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Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: Sonnenschein am 26. Oktober 2009, 18:24:46

Titel: Maßgebliche Masse, Verrechnung Steuer in Wohlverhaltensphase, Schufa
Beitrag von: Sonnenschein am 26. Oktober 2009, 18:24:46
Hallo Ihr Lieben,

Ende Juli ist habe ich den Beschluss über die Restschuldbefreiung erhalten, dort steht eine Maßgebliche Masse von  15.300 EUR drin, bezahlt habe ich aber an den Treuhänder allein rund 40.000 EUR (vom Gehalt abgeführt), dann wurde noch ein kleines Grundstück im Wert von 15.000 EUR während des Verfahrens veräußert. Kann das sein???

Zudem hat mir das Finanzamt bei Abgabe meiner Einkommenssteuer 2008 eine alte Einkommenssteuerschuld von 1996, die im Insolvenzverfahren angemeldet war,  verrechnet. Habe extra die Steuererklärung später abgegeben, damit keine Verrechnung erfolgen kann.....  Was habe ich für Möglichkeiten? Wenn ich Einspruch einlege, auf welchen § muss ich mich beziehen?

In der Schufa hatte ich die ganzen Jahre keinen Eintrag, jetzt wo das Verfahren zu Ende ist, wurde die erfolgte Restschuldbefreiung eingetragen. Jetzt wo ich wieder durchstarten kann, wird mir das Leben schwergemacht, habe aufgrunddessen noch nicht einmal einen Kleinkredit bei Saturn bekommen. Meine Bank (wo ich ein angesehener Kunde bin) weiß von nichts, hoffe dass das auch so bleibt. Muß ich damit rechnen, dass die Bank über diesen Eintrag informiert wird? Was kann ich unternehmen, das dieser Vermerk gelöscht wird? Würde mich nämlich gerne wieder selbständig machen..
Vielen Dank im Voraus  :wink:

Titel: Re: Maßgebliche Masse, Verrechnung Steuer in Wohlverhaltensphase, Schufa
Beitrag von: paps am 26. Oktober 2009, 19:50:07
Ich gehe mal davon aus, dass die Gerichts- und TH-Kosten bereits abgezogen sind.
Beachten müssen Sie, dass mit Aufhebung des Verfahrens bereits einmal der IV bezahlt wurde.
So könnten die 15.000 auch aus dem Zeitraum der Wohlverhaltensphase sein.

Sie können auch Einsicht in Ihre Insolvenzakte (ehemalige) nehmen, wenn ihnen die Abrechnung nicht geheuer ist.

Die RSB bekommen Sie aus der Schufa nicht raus. Wird mit Ablauf des 3. Kalenderjahres nach Eintragung automatisch gelöscht.

Wenn Ihre Bank nicht am Schufaverfahren teilnimmt, können Sie Glück haben.