Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Brainscan7 am 25. Februar 2014, 13:10:03
-
Hallo,
befinde mich seit Anfang Februar in der Wohlverhaltensperiode. Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob ich die Lohnsteuererstattung von 2013 behalten darf, oder ob diese noch in die Insolvenzmasse fließt.
Weiß da vielleicht von euch jemand Bescheid?
Danke schonmal vorab.
-
Das kommt auf den Aufhebungsbeschluss an. Wenn dort keine Angaben zu einer eventuellen Steuererstattung für 2013 steht, dann gehört sie grundsätzlich dir. Allerdings kann der Treuhänder noch immer einen Antrag stellen, dass eine Nachtragsverteilung angeordnet wird.
Wenn im Beschluss bereits die NTV angeordnet oder vorbehalten ist, dann gehört die Erstattung zur Masse.
-
Dankeschön. Da werde ich nochmal in den Beschluss nachsehen. Soweit ich mich erinnern kann, steht aber über die Lohnsteuererstattung für 2013 nichts drin.