Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: communicator am 30. Juni 2012, 15:01:12
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Hallo,
bin in der WP.
Zu Beginn der PI wollte der TH dass ich für das Jahr vor und während des Verfahrens einen Lohsteuerjahresausgleich mache.
Seitdem hat sich der TH nicht mehr gemeldet.
Muss ich jedes jahr in der WP unaufgefordert einen Lohnsteuerahresausgleich machen?
Da das Finanzamt einer meiner Gläubiger ist, würde es sowiso zu keiner Auszahlung an mich kommen.
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Muss ich jedes jahr in der WP unaufgefordert einen Lohnsteuerahresausgleich machen?
- nein, es sei denn, das FA veranlagt Sie