Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: WT am 19. Mai 2006, 11:35:38
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Beitrag von: WT am 19. Mai 2006, 11:35:38
Hallo,
ich habe einiges gebraucht, um über Google dieses tolle Forum zu finden. Nun möchte ich gleich eine Frage stellen.
Seit 2,5 Jahren läuft meine Privatinsolvenz. Jeden Monat zahle ich brav meinen Anteil über eine Lohnpfändung...
Nun habe ich ein schwerbehindertes Kind. Hierfür wurde ein Schwerbehindertenausweis beantragt. Frage: Kann ich mit diesem Dokument auch in der laufenden Insolvenz noch einen \"erhöhten Bedarf\" anmelden? Dieser ist tatsächlich gegeben. Allein durch die Fahrten zur Therapie fallen nicht unerhebliche Kosten an. Habe ich evtl. die Chance meine Zahlungen an den Insolvenzverwalter zu veringern?
Besten Dank Gruß Willi
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Beitrag von: jafern am 19. Mai 2006, 12:07:58
Zitat:
..
ich habe einiges gebraucht, um über Google dieses tolle Forum zu finden..
Hallo Willi,
vielen Dank für das nette Kompliment. Aber Deine Aussage ist uns Betreibern ein kleines Rätsel...
Wir sind mit allen relevanten Keywords, bzw. Kombinationen daraus, auf der ersten Ergebnisseite bei Google vertreten, oftmals sogar auf Platz 1. :-D Guckst Du z. B. hier: 8-)
Wonach hattest Du konkret gesucht? :denken: Vielleicht können wir ja Deine Suchbegriffe in unsere SEO-Bemühungen implementieren.
Danke + Gruß
Jafern[addsig]
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Beitrag von: Sanierer am 20. Mai 2006, 14:27:57
Hallo WT,
für ein schwerbehindertes Kind kannst Du Mehraufwendungen beantragen. Evtl. Kindergeld und Pflegegeld kann ganz oder teilweise von der Pfändung ausgenommen werden. Pfändungsbefreiung erfolgt durch Gericht.