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Autor Thema: mal paar Fragen  (Gelesen 3430 mal)

Fiona

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mal paar Fragen
« am: 20. November 2006, 22:46:18 »

Hallo !

Wir stehen gaaanz am Anfang und haben uns nach Jahren schuldenabstottern dazu durchgerungen eine Insolvenz zu beantragen.
War schwer aber mittlerweile denke ich es ist besser so.
Wir haben 8 Gläubiger dadrunter auch die 2 Banken bei der wir die Haushypotheken haben.
Uns würden im Monat 1750€ + Kindergeld bleiben, so viel Geld hatten wir schon seit  Jahren nicht mehr. Wir leben im Moment von ca 350€ im Monat für 3 Personen.
Also wäre das eine wirkliche Verbesserung und wir könnten wieder Leben und einigermassen sorgenfrei schlafen.

Habe aber einige Fragen zu der Wohlverhaltesperiode. Sie sind vielleicht nicht das wichtigste aber wissen würde ich es trotzdem gerne.

1. mein Kind ist 15 Monate alt, bin z.Z in Elternzeit. Ab wann und in welchem Ausmass muss ich mir eine Arbeit suchen ( hatte es so oder so vor wenn sie 3 ist, mind auf 400€ Basis)

2. wie sieht es mit Anschaffungen aus die man von dem Geld getätigt hat das über bleibt ? Darf man es oder muss man das Geld , sofern man etwas sparen konnte auch abgeben ???

3. Ist Urlaub erlaubt ? Ich meine auch wenn man es schafft von dem Geld welches man zu verfügung hat, oder aber eingeladen wird ?

4. wie sieht es mit Auto aus ? wir haben einen gebrauchten Kombi Ford, die Fahrstrecke zu arbeit meines Mannes liegt bei 20/30 min.
Dürfen wir ihn behalten ?


Wie ihr sieht, eher banale Fragen, über Antworten würde ich mich trotzdem freuen.


LG Fiona

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ThoFa

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mal paar Fragen
« Antwort #1 am: 21. November 2006, 17:13:40 »

Hallo,

nun das sind abr keine Fragen primär zur Wohlverhaltensphase.   ;-)

Zu1: dafür gibt es keine Richtlinien. Wenn man sich nach den Regeln, die auch für Hartz IV gelten hält, dürfte nichts schief gehen.

Zu 2: Innerhalb der einjährigen Insolvenzphase würde ein \"böser\" Insolvenzverwalter pfänden, in der Wohlverhaltensphase können Sie siviel sparen wie Sie lustig sind.

Zu 3: Natürlich dürfen Sie Urlaub machen, Sie sind doch nicht entmündigt.

Zu 4: In der Wohlverhaltensphase ist ein Auto kein Problem. In der Insolvenzphase wird geprüft, ob das Auto verwertbar ist. Das hängt z.B. davon ab, ob es zur Arbeit benötigt wird und/oder ob bei einer Verwertung zumindestens die Kosten reinkommen. Ggf. kann man dem Insolvenzverwalter auch sein \"eigenes\" Auto aus der Masse abkaufen.

MfG

ThoFa
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