Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Dreamy2 am 25. Juni 2008, 15:35:55

Titel: Mahnbescheid über alte Rechnungen
Beitrag von: Dreamy2 am 25. Juni 2008, 15:35:55
Hallo miteinander :)
Ich bin im Regelinsolvenzverfahren und soeben ereilte mich ein neuer Mahnbescheid. Schock - ich hatte ja keine neuen Schulden gemacht.. WIe ich dann auch schnell herausfand, hat ein Gläubiger, der bisher diesen Schritt (seit 2 Jahren) nicht gegangen ist, sich überlegt, nun doch mal einen Titel anzumelden, und mir entsprechend diesen Mahnbescheid zustellen lassen.

Ist ja eigentlich nicht möglich, außer das Datum was auf dem Mahnbescheid als Leistungsdatum steht, liegt nach meiner Insolvenzanmeldung (ich bin Selbstständig und die Forderungen und Verpflichtungen aus dieser Selbstständigkeit fallen nicht in die Insolvenzmasse).

Die Rechnungen um die es geht, liegen definitiv vor der Insolvenz und fallen da rein. Was aber mach ich nun mit dem MB? Widerspruch wegen dem falschen Datum? Außerdem haben die 2 Rechnungen nacxh Vertragsende mit eingerechnet, die ich absichtlich nicht gezahlt habe, da wie gesagt, von beiden Seiten bestätigt kein Vertrag mehr bestand (wurde überschrieben auf 3. Person, alles belegt und vom Gläubiger bestätigt) aber trotzdem fleißig Rechnungen weiter kamen (Mietserver).

ALso müsste ich ja gleichzeitig auch einem Teilbetrag der HF widersprechen. Ich also einen Widerspruch eingeschickt, einmal betreffend des Datums auf die Gesamtforderung, und einmal betreffend der zu hohen Summe auf den zu viel angegebenen Betrag. Das Mahngericht kommt damit jetzt nicht klar und ich weiß nicht, was ich machen soll :(

Sehe ich das richtig, dass ich dem kompletten Bescheid widersprechen muss, da ja das Datum falsch ist?
Titel: Re: Mahnbescheid über alte Rechnungen
Beitrag von: dobberstein am 26. Juni 2008, 10:31:26
Du musst gar nichts tun in dieser Hinsicht. Schick den Mahnbescheid zu Deinem IV.
Titel: Re: Mahnbescheid über alte Rechnungen
Beitrag von: Dreamy2 am 27. Juni 2008, 16:37:42
Das Problem ist ja, dass, so wie es der Gläubiger auf dem Mahnbescheid angegeben hat, die Forderung angeblich erst nach der Insolvenz entstanden ist - weshalb es gar erst zur Ausstellung des MB kam. Mein IV ist recht.. Knapp mit der zeit, will heißen, Antworten von dort können gut und gern 2 Monate dauern - bis dahin hab ich ja mit Pech schon den VB im Haus! :S
Titel: Re: Mahnbescheid über alte Rechnungen
Beitrag von: paps am 27. Juni 2008, 17:40:51
Das das MG damit nicht klarkommt war doch zu erwarten.

Versetzen Sie sich doch in deren Lage.
 Was wollen Sie denn nun?

Also Klarstellung entweder gesamt, da Altforderung Insolvenzforderungen und Neuforderung nicht Ihnen zur Lastgelegt werden können, da mit Änderungsvertrag vom... ein anderer Vertragspartner besteht.

Oder eben nur der Altforderung und der damit verbundenen Kosten widersprechen.
Titel: Re: Mahnbescheid über alte Rechnungen
Beitrag von: Dreamy2 am 27. Juni 2008, 17:50:50
Hm, ja da ist was dran.

Ich habe dem MB nun gesamt wiedersprochen, da Forderung nicht wie datiert besteht (und ohnehin zu hoch ist).  Das Ganze habe ich meinem IV auch direkt mitgeteilt, damit der Bescheid weiß, wenn's drauf ankommt.

Wie sieht das denn mit Inkasso's aus, die trotz der Insolvenz immer noch versuchen, die Altbeträge einzufordern (insbesondere die Freunde von KSP)? Mitteilung an den IV ist klar, die schreiben und berechnen aber munter weiter..
Titel: Re: Mahnbescheid über alte Rechnungen
Beitrag von: paps am 27. Juni 2008, 22:04:38
hatten wir doch gestern erst.

Variante 1 bei Altforderungen "Ablage rund", wenn der IV/TH bereits informiert wurde.
(http://www.cosgan.de/images/more/bigs/g150.gif)


Variante 2 nochmals freundlich das IK an den IV/TH verweisen, da es sich um Insolvenzforderungen handelt.
(http://www.cosgan.de/images/midi/konfus/c070.gif)

Leider ist es aber noch immer so, dass einige auf diese Dumdreistigkeit hereinfallen und dann trotzdem zahlen.
Bei mir z.B. wollte ein IK im 3. Jahr der Insolvenz doch tatsächlich weismachen, dass sie Versagungsantrag stellen könnten, wenn ich ihre, etwas übertriebenen Eigenkosten wegen des Beitreibungsversuches einer Insolvenzforderung, nicht zahle.

(http://www.cosgan.de/images/more/bigs/a102.gif)