Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Zab am 09. Juni 2012, 15:10:21
-
Hallo!
Wie genau wird das gepfändete Einkommen während der Wohlverhaltensphase an die Gläubiger verteilt? Wird jedes Jahr eine neue Quote ermittel?
z.B. 5000 gepfändet/ 100.000 Summe Restforderung = neue Quote 5% ?
Im folgejahr dann: 5000/95.000 = 5,2631%
....
Zur Info: Ehemaliger Einzelunternehmer, Regelinsolvenz, Restschuldbefreiung beantragt, Quote bei Schlussverteilung 12,85%
Finde leider keine ausreichende Antwort im Netzt :(
-
Warum so kompliziert?
Nach Prüfung und Feststellung wird der Forderungsbetrag in die Tabelle eingetragen.
Aus der Tabelle wird die Gesamtforderung ermittelt.
Dann wird der Anteil jedes festgestellten Gläubigers an der Gesamttabellenforderung ermittelt.
Diese Quote bildet die Berechnungsgrundlage für die Verteilung.
Eine Quote, wie hoch die Verteilung ist, macht so gesehen ja auch keinen Sinn.
Sollte es auf Grund der Pfändbaren Beträge zur vollständigen Befriedigung der Tabellengläubiger kommen, werden alle gleich behandelt.
Sie hat also allenfalls statistischen Wert.
Zumal eine Verteilung erst nach Abzug der TH- und Gerichtskosten für die jeweilige Abrechnungsperiode (meist jährlich) erfolgt.