassierten Steuererstattung

Da möchte ich mir vorher die Unterlagen noch einmal gründlich vornehmen, damit ich keinen Fehler mache. Evtl. melde ich mich noch, falls es Unklarheiten geben sollte.

> Die Vergütung der Treuhänder regelt sich nach der InsVV

Vielen Dank! Dann werde ich mal lesen. So ein kleines Trostpflaster wäre gut, nach dem ganzen Theater, das die mir mir verantstaltet haben.  :angry:

Gruß
Roswitha

Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: TotalBanane am 03. Februar 2013, 15:07:54
Ja, klar...den TH anzeigen. In einem Rechtsstaat ginge das schon! In Deutschland nicht! Hier bist du total ausgeliefert..Ich bin auch immer noch in den Klauen dieser Verwalter, obwohl meine WVP drei Monate um ist. Der Kerl will jetzt nochmal knapp tausend Euro, immer mit dem Beisatz, dass er sonst den Bericht ans INSO-Gericht nicht abschließen könne. (Das nach einer Anfrage vor ein paar Monaten, was denn mit meiner Durchhalteprämie der letzten beiden jahre sei) Ich werde bezahlen und sobald ich das Schreiben des Gerichts habe, dass die Sache endlich vorbei ist (mitsamt der Lüge innnerhalb 7 Jahren sei eine private Inso erledigt) werde ich mir einen Anwalt suchen und erst dann den Typ anzeigen. Von meiner Durchhalteprämie hab ich nichts gesehen und bin nicht der einzige hier. Viele Leute wissen bis zum Ende nicht, dass es sowas überhaupt gibt! Das INSO-Verfahren ist schwammig, undurchschaubar selbst für Juristen. Kurz eine bodenlose Schweinerei! Ich wäre nie insovent gewesen, wenn der TH nicht meine Versicherungsansprüche, aus einem Unfall mit jahrelangen Folgen, für 500 Euro verkauft hätte. Die Bayr. Versicherungskammer hat jahrelang nicht bezahlt (ich Beifahrer!) bis ich pleite war. Aber sofort 500 an den TH überwiesen. Vor dem Insogericht hab ich das angeführt. Lapidar hiess es, dass sei doch so lange her. Rache des TH daraufhin: Schreiben an meine Vermieter und den Arbeitgeber ohne irgendeinen Grund!!

Nochmal mein Rat an Alle die es vor sich haben: geht mit Hilfe eines Anwalts nach GBR und ihr seit in einem Jahr fertig! Euer gutes Recht als Europäer..allen anderen viel Glück.
Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: Der_Alte am 03. Februar 2013, 18:54:12
Ja, klar...

Dieser Beitrag entspricht dem Nick und ist so was von überflüssig!
Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 03. Februar 2013, 20:21:29
Also habe ich doch recht, dass ganze Insorecht ist so wie es ist mit verlaub Sch...e.
Ich stelle mir gerade vor, was kommt, wenn Seitens unserer Bundesjustizministerin beim Bund tatsächlich die Prozesskostenhilfe gestrichen würde. Ob es dann noch Stundungen der Verfahren aber auch was die Gebühren und Rechnungen anbetrifft die schuldner ja während aber auch am Ende des Verfahrens zu tragen haben.
Ich meine damit, die Kosten die jetzt bei einem Hartz vierer sicherlich im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen weil bei einem solchen Personenkreis ja in den seltesten Fällen etwas zu holen ist. Die müssten ja am Ende auch zahlen.
ODER ?
Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: TotalBanane am 03. Februar 2013, 21:09:43
Überflüssig? Mag in deinen Augen ja sein...aber es ist trotzdem die Wahrheit! Das deutsche Insolvenzrecht ist eine große verdammte Lüge und ich wünsche denen, die wie die Frau zurecht Angst haben, dass das irgendwann mal erkannt wird.


Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: Der_Alte am 04. Februar 2013, 08:08:46
Das Insolvenzrecht ist weder eine Lüge noch ist man dem System total ausgeliefert.

Ja, das Thema ist komplex und die Fortentwicklng des Rechts nimmt manchmal merkwürdige Züge an. Aber es ist der Versuch eines gerechten Ausgleichs zwischen Schuldnern und Gläubiger.
Und dazu kommen noch Treuhänder, die ihren Job nicht immer gut machen und Gerichte, die das Gesetz anders verstehen, als es gemeint ist. Alles das sind aber menschliche Fehler, die passieren, obwohl sie nicht passieren sollten.

Aber daraus eine solche Pauschalkritik abzuleiten ist verfehlt und mithin überflüssig.
 
Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 04. Februar 2013, 14:51:24
Die Krux der Geschichte ist auch noch, wenn man solche Dinge geklärt haben möchte und Ruft deswegen bei Greicht den zuständigen Sachbearbeiter oder Rechtspfleger an um auskunft darüber zu bekommen ob eine Steuerrückerstattung oder der Kaution nach einem Umzug uva mehr in der WVP gerechtfertigt und im Sinne des Gesetzes ist dann braucht man dafür erst einmal viel Glück um in den Gerichten überhaupt mal jemanden ans Telefon zu bekommen.
Hat man es dann geschafft, und sein Anliegen berichtet verweist man dann wie bei mir an den TH.
 Insolvent
Hier schreibt dann jemand, dass man sich besser gleich an einem Anwalt wenden sollte der dann die Intressen des Verschuldeten vertritt.
Nur frage ich mich, wenn die meisten in der Inso stecken wovon Anwalt dafür bezahlen?
Prozesskostenhilfe ? bekommt nicht jeder der in Inso lebt.
Ja und dann muss es ja ein Anwalt sein der sich ebenfals mit dem Insollvenzrecht auskennt.

Der aber verfährt im Zweifel mit seinen Mandanten sprich Schuldner die er wiederum Betreut ähnlich.
 :dntknw:.
Von mir verlangt mein TH ab April auch ersmalig diese 120,00 € Gebühr.
Ich weiß wie Ihr alle nicht, wie meine bisherigen gepfändete Beträge sich aufteilen und was Gläubiger davon tatsächlich persönlich sehen.
Man wird doch während des ganzen Verfahrens in Unkenntniss darüber gelassen.
Man erfährt doch nur solche Dinge was man als Schuldner wissen darf.
Das ist die Pfändungstabelle, die Höhe der Pfändung die sich dann aus den jeweiligen Familienstand und dem Einkommen abliest und den Verpflichtungen die man hat. Aber das selber ist ja Wiedersprüchlich zu dem was sich dann hinter den Kulissen abspielt.Ich selber muss ein jedes Jahr trotz Inso mir beim Lohnsteuerhilfeverein die Einkommensteuer machen lassen. Das macht mein TH nicht.Ich zahle auch dafür meinen Beitrag sprich Entlohnung für Steuerberater.
Ja und dann finde ich es ein UNDING,dass TH neben der Pfändung auch noch eine Erstattung kassieren darf.
Ich verstehe sowas nicht und ist mir auch nicht klar zu machen warum man sowas seitens der Regierung sowas Unsoziales bei zunehmend mehr Bürgern die in Armut Rutschen bzw Insollvenz lebend sind sowas überhaupt nicht angeht und dem einen Riegel vorschiebt.
Ich frage mich ob dies nicht ein Riesengroßer Schwindel ist den man da mit Insollventen kleinen Bürgern veranstaltet.
Mittlerweile ist es ja so, dass man zwar gesagt bekommt, dass man mit der Inso in sechs Jahren fertig ist oder sein soll aber ich lese hier so viele Dinge die auf viele noch zukommen nach sechs Jahren das es mir die Sprache verschlägt.
Naja wir sind eben keione konzerne die auf der Kippe :smoke: :gruebel: stehen.
Wer sind wir dann schon ! :bye2:
Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: Der_Alte am 04. Februar 2013, 17:11:03
Die Krux der Geschichte ist auch noch, wenn man solche Dinge geklärt haben möchte und Ruft deswegen bei Greicht den zuständigen Sachbearbeiter oder Rechtspfleger an um auskunft darüber zu bekommen ob eine Steuerrückerstattung oder der Kaution nach einem Umzug uva mehr in der WVP gerechtfertigt und im Sinne des Gesetzes ist dann braucht man dafür erst einmal viel Glück um in den Gerichten überhaupt mal jemanden ans Telefon zu bekommen.
Hat man es dann geschafft, und sein Anliegen berichtet verweist man dann wie bei mir an den TH.

Weder das Gericht noch der TH sind die Berater des Schuldners. Und man telefoniert auch nicht mit Gericht und Treuhänder, sondern verkehrt ausschließlich schriftlich mit denen. Denn nur was man schwarz auf weiß besitzt ...

Von mir verlangt mein TH ab April auch ersmalig diese 120,00 € Gebühr.

Das ist keine Gebühr, sondern die Mindestvergütung für seine Tätigkeit. Und diese 100 € Umsatz machen den TH auch nicht reich.

Ich weiß wie Ihr alle nicht, wie meine bisherigen gepfändete Beträge sich aufteilen und was Gläubiger davon tatsächlich persönlich sehen.
Man wird doch während des ganzen Verfahrens in Unkenntniss darüber gelassen.

Das Gericht ist nicht Ihre Bank, die Ihnen regelmäßig Kontoauszüge zu schicken hat. Wenn Sie wissen wollen, wie sich das Verfahren entwockelt hat, fahren Sie zum Gericht und nehmen Einblick in Ihre Akte. Dann sind Sie nicht mehr unwissend, sondern wissend - was auch immer Ihnen diese Erkenntnis bringen mag.

Ich selber muss ein jedes Jahr trotz Inso mir beim Lohnsteuerhilfeverein die Einkommensteuer machen lassen. Das macht mein TH nicht.Ich zahle auch dafür meinen Beitrag sprich Entlohnung für Steuerberater.

Selbst schuld, denn dafür ist der Treuhänder zuständig. Der kann gern einen Steuerberater beauftragen.


Wer sind wir dann schon ! :bye2:

Schuldner, die ihr bestes geben, um später ein schuldenfreies Leben zu haben. Das ehrt uns im Gegensatz zu Strolchen.
Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 04. Februar 2013, 18:33:00
 :respekt: und gut ist :respekt:

es grüßt prinz eisenherz der gerade :coffee: trinkt.
Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: TotalBanane am 04. Februar 2013, 19:20:02
Prost, Prinz Eisenherz!  :cheesy:
Titel: Re: Lohnsteuererstattung im letzten Jahr WVP vom Finanzamt einbehalten?
Beitrag von: Prinz Eisenherz am 05. Februar 2013, 08:04:27
Guten Morgen.

Habt Ihr schon Gelesen, unser Bundespräsident setzt sich für die armen unserer Gesellsxchaft ein[/b ?
Nur folgt unserer Politikergarde dem ?Nach dem Motto, die Würde des Menschen ist Unantastbar und zum Wohle des Deutschen Volkes frage ich mal in die Runde.
Jedenfalls wenn ich alles das verfolge was hier an Sorgen und Nöte drin steht für mich ein ganz klares :nono: