Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Die Wohlverhaltensperiode => Thema gestartet von: candy am 08. Februar 2008, 17:18:55

Titel: mehrbedarf
Beitrag von: candy am 08. Februar 2008, 17:18:55
hallo leute
mal eine frage
auch mich hat es erwischt..........leider
bin in der wvp und hab nen geier als treuhänder
von meinengehalt werden jetzt 7,05€ gepfändet,bin jetzt leider chronisch krank und brauch regelmäßig teure medikamente
wie und wo kann ich den antrag auf eventuellen mehrbedarf stellen
danke für eure hilfe und kopf hoch
Titel: Re: mehrbedarf
Beitrag von: Feuerwald am 08. Februar 2008, 17:36:47
eine Möglichkeiten besteht - wenn man den Mehrbedarf auch nachweisen kann und damit auch beim gericht durhkommt - wohl nur über einen Antrag nach § 850f Abs. 1 (b) ZPO. Zuständig ist m.E. das Insolvenzgericht (§ 36 Abs. 4 InsO).

Ggf. von einer Beratungsstelle helfen lassen.

Gruss
Feuerwald