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Autor Thema: mehrbedarf  (Gelesen 2593 mal)

candy

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mehrbedarf
« am: 08. Februar 2008, 17:18:55 »

hallo leute
mal eine frage
auch mich hat es erwischt..........leider
bin in der wvp und hab nen geier als treuhänder
von meinengehalt werden jetzt 7,05€ gepfändet,bin jetzt leider chronisch krank und brauch regelmäßig teure medikamente
wie und wo kann ich den antrag auf eventuellen mehrbedarf stellen
danke für eure hilfe und kopf hoch
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Feuerwald

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Re: mehrbedarf
« Antwort #1 am: 08. Februar 2008, 17:36:47 »

eine Möglichkeiten besteht - wenn man den Mehrbedarf auch nachweisen kann und damit auch beim gericht durhkommt - wohl nur über einen Antrag nach § 850f Abs. 1 (b) ZPO. Zuständig ist m.E. das Insolvenzgericht (§ 36 Abs. 4 InsO).

Ggf. von einer Beratungsstelle helfen lassen.

Gruss
Feuerwald
 


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