Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: tawi am 19. Juli 2009, 15:37:20

Titel: Medikamentenbefreiung
Beitrag von: tawi am 19. Juli 2009, 15:37:20
Guten Tag,

ich befinde mich im letzten Jahr der Wohlverhaltensperiode.

Aufgrund einer chronischen Erkrankung habe ich bei der Krankenkasse ab Juli d.J. eine Medikamentenbefreiung erwirkt, da ich bereits 1% Zuzahlung (vom Bruttoeinkommen) erreicht habe.

Normalerweise bezahle ich in der Apotheke für Rezepte ca. alle 6 Wochen  Euro 25,-.

Ist das jetzt eine Bereicherung und muss ich dieses dem Treuhänder melden, da sich ja durch die Medikamentenbefreiung mein Netto erhöht.

Kann mir bitte jemand einen Rat geben, wie ich mich verhalten soll????

Vielen Dank..

Gruß

tawi
Titel: Re: Medikamentenbefreiung
Beitrag von: MissTraut am 19. Juli 2009, 20:14:02
Hallo Tawi,

so aus dem Bauch heraus geschossen würde ich sagen, Du mußt TH nicht informieren. Machen wir doch auch nicht, wenn z.B. die Hausratversicherung preiswerter wird  :wink:

LG
MissTraut
Titel: Re: Medikamentenbefreiung
Beitrag von: paps am 23. Juli 2009, 20:36:43
so ist es.
Sonst müßten ja alle, so wie ich in diesem Jahr bisher, einen anderen Pfändungsbetrag erhalten, die keine Medikamente kaufen müssen.