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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Lohnsteuerrückerstattung in der Wohlverhaltensperiode Konkreter Fall  (Gelesen 6389 mal)

tatzenbaer

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heute geht es einmal um das Thema Steuererstattung. Habe im Internet verschiedene Meinungen gelesen. Steuererstattung 2010, 2011 wurden auf das Treuhänderkonto überwiesen. Steuererklärung 2012 ist noch offen. Vermutlich geht dieser Betrag ja auch an den Treuhänder. Wie sieht es nun in der Wohlverhaltensphase aus? Kann ich eine etwaige Erstattung für 2013 behalten? Habe dafür keine Aufforderung mehr erhalten wie die ersten 2 Jahre... Im Internet scheint die Meinung herrschend zu sein, daß ab jetzt keine Erstattung mehr abgegeben werden muß..
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tomwr


Wenn das Verfahren aufgehoben wurde und keine Nachtragsverteilung angeordnet ist, gehen alle Erstattungen an den Schuldner. Wenn Nachtragsverteilung angeordnet wurde, ist eine Erstattung ggf. aufzuteilen und der Anteil bis zur Aufhebung des Verfahrens an den TH zu zahlen, den Rest ab Beginn der WVP kann man dann behalten.

Und natürlich vorausgesetzt, man hat keine Steuerschulden, da das Finanzamt in der WVP wieder mit eigenen Forderungen aufrechnen darf.
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tatzenbaer

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1) Bin seit März 2013 in WVP.
2) Nachtragsverteilung wurde angeordnet.

Wenn ich mir also Deine Erklärung ansehe, bedeutet dies das für die Steuererstattung
2013 folgendes gilt. Januar bis März (also anteilig 3 Monate) bekommt TH und den Rest
ich.
Vermutlich wird sich aber TH alles krallen und dann wird er mir sicher auch nicht meinen
Anteil auszahlen, oder?
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Insokalle


Deshalb können Sie das FA über die Verfahrensaufhebung und die NTV informieren, damit das FA die Aufteilung berechnet und jedem seine Erstattung zuteilt. 
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Spike


Hi,

ich möchte mich mal hier einklinken und auch mal ein Frage dazu stellen.

Mein Verfahren wurde am 02.09.2013 geschlossen, und es wurde keine NTV angeordnet.

Gehört mir die Steuererstattung komplett für 2013 oder auch nur ab dem 02.09.2013 , sprich für 4 Monate?

Danke und MfG
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Mekki


Man erhält und behält die komplette Erstattung
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Spike


Hi, Danke für deine Antwort.

Kann das noch jemand bestätigen, ich meine irgendwo mal gelesen zu haben das es nur anteilmäßig zu verrechnen wäre.

Und sollte ich bei der Einreichung der Steuererstattung noch etwas bei legen außer den Aufhebungsbeschluß???


MfG
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waldi


Wäre eine NTV angeordnet worden, wäre das Finanzamt hierüber informiert worden.
Da dies nicht so ist, besteht für das FA keinerlei Veranlassung, die Steuererstattung nicht auszuzahlen.
Oder gibt's dort Schulden?
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tatzenbaer

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Bei mir wurde eine NTV angeordnet, hoffe daß wie oben von
Euch beschrieben ich dann meinen Anteil erhalte. Damit
wäre es dann auch ein leichtes die KFZ-Steuer zu begleichen.
Ich würde ca. 800 zurückbekommen...

Leider ist FA immer nur schnell, wenn man zahlen soll,  bei
Erstattungen sind sie ewig langsam...

Bescheid 2012 hatte ich im September 2013 eingereicht, bisher
keine Antwort.
Bescheid 2013 hatte ich zum 10.2.2014 eingereicht, bisher keine Antwort.
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Spike


Hi,

erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Also ich hab nochmal nachgeschaut, im Schlussbericht an das Gericht hat der TH eine NTV für 2012 gefordert,weil ein mögliches Steuerguthaben zu erwarten sei.
Aber in sämtlichen Briefen vom Gericht ist nirgends eine NTV aufgeführt, allerdings ist die Erstattung von 2012 auf dem Konto vom TH.
Soweit so gut, soll er behalten das Geld.

Dann dürfte ja die Steuererstattung von 2013 ohne murren udn knurren an mich gehen denke ich.

Was mir bisschen komisch vorkam, im 2. Jahr der Inso hat das Finanzamt dem TH mitgeteilt das ich unter einer neuen Steuernummer geführt werde.
Und der TH hat es mir dann mitgeteilt, denn sämtlicher Schriftwechsel mit dem Finanzamt ging immer an den TH, nicht an mich.

Dieses Jahr hab ICH Post vom Finanzamt bekommen, mit der Mitteilung das ich wieder eine neue Steuernummer bekommen habe.

Ich denke mal das, das Finanzamt informiert wurde, das mein Verfahren aufgehoben ist und nun mir die Erstattung wieder zusteht und auch der Schriftwechsel.

Oder was meint ihr dazu? War das bei euch auch mit der Steuernummer usw. so?


MfG



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eidechse

Re: Lohnsteuerrückerstattung in der Wohlverhaltensperiode Konkreter Fall
« Antwort #10 am: 17. März 2014, 16:22:08 »

@ Spike

Wann wurde denn die Erstattung für 2012 ausgezahlt? Vor Aufehbung des Insolvenzverfahrens? Wenn ja, dann ist alles korrekt gelaufen und man brauchte insbesondere auch keine NTV.

Es ist nur von Briefen des Gerichts die Rede. Haben Sie auch in den Aufhebungsbeschluss geschaut. Da steht die NTV oft sozusagen in einem Nebensatz drin.

Das mit den neuen Steuernummer kann was mit Insolvenzeröffnung und -aufhebung zu tun haben. Wenn man es genau wissen will, muss man beim FA nachfragen.
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Spike

Re: Lohnsteuerrückerstattung in der Wohlverhaltensperiode Konkreter Fall
« Antwort #11 am: 18. März 2014, 14:07:02 »

Hi,

ja die Erstattung wurde vor Aufhebung ausgezahlt.

Also das hier ist der komplette Aufhebungsbeschluss:

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des XXX XXX wird heute, am 03.08.2013,um 16Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben(§ 200 InsO)


Mehr steht da nicht, auch in dem Brief wo mir die RSB angekündigt wird steht nix von einer NTV.


MfG
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eidechse

Re: Lohnsteuerrückerstattung in der Wohlverhaltensperiode Konkreter Fall
« Antwort #12 am: 19. März 2014, 17:32:40 »

Zitat von: spike
ja die Erstattung wurde vor Aufhebung ausgezahlt.

Dann ist doch alles korrekt gelaufen. Da gab es den Insolvenzbeschlag doch noch, weil das Verfahren noch nicht aufgehoben war. NTV ist dann nicht notwendig.
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Spike

Re: Lohnsteuerrückerstattung in der Wohlverhaltensperiode Konkreter Fall
« Antwort #13 am: 21. März 2014, 12:58:34 »

Hi,

vielen Dank.

Aber eine andere Frage hätte ich noch, schreib die einfach mal hier im Thread mit rein.

Und zwar sind nächstes Jahr 09/2015 meine 6 Jahre um.

Wird mir dann ab 10/2015 nichts mehr gepfändet ?

Und man erzählte mir das , das ganze dann noch 1 Jahr ruhen muß und man erst dann fertig ist, ist das wahr?


MfG
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Insokalle

Re: Lohnsteuerrückerstattung in der Wohlverhaltensperiode Konkreter Fall
« Antwort #14 am: 21. März 2014, 15:43:43 »

Nein, wer erzählt denn so einen Quatsch
Nach Ende der Laufzeit entscheidet das Insolvenzgericht nach Anhörung der Insolvenzgläubiger, des TH und des Schuldners über die Erteilung der RSB (§ 300 InsO). Bis der Beschluss endlich da ist, kann es allerdings einige Wochen dauern, je nach Bearbeitungsgeschwindigkeit der Beteiligten insbes. des Gerichts.
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waldi

Re: Lohnsteuerrückerstattung in der Wohlverhaltensperiode Konkreter Fall
« Antwort #15 am: 21. März 2014, 19:21:39 »

Zitat
das ganze dann noch 1 Jahr ruhen muß und man erst dann fertig ist
Eine nicht selten anzutreffende Aussage von Leuten, die schon mal was von 'Laufzeit der Insolvenz' gehört haben, aber dabei in Wirklichkeit das damalige "312-DM-Gesetz" (VL) im Kopf haben, wo die Laufzeit ebenfalls 6 Jahre beträgt, und dann ein Ruhejahr folgt, ehe es zur Auszahlung kommt.
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Insoman

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Re: Lohnsteuerrückerstattung in der Wohlverhaltensperiode Konkreter Fall
« Antwort #16 am: 22. März 2014, 09:15:43 »

Zitat
Und man erzählte mir das , das ganze dann noch 1 Jahr ruhen muß und man erst dann fertig ist

Jahresfrist für Widerruf der RSB
siehe §303 InsO
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Spike

Re: Lohnsteuerrückerstattung in der Wohlverhaltensperiode Konkreter Fall
« Antwort #17 am: 23. März 2014, 13:48:39 »

Hi,

alles klar , ich Danke euch dann ist dem Gerücht beigelegt und nächstes Jahr bin ich fertig;-)


MfG
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